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Das Mutterschutzgesetz findet auf alle Frauen Anwendung, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, sofern der Arbeitsort der Frau in der Bunderepublik Deutschland liegt. Das Gesetz gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Arbeitgebers oder der Arbeitnehmerin, und zwar nicht nur für die im Gesetz geregelten Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote, sondern auch für den Lohn ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 5787
Hinlegen, Hinsetzen und Ausruhen bereitstellt . Alleinarbeit ist auch bei Schwangerschaft nicht generell verboten. Eine werdende Mutter muss aber grundsätzlich ihren Arbeitsplatz jederzeit verlassen können, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Auf die besonderen Anforderungen der Alleinarbeit bei Nacht oder an Sonn- und Feiertagen (§§ 5;6 MuSchG) weisen wir hin.Auf die Informationen ...
Stand: 20.02.2018
Dialog: 5592
festzulegen.Aus jugendarbeitsschutzrechtlicher Sicht sind Tätigkeiten mit einem derartigem Gefährdungspotential grundsätzlich verboten. Nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) dürfen Jugendliche nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie den schädlichen Einwirkungen biologischer Arbeitsstoffe ausgesetzt sind. Es ist im vorliegenden Fall unerheblich, ob die Arbeitsbereiche geringfügig oder stark ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3449
. folgende Tätigkeiten generell verboten (§ 11 MuSchG):• schwere körperliche Arbeiten und Arbeiten in Zwangshaltung. Dazu zählen das Heben und Tragen von Lasten per Hand von regelmäßig mehr als 5 kg oder gelegentlich mehr als 10 kg wie z. B. das Heben von Patienten• Arbeiten mit erhöhter Infektionsgefahr. Dazu zählen auch grundsätzlich die Arbeiten auf der Intensivstation (Umgang mit infektiösen Patienten ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden oder sti ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28996
zu ziehen. Im Falle einer Schwangerschaft gelten die entsprechende Beschäftigungsverbote nach § 13 bzw. § 16 MuSchG. Alle Tätigkeiten mit oder an bekannt infektiösen Patienten, (bekannte Erregerausscheider, Keimträger, Erkrankte) sind für Schwangere verboten. D.h. dass für nicht-immune Schwangere alle Tätigkeiten mit oder an bekannt infektiösen Patienten (bekannte Erregerausscheider, Keimträger, Erkrankte ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 21564
sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung ausgesetzt sind. Dieses Verbot gilt nicht (§22 Abs.2 JArbSchG), "soweitdies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist undder Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen (Absatz 1 Nr. 6) unterschritten wird."Die Ausnahme vom Beschäftigungsverbot ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28824
nicht erkennen oder nicht abwenden könnenmit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne der Gefahrstoffverordnung ausgesetzt sindDieses Verbot gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, sofern dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist, ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist und der Luftgrenzwert bei gefährlichen Stoffen ...
Stand: 08.07.2024
Dialog: 22573
ist verpflichtet diese umzusetzen. Darüber hinaus kann grundsätzlich auch die zuständige Aufsichtsbehörde (in NRW: Dezernate 56 der Bezirksregierung) ein Beschäftigungsverbot anordnen, z.B. wenn der Arbeitgeber die betrieblichen Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote nicht umsetzt. Weitere Informationen können Sie dem Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesfamilienministeriums entnehmen. ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1589
. Auch spezifische Untersuchungen der einzelnen (gefährlichen) Tonerkomponenten haben ergeben, dass diese nur in sehr geringen Mengen freigesetzt werden. Nach Einschätzung der BAuA ergeben sich aus diesen Emissionen generell keine relevanten Risiken, die für eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz zu berücksichtigen wären.Auch für Schwangere ist es nicht verboten, in Arbeitsräumen tätig zu sein, in denen ...
Stand: 09.08.2024
Dialog: 11559
Dias Mutterschutzgesetz ( MuSchG) verbietet die Beschäftigung werdender oder stillender Mütter mit sehr giftigen, giftigen, gesundheitsschädlichen oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen, wenn der Grenzwert überschritten wird. Generell verboten ist für werdende Mütter die Beschäftigung mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11094
Im § 11 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind besondere Beschäftigungsbeschränkungen aufgeführt. Danach ist u.a. die Beschäftigung mit keimzellmutagen nach der Kategorie 1A oder 1B oder karzinogen nach der Kategorie 1A oder 1B grundsätzlich verboten, wenn dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Zubereitung ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23123
nicht unter die in der KindArbSchV genannten zulässigen Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Beschäftigung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen.Auf die DGUV Regel 101-017 - Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr in medizinischen Bereichen weisen wir hin. Dort wird unter Ziffer 5.2.1 Folgendes ausgeführt: "Der Unternehmer darf Jugendliche bei Reinigungsarbeiten in medizinischen Einrichtungen ...
Stand: 17.05.2023
Dialog: 5850
Die mutterschutzrechtlichen Bestimmungen sind dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zu entnehmen.In Gärtnereien sind unter anderem folgende Beschäftigungsverbote relevant:- Verbot von schwerer körperlicher Arbeit und Arbeiten in Zwangshaltungen. Dazu zählen das regelmäßige Heben und Tragen per Hand von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich mehr als 10 kg Gewicht sowie häufiges erhebliches Strecken ...
Stand: 25.08.2021
Dialog: 13766
Prinzipiell darf eine Schwangere bis einschließlich des fünften Monats an einem Steharbeitsplatz eingesetzt werden. Gleiches gilt nach Ablauf des fünften Monats, wenn die Tätigkeit am Steharbeitsplatz 4 Stunden nicht überschreitet. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für die werdende Mutter und ihr Kind keine unverantwortbare Gefährdung durch die Steharbei ...
Stand: 25.10.2023
Dialog: 42554
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall bietet eine Checkliste zur barrierefreien Gestaltung nicht nur von Gebäuden und Räumen, sondern auch von Arbeitsplätzen: https://www.bghm.de/fileadmin/bghmshop/pdfs/FI-0067-Checkliste-barrierefreie-Gestaltung-von-Arbeitsstaetten.pdf, siehe insbesondere unter Punkt 4 der Checkliste.Das Fachportal barrierefreie Arbeitsgestaltung der DGUV bietet ausführliche H ...
Stand: 26.10.2024
Dialog: 44032
Aufgrund Ihrer Schwangerschaft fallen Sie unter die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes - MuSchG. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes einzuhalten und die entsprechend erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen.Die in Ihrer Frage angesprochenen arbeitszeitlichen Verbote sind im Unterabschnitt 1 des MuSchG geregelt.Nach § 5 MuSchG dürfen schwangere ...
Stand: 26.05.2023
Dialog: 4062
. zum Zweck einer Berufsausbildung nicht verboten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die bestehenden arbeitszeitlichen Beschränkungen und die Ruhepausenregelung der §§ 8, 11, 13, 14, 15, 16, 17 und 18 JArbSchG beachtet werden. Das bedeutet konkret, Jugendliche dürfen nur an 5 Tagen in der Woche 40 Stunden und längstens 8 Stunden täglich sowie nicht vor 06.00 Uhr und nicht nach 22.00 Uhr beschäftigt ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 3538
an, die von KomNet nicht geleistet werden kann. Von einem "strengen Verbot" eines Aufenthaltes in der Nähe von Katzen während der Schwangerschaft kann keine Rede sein. Es wird von hier aus ausdrücklich zu ruhiger und überlegter Handlungsweise der Schwangeren geraten. ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 13245
wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. Dies gilt auch, wenn wegen dieses Verbots die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Beginnt das Beschäftigungsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft, ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt der ersten drei Monate der Beschäftigung zu berechnen ...
Stand: 05.06.2023
Dialog: 43296