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der Arbeitsbedingungen (§ 10 MuSchG) eigenverantwortlich entscheiden. Dabei hat er sowohl die Arbeitsbedingungen als auch Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung zu berücksichtigen. Unterstützt wird er dabei von der Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsarzt. Bei Zweifeln in Bezug auf eine Gefährdung werdender Mütter beim Umgang mit dem Cyanoacrylatklebstoffgemisch sollten Sie beim Hersteller / Lieferanten rückfragen. ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23123
gehalten wird; 2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen; 3. bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen; 4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluß der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht ...
Stand: 13.02.2025
Dialog: 43868
Rechtsbegriff der unverantwortbaren Gefährdung"Eine Gefährdung ist unverantwortbar, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts der zu erwartenden Schwere des möglichen Gesundheitsschadens nicht hinnehmbar ist." (§ 9 Abs.2 MuSchG) Mit dem Begriff „unverantwortbare Gefährdung“ soll also die Wahrscheinlichkeit, dass eine Gefährdung eintreten wird, in Bezug ...
Stand: 18.04.2018
Dialog: 42257
werden. In diesen Bereichen sollten werdende Mütter grundsätzlich nicht beschäftigt werden.In Bezug auf Lagerhallen gilt, dass es grundsätzlich nicht zulässig ist, Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in unbeheizten Arbeitsräumen zu beschäftigen. So müssen in Arbeitsräumen bei mittelschwerer Tätigkeit Mindesttemperaturen von 19 oC (sitzende Körperhaltung) bzw. 17 oC (stehende Körperhaltung bzw. gehen) erreicht ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 17449
Rechtsbegriff der unverantwortbaren GefährdungEine Gefährdung ist unverantwortbar, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts der zu erwartenden Schwere des möglichen Gesundheitsschadens nicht hinnehmbar ist (§ 9 MuSchG). Mit dem Begriff „unverantwortbare Gefährdung“ soll also die Wahrscheinlichkeit, dass eine Gefährdung eintreten wird, in Bezug auf die Höhe ...
Stand: 16.05.2018
Dialog: 42287
Information nicht unbefugt an Dritte weitergeben. Tut er es doch, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die durch die zuständige Behörde geahndet werden kann (§ 32 Abs.1 Nr.12 MuSchG).Im Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird auf Seite 13 in Bezug auf die Weitergabe der Information über die Schwangerschaft durch den Arbeitgeber ausgeführt:"Sie dürfen ...
Stand: 27.04.2022
Dialog: 42270
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall. In Ihrem Fall gilt aber das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Nach § 18 MuSchG hat der Arbeitgeber bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot mindestens den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 25468
spricht undinsbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.In Bezug auf die Sonn- und Feiertagsarbeit gilt § 6 Abs.1 MuSchG:"Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigen. Er darf sie an Sonn- und Feiertagen nur dann beschäftigen, wennsich die Frau dazu ausdrücklich bereit ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 12137
dieser Gefahren.In Bezug auf etwaige Beschäftigungsverbote ist § 22 JArbSchG relevant:"(1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden 1. mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen, 2. mit Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind, 3. mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, daß Jugendliche sie wegen mangelnden ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 27366
und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen aufgeführten Infektionskrankheiten (§ 11 Abs.2 MuSchG) und somit ein entsprechendes Beschäftigungsverbot in Bezug auf die Tätigkeit mit Kindern.Hinweis:Auf die Informationen im "Leitfaden zum Mutterschutz - Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber" weisen wir hin. ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 17944
. In dieser Gefährdungsbeurteilung muss auf das Alter, die nicht vorhandenen Erfahrungen und die geringe Urteilskraft in Bezug auf Gefährdungen eingegangen werden. Die Beschäftigung darf nicht zu einer Gefahr für die Gesundheit oder Entwicklung der Kinder und Jugendlichen werden.In der Broschüre Ferienjob oder Nebenjob des Amtes für Arbeitsschutz, Hamburg befinden sich Angaben, auch in tabellarischer Form, was Kinder ...
Stand: 11.11.2024
Dialog: 42234
. Freistellung im Rahmen eines Beschäftigungsverbots unter Zahlung des Mutterschutzlohns gem. § 18 MuSchG (als Ultima Ratio)Die Dokumentationspflicht bezüglich der Gefährdungsbeurteilung und die Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber den Beschäftigten ergeben sich aus § 14 MuSchG.Konkret:In Bezug auf die Fragestellung ist § 11 Abs. 1 MuSchG relevant. Danach darf der Arbeitgeber eine schwangere Frau ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 15704
oder stillenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber muss bereits vor Bekanntgabe der Schwangerschaft eine sorgfältige Beurteilung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) auch in Bezug auf den Mutterschutz durchführen (§ 10 Abs. 1 MuSchG). Die Beurteilung erstreckt ...
Stand: 14.07.2023
Dialog: 20845
. auf onkologischen Abteilungen 9. in der Strahlentherapie und -diagnostik incl. Katheterlaboratorien10. in der Pathologie11. auf Transfusionsmedizinischen Abteilungen und in Blutbanken12. auf geschlossenen Abteilungen der Psychiatrie13. in Notfallambulanzen und im Notfall- bzw. Rettungswagen14. im Reinigungsdienst, soweit eine Verletzungsmöglichkeit durch schneidende oder stechende Gegenstände besteht.In Bezug ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195
der Arbeitnehmerin, ohne dem Arbeitgeber beispielsweise Einzelheiten über vorhandene Immunitäten mitzuteilen.Wenn die Arbeitnehmerin die Teilnahme an der Vorsorge verweigert, so sollten zunächst die Gründe hierfür gehört werden, da die Arbeitnehmerin ja gegen ihr Wohl und das ihres Kindes handelt. Vielleicht lässt sich das Problem dann ganz leicht, beispielsweise über einen Arztwechsel, lösen.In Bezug ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
kann in Abhängigkeit vom Alter ein erhöhter Pflegebedarf (Kleinkinder, Infektionsmöglichkeit durch Ausscheidungen), erhöhter Betreuungsaufwand/Körperkontakt (Kindergarten) oder fehlende Immunitäten (Impfkalender) angenommen werden, sodass hier teilweise Empfehlungen mit Bezug zu konkreten Altersgrenzen ausgesprochen werden können. Bei Erwachsenen ist dies nicht mehr der Fall.Zum Erstellen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43855
werden und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen wird (§ 9 Abs.2 MuSchG).In Bezug auf die Fragestellung sind speziell die folgende Tätigkeiten nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) verboten: Tätigkeiten, bei denen Schwangere der schädigenden Einwirkung von chemischen und biologischen Gefahrstoffen, Strahlen, Staub, Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm ausgesetzt sind.Körperlich schwere Arbeiten, wie das Heben und Tragen ...
Stand: 30.11.2023
Dialog: 5183
Rechtsbegriff der unverantwortbaren GefährdungEine Gefährdung ist unverantwortbar, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts der zu erwartenden Schwere des möglichen Gesundheitsschadens nicht hinnehmbar ist (§ 9 MuSchG). Mit dem Begriff „unverantwortbare Gefährdung“ soll also die Wahrscheinlichkeit, dass eine Gefährdung eintreten wird in Bezug auf die Höhe ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42288
-Württemberg.Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen. Mit einer behördlichen Genehmigung darf er sie bis 22 Uhr beschäftigen. (§ 5 MuSchG)Im Mutterschutzgesetz (§ 11) sind auch direkt Tätigkeiten genannt, die für eine werdende Mutter unzulässig sind, da sie für die schwangere Frau oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellen. In Bezug ...
Stand: 29.08.2024
Dialog: 12429
„unverantwortbare Gefährdung“ soll also die Wahrscheinlichkeit, dass eine Gefährdung eintreten wird, in Bezug auf die Höhe des zu erwartenden Schadens ermittelt werden.Bei der dafür erforderlichen Bewertung ist wie folgt zu unterscheiden:Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden eintritt, kann umso größer sein, je geringer der möglicherweise eintretende Gesundheitsschaden ist, und sie muss umso kleiner sein, je ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 1224