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Gibt es seitens des Gesetzgebers Fristen für Betriebliches Eingliederungsmanagement? Wer ist Ansprechpartner für die behindertengerechte Einrichtung meines Arbeitsplatzes?

KomNet Dialog 28223

Stand: 19.01.2017

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Leistungsgewandelte Arbeitnehmer/innen, (Schwer-) Behinderung

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Frage:

Gibt es seitens des Gesetzgebers irgendwelche Fristen für Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Ich war in der zweiten Jahreshälfte 2015 über 10 Wochen krank. Anfang 2016 bekam ich die Einladung zum Erstgespräch im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Das Gespräch mit der Personalchefin war sehr gut. Seitdem sind 9 Monate vergangen, und ich weiß nicht, wie es weiter gehen soll. In den vergangenen Monaten sprach ich mehrmals mit Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretern darüber (ich bin schwerbehindert, 50 %). Es hieß immer wieder, entweder war mein Name nicht an der Tagesordnung oder war die BEM Sitzung wieder ausgefallen. Noch etwas zu meiner Behinderung. Wer ist mein Ansprechpartner, wenn es um behinderungsgerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes geht.

Antwort:

Eine gesetzliche Frist, wie das BEM im Unternehmen umgesetzt werden soll, hat der Gesetzgeber nicht festgelegt. Jedoch kann festgehalten werden, dass die Umsetzung nach Ihrer Schilderung in Ihrem Betrieb inicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, da in Ihrem Fall außer einem Erstgespräch keine weiteren Maßnahmen erfolgt sind, wie z. B. Umgestaltung des Arbeitsplatzes.


Wie Sie auf der Seite einfach-teilhaben.de nachlesen können, ist es das Ziel des Eingliederungsmanagements, die Beschäftigten mit geeigneter Unterstützung im Betrieb zu halten und Entlassungen wegen Erkrankung oder Behinderung zu vermeiden. Hier finden Sie auch die weiteren Schritte für den Arbeitgeber.


In der Broschüre "Schritt für Schritt zurück in den Job" des BMAS werden diese Schritte ebenfalls ab Seite 22, mit Verweis auf entsprechende Fragen und Antworten, erläutert.


Ab Seite 39 der Broschüre finden Sie Ansprechpartner welche Ihnen weiterhelfen und Sie beraten können. Für die behindertengerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes werden hier die Integrationsämter genannt.


Hinweis:

Auf die Informationen des BMAS zum Thema BEM möchten wir hinweisen.