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Schwerbehinderte Personen haben gegenüber Arbeitgebenden Anspruch auf behinderungsgerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes und einer bedarfsgerechten Ausstattung mit Arbeitshilfen (§ 164 SGB IX; §§ 17 ff. SchwbAV).Im Zusammenhang mit der o. g. Fragestellung können die Ausführungen des LVR-Inklusionsamts hilfreich sein. Dort heißt es:"[...]Je nach Behinderung wird damit die Berufstätigkeit ...
Stand: 06.05.2024
Dialog: 43919
Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV). Eine weitere Konkretisierung dieser Forderung erfolgt in der ArbStättV nicht.Nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich ...
Stand: 16.11.2019
Dialog: 16137
Ein Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber ist möglich, wenn durch eine Gefährdungsbeurteilung festgestellt wurde, dass der Arbeitsplatz für eine schwangere Frau nicht geeignet ist. Die Entscheidung, ob das Beschäftigungsverbot gerechtfertigt ist, trifft der Arbeitgeber.Falls ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden muss, ist das Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate vor Eintritt de ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43142
Impfungen mit einem Totimpfstoff (z. B. Tetanus, Hepatitis B) sind möglich, wobei im ersten Drittel (Trimenon) der Schwangerschaft nur dringend erforderliche Impfungen vorgenommen werden sollten. Impfungen mit einem Lebendimpfstoff (z. B. MMR, Varizellen) hingegen sind in der Schwangerschaft nicht möglich.Bei nicht ausreichender Immunität gegenüber o. g. Erkrankungen müssen die notwendigen Schutzmaßnahmen ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 5261
Ihnen geben:Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für Frauen in einer Beschäftigung im Sinne von § 7 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (§ 1 Abs. 2 MuSchG). Es gilt vom ersten Tag der Berufstätigkeit an.Die weitreichenden Kündigungsschutzrechte des Mutterschutzgesetzes gelten daher erst ab Beginn der Beschäftigung.Das Mutterschutzgesetz schreibt keine Frist vor, innerhalb derer ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 42623
beschäftigt, er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben hat, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen ...
Stand: 24.06.2025
Dialog: 11042
Der Einsatz einer werdenden Mutter in einem Wohndorf für Obdachlose ist unter den geschilderten Bedingungen nach § 11 Abs. 2 Mutterschutzgesetz -MuSchG- nicht zulässig. Nach Lage der Dinge bestehen in erster Linie gesundheitliche Gefahren durch biologische Arbeitsstoffe in Form von Krankheitserregern. Diese können durch Kontakte mit Kot, Urin aber auch durch Schimmelpilzsporen übertragen ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3534
. Der letzte Arbeitstag wäre somit ein Mittwoch.Die Schutzfrist nach der Entbindung beginnt mit dem Tag, der auf die Entbindung folgt. Wäre also die Entbindung am Donnerstag, würde die achtwöchige Schutzfrist am Freitag beginnen und 8 Wochen später an einem Donnerstag um 24 Uhr enden. Der erste mögliche Arbeitstag wäre der darauffolgende Freitag. ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 4244
mit bekanntem CMV-Ausscheider bzw. keinen Kontakt mit beschmutzten Gegenständen (z.B. Wickelstation)- keine Begleitung der Kinder beim Toilettengang o.ä.- keine Hilfe bei Nahrungsaufnahme- kein enger Körperkontakt (z.B. Küssen)Auf den Ratgeber zum Zytomegalievirus des Robert-Koch-Instituts weisen wir hin. ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4837
Schutzmaßnahmen zu unterrichten.Auf die Informationen des Merkblatts der Regierungspräsidien Baden-Württemberg "Werdende Mütter in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung" weisen wir hin. Das Merkblatt bezieht sich zwar noch auf das alte Mutterschutzgesetz, es kann aber bis zur Überarbeitung nach wie vor für vergleichbare Sachverhalte herangezogen werden.Stichwort Zytomegalie:Schwangere ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23921
Eine rechtliche Grundlage speziell für die Einrichtung von sog. Mutter-Kind-Räumen (auch Eltern-Kind-Räume) gibt es im Arbeitsschutzrecht nicht und ist uns auch darüber hinaus nicht bekannt..Nach den Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) iVm. Punkt 4.2 Abs. 1 S. 4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ergänzt um Punkt 6 Abs. 1 und Punkt 3.4 iVm. Punkt 2 S. 2 ASR A4.2 ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 30291
„Grundpflichten des Unternehmers" der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention" gilt Folgendes:„(1) Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Anlage 1 ...
Stand: 13.02.2025
Dialog: 43868
der Erkrankung in der Einrichtung eine Freistellung erfolgen. Drei Wochen nach dem letzten aufgetretenen Erkrankungsfall kann die Schwangere ihre Beschäftigung wieder aufnehmen.Bei nicht geklärter oder fehlender Windpockenimmunität gilt für Schwangere bei beruflichem Umgang mit Kindern bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr ein generelles Beschäftigungsverbot für die gesamte Schwangerschaft (strikte räumliche ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8917
Ein generelles Beschäftigungsverbot im Bereich der Pflege von verletzten oder kranken heimischen Wildtieren besteht nicht. Tiere von denen eine Infektionsgefahr für den Menschen ausgeht, dürfen von Praktikanten aber grundsätzlich nicht betreut werden.Damit die Jugendlichen beim ersten Schritt ins Berufsleben nicht mit Unfallgefahren konfrontiert werden, die sie aus mangelnder Erfahrung ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 13066
Das Kündigungsverbot gilt vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung - bis auf wenige Ausnahmen.Ihre Kündigung ist nach § 17 Mutterschutzgesetz unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt (widersprochen) wird; das Überschreiten die ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4461
Im § 15 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ist geregelt, dass die werdende Mutter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen soll. Bei dieser Sollvorschrift handelt es sich nicht um eine erzwingbare Rechtspflicht, sondern um einen nachdrücklichen Hinweis, dass der Arbeitgeber seinen mutterschutzrechtlichen Pflichten nur nachkommen kann, wenn ihm die Schwa ...
Stand: 05.03.2019
Dialog: 4362
auf entsprechende Fragen und Antworten, erläutert.Ab Seite 39 der Broschüre finden Sie Ansprechpartner welche Ihnen weiterhelfen und Sie beraten können. Für die behindertengerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes werden hier die Integrationsämter genannt.Hinweis:Auf die Informationen des BMAS zum Thema BEM möchten wir hinweisen. ...
Stand: 19.01.2017
Dialog: 28223
Das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG und die dazu erlassene Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV verbieten grundsätzlich die Beschäftigung von Kindern.Ausnahmen nach dem JArbSchG und der KindArbSchV gelten faktisch nur für Kinder über 13 Jahren, d.h. dass die Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren tabu ist.Nur dann, wenn eine nach den Schulgesetzen der Länder geregelte schulische Ber ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 18417
Das Mutterschutzgesetz findet auf alle Frauen Anwendung, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, sofern der Arbeitsort der Frau in der Bunderepublik Deutschland liegt. Das Gesetz gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Arbeitgebers oder der Arbeitnehmerin, und zwar nicht nur für die im Gesetz geregelten Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote, sondern auch für den Lohn- ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 5787
Das für die Beantwortung einschlägige Gesetz ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG):§ 15 Abs.2 BEEG: "Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 3 ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 8642