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Laut dem Informationspapier zu Mutterschutz und SARS-CoV-2 (Stand: 24.02.2021) vom Ausschuss für Mutterschutz ist das Tragen von FFP2-Masken grundsätzlich auch für Schwangere möglich.Die im Zusammenhang bei der Verwendung von Atemschutzmasken zu beachtenden Maßnahmen, z.B. die Tragedauer, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festlegen ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43487
der schwangeren Frau oder des ungeborenen Kindes besteht.Es soll also eine an sich "gesunde" Schwangere schützen, die aufgrund der Tätigkeit in Verbindung mit ihrer Schwangerschaft und individuellen Konstitution krank zu werden droht. Die Gefahr für die werdende Mutter muss dabei im direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen (Tätigkeitsbezug).Ein ärztliches Beschäftigungsverbot hat einen hohen medizinischen ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 4229
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 11184
Sie Ihre Schutzfrist nehmen möchten, muss Sie Ihnen der Arbeitgeber gewähren. Weder darf er Sie zu Arbeitsleistungen am Firmensitz oder zu Hause noch zu Bereitschaftsdiensten verpflichten. Wenn Sie diesbezüglich weiterhin Schwierigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber haben, sollten Sie um Unterstützung bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde bitten. Welche Rechte Sie in der Elternzeit haben, kann Ihnen die zuständige ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 18860
sind, Herzschrittmacher zu beeinflussen. Eine Eingruppierung in die Rubrik „Beeinflussung nicht wahrscheinlich“ erfolgte für alle Geräte und Anlagen, wenn eine Beeinflussung ausgeschlossen oder nur bei speziellen Expositionsbedingungen zu erwarten ist.Insofern ist eine Gefährdung prinzipiell nicht ausgeschlossen. Deshalb muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Dabei sollten Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 03.02.2020
Dialog: 17383
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen.In Bezug auf Ihre Frage nach Nacht- und Sonntagsarbeit sind die §§ 5, 6 MuSchG relevant. Danach dürfen werdende Mütter grundsätzlich nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 25998
beantragen, dass eine (Änderungs-) Kündigung zulässig ist. Dieses muss aber vor der beabsichtigten (Änderungs-) Kündigung beantragt werden. Im Rahmen des dann laufenden Verwaltungsverfahrens hört die Behörde die betroffene werdende Mutter an. An diese Behörde kann sich auch eine werdende Mutter wenden und sich beraten lassen. In Nordrhein-Westfalen sind dies die Dezernate 56 der Bezirksregierungen.Spricht ...
Stand: 03.01.2019
Dialog: 5131
arbeiten darf, muss daher eine eingehende Gefährdungsbeurteilung vorausgehen und sollte mit der vor Ort zuständigen Arbeitsschutzbehörde abgeklärt werden.Auf weiterführende Informationen zum Mutterschutz des MAGS NRW weisen wir hin. ...
Stand: 25.01.2019
Dialog: 14334
Ihre Frage zielt auf die Regelungen des § 11 Absatz 5 Nummer 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ab:"(…) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen (…) sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden überschreitet,"Unter ständigem Stehen ...
Stand: 24.09.2024
Dialog: 44006
, dass der Arbeitsplatz der werdenden Mutter auch hinsichtlich anderer Gefährdungen beurteilt und entsprechend der mutterschutzrechtlichen Bestimmungen eingerichtet werden muss. Entsprechende Informationen erhalten Sie beispielsweise hier:https://www.mags.nrw/mutterschutz ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 29428
Zustimmung durch die zuständige Behörde eine Kündigung möglich.Wichtig:Die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung gerichtlich durch Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht geltend gemacht werden. Unterbleibt die Klageerhebung, gilt die Kündigung als rechtswirksam.Hinweis:Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine versäumte Frist ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4822
Während der Elternzeit (Erziehungszeit) besteht besonderer Kündigungsschutz gemäß Erziehungsgeldgesetz - BEEG. Diesen Kündigungsschutz haben grundsätzlich auch Rechtsnachfolger von Betrieben einzuhalten. Spricht die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber dennoch in dieser Zeit eine Kündigung aus, ist sie rechtlich unwirksam.Die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung muss innerhalb von drei Wochen ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 4521
Gefahrstoffen.V. g. Gefährlichkeitsmerkmale treffen aber auf handelsübliche Mittel zur Bekämpfung von Kopfläusen nicht zu.Eine Aussage, dass bei Einsatz von Mitteln gegen Kopfläuse seitens des Arbeitgebers ein generelles Beschäftigungsverbot für die in der Einrichtung beschäftigten werdenden oder stillenden Mütter ausgesprochen werden muss, können wir nicht bestätigen.Beim Ausbruch eines Kopflausbefalls ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11094
, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft an den Arbeitgeber muss dieser die im Mutterschutzgesetz festgelegten Maßnahmen zum Schutze der werdenden Mutter beachten und die nötigen Maßnahmen treffen. Auf die Informationen und Publikationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW weisen wir hin. ...
Stand: 11.09.2024
Dialog: 4276
Während der Elternzeit besteht besonderer Kündigungsschutz nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). In Ausnahmefällen, z.B. bei Insolvenz, ist eine Kündigung nach vorheriger Zustimmung durch die zuständige Behörde möglich.Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich direkt an die zuständige Behörde wenden.Bezüglich der weiteren arbeitsrechtlichen Fragen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Abfindung ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 4669
Konzentrationsgrenzen nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der jeweils geltenden Fassung erreicht oder übersteigt, die für die Einstufung eines Gemischs als karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch festgelegt sind.Ob im vorliegenden Fall eine Gefährdung der werdenden Mutter durch das Cyanoacrylatklebstoffgemisch vorliegt, muss der Arbeitgeber im Rahmen der durchzuführenden Beurteilung ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23123
: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden eintritt, muss umso größer sein, je geringer der möglicherweise eintretende Schaden ist, und sie ist umso kleiner, je schwerer der etwaige Schaden wiegt. Wegen des hohen Ranges des vom Mutterschutz verfolgten Schutzziels der gesundheitlichen Unversehrtheit der Frau und ihres (ungeborenen) Kindes sind die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit grundsätzlich gering." ...
Stand: 07.02.2018
Dialog: 42195
Vibrationsmelder.Solange eine solche Lösung nicht realisiert ist, müssen zumindest organisatorische Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört, dass immer jemand dafür verantwortlich sein muss, dass auch Personen mit eingeschränkter Wahrnehmung im Gefahrfall gewarnt werden. Ob dies direkt oder z. B. über Schnurlos- bzw. Mobiltelefone mit Vibrationsalarm erfolgt (Achtung: Ausfallgefahr), ist im Einzelfall zu prüfen.Die ...
Stand: 12.12.2023
Dialog: 24033
für Gesundheitsgefährung aufgrund anfälligerer individueller körperlicher Konstitution der Schwangeren.Arbeitsunfähigkeit: unabhängig von der Tätigkeit (kein Tätigkeitsbezug); grundsätzlich könnte jede Arbeitnehmerin betroffen sein.Die Ärztin/der Arzt muss hierbei eigenverantwortlich und sorgfältig entscheiden, welche der beiden Alternativen vorliegt, wobei hinsichtlich einer Schwangerschaft immer auch Grenzfälle ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 6174
die Arbeitgeberseite während der Elternzeit eine Kündigung aus, muss die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung innerhalb von drei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung der Behörde durch Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht geltend gemacht werden. Unterbleibt die Klageerhebung, gilt die Kündigung als rechtswirksam.Kündigt die Arbeitgeberseite ohne Zustimmung der Aufsichtsbehörde, gilt die oben genannte Drei-Wochen ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 5049