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Ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot richtet sich stets an den Arbeitgeber als Verantwortlichen für dessen Einhaltung. Dies gilt auch für ein von der Frauenärztin ausgesprochenes ärztliches Beschäftigungsverbot.Für ein ärztlichesBeschäftigungsverbot gemäß § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) sind folgende Voraussetzungen zu beachten:1. Fortdauer der Beschäftigung ist für Mutter ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9174
Der Arbeitgeber muss unverzüglich nach Bekanntgabe der Schwangerschaft durch die werdende Mutter die Schwangerschaftsmitteilung an die zuständige Behörde senden (§ 27 Absatz 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG).Folgende Angaben sollen der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden:- Name, Anschrift und Geburtsdatum der werdenden Mutter- voraussichtlicher Tag der Entbindung- Auskunft über die tägliche ...
Stand: 12.11.2024
Dialog: 682
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung (§ 10 Mutterschutzgesetz – MuSchG) geeignete Schutzmaßnahmen gemäß der Rangfolge des § 13 MuSchG zu treffen hat, die sich wie folgt gliedern:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen,2. Arbeitsplatzwechsel (erweitertes Direktionsrecht, § 315 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB),3. betriebliches Beschäftigungsverbot ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 44087
Von Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bis auf wenige Ausnahmen nicht zulässig (§ 17 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Das Kündigungsverbot gilt dann, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 1640
Die Hand-Fuß-Mund-Krankheit (HFMK) ist eine in der Regel harmlose, aber hoch ansteckende Infektionskrankheit, die durch Kontakt mit Körperflüssigkeiten wie Speichel, Tröpfchen, dem Sekret aus Bläschen oder fäkal-oral direkt von Mensch zu Mensch übertragen wird.Im Spätsommer/Herbst gibt es saisonale Häufungen der HFMK. Am häufigsten erkranken Kinder unter 10 Jahren. Die meisten Erwachsenen sind imm ...
Stand: 09.07.2021
Dialog: 22545
Grundlegend für ein Agieren in solch einer Situation ist der Versuch einer vertrauensvollen Kontaktaufnahme mit dem Auszubildenden. Wenn sich der Verdacht einer Suchterkrankung erhärtet, muss eruiert werden, ob er so einsichtig ist, dass eine Einbeziehung von Fachpersonal einer Drogenberatungsstelle möglich wird. Über diesen Weg kann ein fruchtbarer Prozess eingeleitet werden. Sollte keine ausreic ...
Stand: 21.01.2014
Dialog: 9433
Nein, ein solches Verbot wäre gegenüber einer werdenden Mutter unzulässig.Durch das Mutterschutzgesetz - MuSchG wird die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit geschützt. Im § 9 Abs.3 MuSchG wird gefordert: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die schwangere oder stillende Frau ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 5518
, wenn der Arbeitgeber garantieren kann, dass durch persönliche Schutzmaßnahmen eine Infektion mit dem Zytomegalievirus sicher vermieden wird. Hierzu gehört auch eine ausführliche arbeitsmedizinische Beratung aller dort tätigen werdenden Mütter zu den Übertragungswegen (Urin, Speichel, Tränen und Blut) und zu den im Gesundheitswesen üblichen und notwendigen Hygienemaßnahmen (siehe auch TRBA 250 "Einführung sicherer ...
Stand: 01.03.2019
Dialog: 6318
und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden."§ 18 Abs.1 BEEG:"Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen. Der Kündigungsschutz nach Satz 1 beginnt1. frühestens acht Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes und2. frühestens 14 Wochen vor Beginn einer Elternzeit ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 8889
Die Antwort auf Ihre Frage ergibt sich aus § 3 Abs.2 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG):"Der Arbeitgeber darf eine Frau bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist nach der Entbindung). Die Schutzfrist nach der Entbindung verlängert sich auf zwölf Wochenbei Frühgeburten,bei Mehrlingsgeburten und,wenn vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind ...
Stand: 03.07.2020
Dialog: 43151
, die innerbetrieblich nicht über die notwendige Fachkunde und die notwendigen Voraussetzungen verfügen, müssen fachkundige, externe Stellen mit der Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition beauftragen. Fachkundig sind insbesondere akkreditierte Messstellen. Es wird dem Arbeitgeber empfohlen, Stellen zu beauftragen, die darüber hinaus eine sicherheitstechnische Beratung durchführen. (3 ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 11184
der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen." (§ 16 Abs.1 BEEG)Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. "Wenn Sie Elternzeit vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes anmelden, dann müssen Sie sich bei der Anmeldung verbindlich festlegen, für welche Zeiträume Sie in den nächsten beiden Jahren Elternzeit nehmen wollen. Wenn Sie für einen Teil der nächsten beiden Jahre keine ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 18757
Das Mutterschutzgesetz - MuSchG ist eine Rechtsnorm des öffentlichen Rechts. Das bedeutet, dass ein Verzicht der werdenden Mutter auf die Vorschriften des MuSchG gegenüber dem Arbeitgeber weder abgegeben noch eingefordert werden darf. Eine solche Erklärung oder Vereinbarung wäre rechtsungültig. Dieses gilt im übrigen für alle Vorschriften des öffentlichen Rechts (z. B. Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 30.09.2024
Dialog: 11273
Schwangere Mitarbeiterinnen unterliegen grundsätzlich einem erhöhten Kündigungsschutz nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Dieser dauert mindestens bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Auch Nebentätigkeiten fallen unter diesen Kündigungsschutz.Nähere Informationen zum mutterschutzrechtlichen Kündigungsschutz finden Sie unter https://www.mags.nrw/kuendigungsschutz-schwangerschaft ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 42635
Die grundsätzliche Fürsorgepflicht von Arbeitgebern erstreckt sich arbeitsrechtlich zum einen auf die Vermeidung von Gefahren für Leib und Leben im Tätigkeitsbereich durch die Gewährleistung adäquater Arbeitsbedingungen und Schutzmaßnahmen (§ 618 BGB, ArbSchG etc.) und zum anderen auf die Fürsorge im Krankheitsfall (§ 617 BGB, EntgFG etc.). Ausgenommen hiervon ist der Fall einer absichtlich ...
Stand: 25.02.2019
Dialog: 42607
Die Regelung, dass werdende Mütter vom Arbeitgeber für die Zeit der Vorsorgeuntersuchungen freizustellen sind, findet sich im § 7 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Sie dürfen hierdurch keinen Lohnausfall haben.Im Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist hierzu ausgeführt (S. 21):Zunächst stellt der Mutterschutz sicher, dass Sie auch in Ihrer ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 18888
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung festzulegen und diese umzusetzen.Mit der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung hat er u. a. auch das Verhalten und den Gesundheitszustand des drogenabhängigen bzw ...
Stand: 04.12.2018
Dialog: 19957
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 6149
Nein, dazu ist der Arbeitgeber nicht berechtigt. Verschiebt sich der tatsächliche Geburtstermin, verlängert oder verkürzt sich die Schutzfrist vor der Geburt dementsprechend (§ 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Auf keinen Fall braucht eine Mutter bei einer Verlängerung der Schutzfrist vor der Entbindung die Zeit auszugleichen. Wird der errechnete Geburtstermin überschritten, so verkürzt ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6050
sich die Empfehlung, je nachdem in welcher Branche die empfängliche Schwangere tätig ist und welche Tätigkeit sie ausübt.Im Gesundheitswesen beschäftigte Schwangere (z. B. Ärztinnen) ohne Antikörperschutz dürfen nur dann beruflichen Umgang mit Patienten (jeder Patient ist potenziell infektiös) haben, wenn der Arbeitgeber sicherstellen kann, dass durch geeignete Schutzmaßnahmen eine Infektion ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 22137