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Werdende Mütter haben Anspruch auf die Schutzfristen vor und nach der Entbindung. Für die 6-wöchige Schutzfrist vor der Entbindung besteht aber kein absolutes Beschäftigungsverbot. Es steht der Schwangeren frei, selbst zu entscheiden, ob und wie lange sie noch im Zeitraum dieser 6 Wochen arbeiten möchte. Sie darf so lange weiter arbeiten, wie sie dazu in der Lage ist, maximal ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4815
nicht unter die in der KindArbSchV genannten zulässigen Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Beschäftigung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen.Auf die DGUV Regel 101-017 - Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen weisen wir hin. Dort wird unter Ziffer 5.2.1 Folgendes ausgeführt: "Der Unternehmer darf Jugendliche bei Reinigungsarbeiten in medizinischen Einrichtungen ...
Stand: 17.05.2023
Dialog: 5850
ist, darf man das potenzielle Infektionsrisiko wegen der prä-, peri-, postnatalelen Übertragung und der Prognose sowohl für die Mutter als auch für das Kind nicht unterschätzen.Werdende oder stillende Mütter dürfen daher nicht mit solchen Tätigkeiten beschäftigt werden, bei denen die Schutzwirkung der persönlichen Schutzausrüstung aufgehoben werden könnte. Das sind alle Tätigkeiten, bei denen ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5178
aber gewährleistet sein, dass er nicht zwangsläufig auf Seiten mit jugendgefährdendem Inhalt trifft.Darüber hinaus kann der Arbeitgeber festlegen, ob bzw. in welchem Umfang das für betriebliche Aufgaben benötigte Internet zu privaten Zwecken genutzt werden darf. ...
Stand: 04.07.2018
Dialog: 6786
, dass das Arbeitsverhältnis so wie vorgesehen (geändert) fortgesetzt wird.In der Rechtssprechung zu der Thematik haben daher die Arbeitsgerichte entschieden, dass eine Schwangerschaft grundsätzlich nicht zu einer Benachteiligung der werdenden Mutter am Arbeitsplatz, bei der Suche oder Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses führen darf. Die Möglichkeit einer Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages oder die Änderung ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 23554
Das Verbot der Mehrarbeit findet sich im § 4 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG): "Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. Eine schwangere oder stillende Frau unter 18 Jahren darf der Arbeitgeber ...
Stand: 08.06.2018
Dialog: 6416
Nach § 3 Mutterschutzgesetz( MuschG-2018) gilt für Frauen nach der Geburt ein zeitlich befristetes Beschäftigungsverbot für die Dauer von 8 bzw. 12 Wochen.Nach § 3 Abs. 3 MuSchG gilt für Auszubildende:"(3) Die Ausbildungsstelle darf eine Frau im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 8 bereits in der Schutzfrist nach der Entbindung im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung tätig ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 7569
der Arbeitgeber die für die Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Schutzmaßnahmen erforderlichen Informationen zu ermitteln auf Grundlage von Bekanntmachungen nach § 19 Abs. 4 BioStoffVErfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten odersonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen ...
Stand: 21.02.2018
Dialog: 42210
beschäftigt werden. In den Paragraphen werden auch Ausnahmen von diesem Verbot genannt.Nach § 28 MuSchG kann die zuständige Aufsichtsbehörde abweichend davon genehmigen, dass die schwangere Arbeitnehmerin auch zwischen 20 und 22 Uhr beschäftigt werden darf. Die Voraussetzungen für Feiertags und Sonntagsarbeit gemäß § 6 Abs. 1 MuSchG liegen vor, wenn: sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 25998
Es ist nicht richtig, dass die Beschäftigung werdender Mütter in Spielhallen generell ab dem 6. Schwangerschaftsmonat verboten ist. Ein solches Verbot würde aus mutterschutzrechtlicher Sicht wenig Sinn machen, da Frauen bei einem Überfall in den davor liegenden Schwangerschaftsmonaten genauso gefährdet wären.Viele Betreiber von Spielhallen haben auf diese Vorkommnisse reagiert und in den letzten J ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 6690
Für werdende Mütter besteht grundsätzlich Kündigungsschutz, d.h., von Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bis auf wenige Ausnahmen unzulässig (§ 17 Mutterschutzgesetz). Eine Sonderregelung für den Pflegebereich gibt es nicht! Eine Kündigung ist dann unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4822
Die Beschäftigung werdender Mütter an Sonn- und Feiertagen gem. §§ 4, 5 Mutterschutzgesetz (MuschG) ist in Krankenhäusern nur unter den einschlägigen Voraussetzung zulässig.Laut einer Empfehlung des Deutschen Instituts für Normung beginnt die Woche mit dem Montag. Dies spiegelt sich auch in den Kommentaren zum Mutterschutzgesetz wieder und bedeutet, dass im vorliegenden Fall eine Beschäftigung an ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 4831
Beschäftigungsverbot dabei stets vor.Falls ein generelles oder individuelles (durch ärztliches Zeugnis bescheinigtes) Beschäftigungsverbot besteht, darf der Arbeitgeber die werdende Mutter nicht weiterbeschäftigen, auch wenn sie in eine Weiterbeschäftigung wünscht. Dies gilt auch für den Zeitraum nach der Entbindung, der in der Regel acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten länger) beträgt.Beschäftigungsverbote ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 1224
Der zustehende Urlaubsanspruch darf wegen mutterschutzrechtlicher Schutzfristen und Beschäftigungsverbote nicht gekürzt werden. Wurde der Urlaub vor Beginn der Mutterschutzfrist / des Beschäftigungsverbotes nicht oder nicht vollständig genommen, so kann der Resturlaub auch nach Ablauf der Schutzfristen beansprucht werden. Kann der Urlaub wegen der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 4683
bei einer beabsichtigten Kündigung ebenso die Zulässigkeit der Kündigung der werdenden Mutter vorher bei der zuständigen Behörde schriftlich beantragen muss. Die Behörde klärt dann, ob eine Weiterbeschäftigung (z. B. durch einen Rechtsnachfolger des Betriebes) möglich ist. Vor der Entscheidung der Behörde darf keine Kündigung ausgesprochen werden.Auf die entsprechenden Ausführungen zu der Thematik im Leitfaden ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9444
auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden. Erst wenn auch ein Arbeitsplatzwechsel nicht möglich oder nicht zumutbar ist, soll ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Die Einhaltung des Beschäftigungsverbotes darf der Arbeitgeber nicht in die freie Entscheidung der betroffenen Arbeitnehmerin stellen. ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 22252
Falls es sich bei dem Auszubildenden um einen Jugendlichen handelt, greift das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Nach § 23 JArbSchG darf ein Jugendlicher nicht mit Akkordarbeit beschäftigt werden. Auch die Tätigkeit in einer solchen Arbeitsgruppe ("Akkord-Kolonne") ist nicht zulässig. Ausgenommen sind solche Tätigkeiten nur, wenn sie zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich sind.Ist ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 19824
Eine Verlängerung oder Verkürzung der Schutzfrist von 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt ist vom Mutterschutzgesetz - MuSchG her nicht zugelassen, auch nicht in Ausnahmefällen. Während der Schutzfrist nach der Geburt darf der Arbeitgeber die Frau weder mit Arbeit im engeren Sinne beschäftigen noch mit Arbeitsbereitschaft, noch nicht einmal mit Rufbereitschaft. Auch ein Einverständnis der Frau macht ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 15780
Nach § 11 Abs.3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf der Arbeitgeber "eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie physikalischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt." Inwieweit dies bei Lärm der Fall ist, hängt nicht nur ...
Stand: 06.10.2022
Dialog: 23777
Die Gesetzeslage sieht wie folgt aus: Nach § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes Anspruch auf Elternzeit. Nach § 16 BEEG wird dieser Anspruch verlangt (nicht beantragt). Deshalb darf der Arbeitgeber die Elternzeit nicht kürzen.Es gibt Ausnahmen.Wenn z.B. die Arbeitnehmerin mit dem Antrag auf Elternzeit Teilzeit (bis zu 30 ...
Stand: 03.01.2018
Dialog: 28201