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Der angesprochene Besichtigungstermin fällt nicht unter das generelle Beschäftigungsverbot des § 11 Abs. 5 Nr.3 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Danach darf ein Arbeitgeber eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen "sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden überschreitet ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6524
, die die Schwangere zum Ausruhen auch nutzen soll. Sie darf nicht zu solchen Arbeiten eingeteilt werden, bei denen die empfohlenen Ausruhemöglichkeiten nicht bestehen.Hinweis:Nützliche Informationen zum Mutterschutz finden Sie im Internet unter www.mags.nrw/mutterschutz. ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 29409
vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung vom Betriebsarzt beraten lassen.Ein Arzt kann ein sogenanntes ärztliches Beschäftigungsverbot bei Gefährdung von Mutter und/oder Kind durch die Arbeit aussprechen (§ 16 MuSchG).Wenn bei zwei Arbeitsverhältnissen nur ein Arbeitsplatz nicht geeignet ist, spricht nichts dagegen, dort ein Beschäftigungsverbot auszusprechen und an dem anderen Arbeitsplatz weiterzuarbeiten.Nimmt ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 6876
innerhalb von 2 Wochen, wenn die werdende Mutter älter ist als 18 Jahre). Diese Regelung gilt direkt mit Bekanntgabe der Schwangerschaft.Arbeitete die Beschäftigte vor der Schwangerschaft mehr als 8,5 Stunden täglich bzw. mehr als 90 Stunden in 2 Wochen, muss die Arbeitszeit entsprechend reduziert werden. Dabei müssen sich erneut beide Arbeitgeber miteinander absprechen, bei welchem Arbeitgeber ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 21460
Das Verbot der Mehrarbeit findet sich im § 4 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG): "Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. Eine schwangere oder stillende Frau unter 18 Jahren darf der Arbeitgeber ...
Stand: 08.06.2018
Dialog: 6416
, dass das Arbeitsverhältnis so wie vorgesehen (geändert) fortgesetzt wird.In der Rechtssprechung zu der Thematik haben daher die Arbeitsgerichte entschieden, dass eine Schwangerschaft grundsätzlich nicht zu einer Benachteiligung der werdenden Mutter am Arbeitsplatz, bei der Suche oder Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses führen darf. Die Möglichkeit einer Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages oder die Änderung ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 23554
Nein, dies ist verboten.Die zulässigen Arbeitszeiten einer werdenden Mutter sind im § 4 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat".Das "oder" bedeutet ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 42553
des Mutterschutzgesetztes entsprechend.Eine werdende Mutter darf nicht in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. In einigen Branchen gibt es gesetzliche Ausnahmen, auf die wir hier jedoch nicht weiter eingehen möchten. Des Weiteren darf eine Mutter höchstens 8,5 Stunden pro Tag und 90 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden.In Abhängigkeit davon, wie hoch ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 23955
Für werdende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, besteht Kündigungschutz gemäß Mutterschutzgesetz - MuSchG (§ 17 MuSchG).Der Kündigungsschutz gilt auch für teilzeitig oder geringfügig Beschäftigte und auch für Änderungskündigungen eines bestehenden Arbeitsvertrages. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsvertrag auch dann nicht vom Arbeitgeber ohne Ihre Zustimmung geändert werden darf ...
Stand: 08.03.2019
Dialog: 17663
ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen(...)7 sie eine Schutzausrüstung tragen muss und das Tragen eine Belastung darstellt(...)Die Beschäftigung einer werdenden Mutter unter Atemschutz ist daher in der Regel verboten. Abweichungen hiervon sind im Einzelfall nur möglich, wenn im Rahmen ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 6748
über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und über die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen führen. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber Schwangere nicht mit krebserzeugenden Stoffen Kategorie 1A und 1B beschäftigten, wenn sie diesen Stoffen ausgesetzt sind (dies ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen).Weitere Informationen zum Mutterschutz finden Sie unter www.mags.nrw/mutterschutz ...
Stand: 20.03.2019
Dialog: 42641
) möglich.Ergibt die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers, dass eine Gefahr für die werdende Mutter und das ungeborene Kind besteht, muss der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen so umgestalten, dass eine Gefahr nicht mehr besteht. Ist dies nicht möglich, kommt es zu einem betrieblichen Beschäftigungsverbot der schwangeren Frau an ihrem üblichen Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber hat, soweit es ihm möglich ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 1721
ist, darf man das potenzielle Infektionsrisiko wegen der prä-, peri-, postnatalelen Übertragung und der Prognose sowohl für die Mutter als auch für das Kind nicht unterschätzen.Werdende oder stillende Mütter dürfen daher nicht mit solchen Tätigkeiten beschäftigt werden, bei denen die Schutzwirkung der persönlichen Schutzausrüstung aufgehoben werden könnte. Das sind alle Tätigkeiten, bei denen ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5178
. Das arbeitsplatz- bzw. tätigkeitsbedingte Infektionsrisiko der stillenden Frau muss über demjenigen der Allgemeinbevölkerung liegen.Mutterschutzrechtlich ist beim Stillen die erhöhte Infektionsgefährdung am Arbeitsplatz der stillenden Mutter zu beurteilen im Hinblick auf solche Erreger, welche über Muttermilch oder Blut (durch Rhagaden ) auf das Kind übertragbar sind, bzw. bei Erkrankung der Mutter negative ...
Stand: 23.12.2020
Dialog: 43121
Für werdende Mütter gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes - MuSchG.Nach § 11 Abs. 5 Nr. 5 dürfen werdende Mütter nicht mehr auf Beförderungsmitteln beschäftigt werden, soweit dies für die schwangere Frau oder das ungeborene Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Dieses Verbot gilt, sofern die Beschäftigung schwerpunktmäßig oder während eines bedeutenden Teils der Arbeitszeit ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 17549
ist für alle Beschäftigten in der vorschulischen Kinderbetreuung mit direktem und regelmäßigem Kontakt zu Kindern eine Pflichtvorsorge vorgeschrieben (Anhang zur ArbMedVV, Teil 2 (1) 3.).Sind dem Arbeitgeber die erforderlichen Immunitäten nicht bekannt, darf er die werdende Mutter (hier am Beispiel in der vorschulischen Kinderbetreuung) nicht weiter mit den Kindern beschäftigen. Er kann die werdende Mutter ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
mit zu berücksichtigen, die einer werdenden Mutter für die Beschäftigung an Sonn-und Feiertagen und zur Nachtzeit gezahlt worden sind.Bei den Erschwerniszulagen handelt es sich um Zulagen, die als Gegenleistung für besondere Arbeitsleistungen und Erschwernisse gezahlt werden. Dazu zählen Leistungs-, Gefahren- und Schmutzzulagen, aber auch Bedienungsgelder. Diese Art von Zulagen sind bei der Berechnung ...
Stand: 03.01.2020
Dialog: 1120
Sie sich grundsätzlich über den Mutterschutz näher informieren möchten, weisen wir auf die ausführlichen Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW unter https://www.mags.nrw/mutterschutz hin.2. Auf die Informationen des Merkblatts der Regierungspräsidien Baden-Württemberg "Werdende Mütter in Zahnarztpraxen" weisen wir ebenfalls hin. Das Merkblatt bezieht sich zwar noch auf das alte ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 12869
Nach § 3 Mutterschutzgesetz( MuschG-2018) gilt für Frauen nach der Geburt ein zeitlich befristetes Beschäftigungsverbot für die Dauer von 8 bzw. 12 Wochen.Nach § 3 Abs. 3 MuSchG gilt für Auszubildende:"(3) Die Ausbildungsstelle darf eine Frau im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 8 bereits in der Schutzfrist nach der Entbindung im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung tätig ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 7569
Die Beschäftigungsverbote für schwangere Arbeitnehmerinnen ergeben sich aus dem Mutterschutzgesetz - MuSchG. Hierbei wird zwischen betrieblichen (gilt für alle werdende und stillende Mütter) und ärztlichen (per ärztlichem Attest) Beschäftigungsverboten unterschieden. Ein ärztliches Beschäftigungsverbot kann von einem Arzt bzw. einer Ärztin unter folgenden Voraussetzungen ausgesprochen ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 26608