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Müssen in einer Werkstatt für behinderte Menschen getrennte WC für Mitarbeiter und Menschen mit Behinderung geben?

KomNet Dialog 11042

Stand: 05.06.2012

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Leistungsgewandelte Arbeitnehmer/innen, (Schwer-) Behinderung

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Frage:

In einer Werkstatt für behinderte Menschen stellt sich die Frage, ob es getrennte WC geben muss für die Mitarbeiter (behinderte Menschen ca 350) und für das sog. Personal (ca 80)? Wenn ja, auf welcher Grundlage?

Antwort:

In Einrichtungen für behinderte Mensschen sind arbeitsschutzrechtlich für Betreuer und Beschäftigte mit Behinderungen keine gesonderten Toiletten gefordert. Bei beiden Personenkreisen handelt es sich um Beschäftigte i.S. des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG.

Ob in einer Behindertenwerkstatt Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung - BioStoffV verrichtet werden und die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe - TRBA (http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/TRBA/TRBA.html) ggf. analog angewendet werden kann, ist im Einzelfall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz zu prüfen (s. auch Ziffer 1.5 und 4.1.1.2 der TRBA 250). Aus Sicht der Biostoffverordnung kommen hier insbesondere Kontakte mit Körperflüssigkeiten und Fäkalien sowie der Umgang mit fremdgefährdenden Menschen in Betracht.

Die Arbeitsstättenverordnung sieht nur eine Trennung von männlichen und weiblichen Mitarbeitern vor. Je nach Beschäftigtenzahl ist hierbei die vorgeschriebene Anzahl der Toiletten nach ASR A4.1 Sanitärräume zu beachten.

Ob eine gemeinsame Benutzung der Toiletten eine Gefährdung darstellt, ist mittels Gefährdungsbeurteilung zu beurteilen. Wenn auf Grund der Gefährdungsbeurteilung einer gemeinsamen Nutzung grundsätzlich nichts entgegen steht, sind ggf. zusätzliche Maßnahmen (kurze Reinigungsintervalle, automatische Reinigungssysteme) durchzuführen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gefährdungsbeurteilung bei jeder Änderung der Bedingungen fortgeschrieben werden muss.