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Ist es rechtens, dass in einer Akkord-Kolonne ein Lehrling im zweiten Lehrjahr beschäftigt und abgerechnet wird?

KomNet Dialog 19824

Stand: 09.07.2019

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Kinder, Jugendliche, Auszubildende > Arbeiten im Rahmen der Ausbildung

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Frage:

Wir sind eine Akkord-Kolonne im Bauhauptgewerbe. Ist es rechtens, dass ein Lehrling im 2. Lehrjahr beschäftigt und abgerechnet wird? Welche Regelungen greifen?

Antwort:

Falls es sich bei dem Auszubildenden um einen Jugendlichen handelt, greift das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Nach § 23 JArbSchG darf ein Jugendlicher nicht mit Akkordarbeit beschäftigt werden. Auch die Tätigkeit in einer solchen Arbeitsgruppe ("Akkord-Kolonne") ist nicht zulässig. Ausgenommen sind solche Tätigkeiten nur, wenn sie zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich sind.


Ist der Auszubildende 18 Jahre oder älter, fällt die Frage in den Bereich des Arbeits- und Tarifrechtes. Wir bitten um Verständnis, dass wir dazu keine Beratung anbieten können. Hier sollten Sie sich in Bezug auf die Ausbildung des Lehrlings an die zuständige Handwerkskammer wenden.


In Bezug auf arbeits- und tarifrechtliche Fragen sollten Sie sich direkt an Angehörige der rechtsberatenden Berufe (Fachanwalt für Arbeitsrecht) bzw. entsprechend autorisierte Stellen (z.B. Gewerkschaften, Verbände, etc.) wenden.