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die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) geklärt werden.Für weiterführende Informationen zur Thematik weisen wir abschließend noch auf den Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesfamilienministeriums hin. ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 10763
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren (in Nordrhein-Westfalen sind die Dezernate 56 der Bezirksregierungen ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23921
auf Antrag des Arbeitgebers, in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen. ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4461
Arbeitsentgelts siehe auch § 21 MuSchG.Liegt im mutterschutzrechtlichen Sinne kein Beschäftigungsverbot vor, richtet sich die Bezahlung nach der arbeitsvertraglichen Vereinbarung.Weitere Informationen zum Mutterschutz finden Sie unter https://www.mags.nrw/mutterschutz und im Leitfaden zum Mutterschutz.Auf den Flyer "Schwanger in der Zeitarbeit" der Bezirksregierung Köln weisen wir hin. (Achtung, der Flyer ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 6581
(in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen - Dezernate 56) zuständig. Die Dienststellen stehen Arbeitgebern bei diesem speziellen Thema gerne beratend zur Seite. ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1872
. B. von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht) beraten lassen.Auch haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde zu wenden und dort in Bezug auf den (Änderungs-)Kündigungsschutz individuell beraten zu lassen. In NRW sind die Dezernate 56 der Bezirksregierungen die für den Mutterschutz zuständige Behörde. ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 16132
ist verpflichtet diese umzusetzen. Darüber hinaus kann grundsätzlich auch die zuständige Aufsichtsbehörde (in NRW: Dezernate 56 der Bezirksregierung) ein Beschäftigungsverbot anordnen, z.B. wenn der Arbeitgeber die betrieblichen Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote nicht umsetzt. Weitere Informationen können Sie dem Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesfamilienministeriums entnehmen. ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1589
Während der Elternzeit besteht gemäß Bundeserziehungsgeldgesetz - BEEG grundsätzlich Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz besteht auch bei Teilzeitarbeit. Eine Kündigung wäre nur nach vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörde (in NRW: Bezirksregierung) zulässig (§ 18 BErzGG). Dazu muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin einen schriftlichen begründeten Antrag bei der Zustimmungsbehörde ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 4655
Informationen bietet die Arbeitsschutzverwaltung NRW an.Zuerst wäre ein Gespräch mit den Eltern hilfreich. Ansonsten kann auch die zuständige Aufsichtsbehörde für den Jugendarbeitsschutz (in NRW: die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen) eingeschaltet werden, die Kontakt mit dem Arbeitgeber aufnimmt. Ihre Hinweise zu den Informationen über die Beschäftigung werden vertraulich behandelt. ...
Stand: 10.05.2023
Dialog: 4268
, dass der Arbeitgeber auch bei einer Schwangeren mit Mini-Job von sich aus die Vorschriften des MuSchG einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen zu treffen hat.Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 3566
die Dezernate 56 der Bezirksregierungen zuständig. Für Schulen liegt die mutterschutzrechtliche Zuständigkeit aber beim Schulministerium. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier. ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 26683
des Beschäftigungsverbotes hinzugezogen werden.Da der Arbeitgeber (und nicht die Krankenkasse) die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung für das Einhalten von mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverboten trägt, ist ihm zu empfehlen, dieses auch so lange einzuhalten, wie die vor Ort zuständige Arbeitsschutzbehörde (in NRW die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) nicht zu einem anderen Ergebnis kommt. ...
Stand: 14.08.2022
Dialog: 15559
von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 25415
beschäftigt werden darf. Eine Beschäftigung bis 22 Uhr ist zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 28 MuSchG erfüllt sind.Der Arbeitgeber ist nach § 27 Abs. 1 MuSchG insbesondere verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz ...
Stand: 21.09.2020
Dialog: 20141
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte (und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) zu bestellen.Die Aufgaben des Betriebsarztes sind in § 3 des ASiG geregelt. Demnach haben Betriebsärzte "die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie haben insbesondere 1. den Arbeitgeber ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 19572
Fachkundig im Sinne von § 22 Abs.2 Nr.2 Jugendarbeitsschutzgesetz kann jede Person sein, die über die notwendigen Kenntnisse im Arbeitsschutz verfügt und der die Aufgabe obliegt, Jugendliche mit gefährlichen Arbeiten auszubilden. Sie sollte vom Arbeitgeber schriftlich benannt sein. ...
Stand: 16.04.2019
Dialog: 4313
-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 6149
(in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG ...
Stand: 25.08.2021
Dialog: 13766
-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 3306
in den „Empfehlungen zur sicheren Anwendung magnetischer Resonanzverfahren in der medizinischen Diagnostik“ (Bericht der SSK, Heft 36/2003) festgestellt, dass weibliche Mitarbeiter darauf hinzuweisen sind, dass bei Bestehen einer Schwangerschaft der Aufenthalt im Magnetraum grundsätzlich zu unterbleiben hat.Aus der Sicht des Arbeitsschutzes sollte der Einsatz werdender Mütter nur im Schaltraum (Bedienraum) erfolgen ...
Stand: 19.11.2018
Dialog: 26266