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In § 15 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ist die Mitteilungspflicht der werdenden Mutter geregelt. Es ist eine "Soll-Vorschrift", d. h. es besteht kein gesetzlicher Zwang die Schwangerschaft dem Arbeitgeber bekanntzugeben. So obliegt es der Schwangeren, ob und wann sie ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilt. Wenn sie das nicht tut, verzichtet sie damit allerdings auf alle Vergünstigungen ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 916
Nach § 15 Mutterschutzgesetz - MuSchG soll die werdende Mutter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihr der Zustand bekannt ist. Sie ist dazu aber nicht verpflichtet. Allerdings verzichtet eine werdende Mutter auf die ihr zustehenden Mutterschutzrechte, solange sie die Schwangerschaft dem Arbeitgeber nicht mitteilt. Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 20222
, wenn der Arbeitgeber zur Fortführung des Betriebes dringend auf eine entsprechend qualifizierte Ersatzkraft angewiesen ist, die er nur einstellen kann, wenn er mit ihr einen unbefristeten Arbeitvertrag schließtbei Existenzgefährdung des Betriebes oder Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Arbeitgebersbei besonders schweren Verstößen der Arbeitnehmerin gegen arbeitsvertragliche Pflichten oder vorsätzlich ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 10186
der Verordnung einschließlich des Anhangs zu beachten hat.Der Arbeitgeber wäre grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Antikörpertest zu bezahlen, wenn dieser Teil der Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 ArbMedVV wäre. Diese werden im Anhang der ArbMedVV weitergehend konkretisiert.Im Anhang unter Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. f heißt es, dass Pflichtvorsorge bei "nicht gezielten Tätigkeiten ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 2999
Die Pflicht zur Erstellung einer spezifischen Gefährdungsbeurteilung bei der Beschäftigung werdender und stillender Mütter ergibt sich aus § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung für die werdende oder stillende Mutter zu beurteilen. Zweck der Beurteilung ist es, alle Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 29315
Personen, die als "Betreute" in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, gelten als Beschäftigte (§2 Abs. 2 Nr. 7 ArbSchG). Insofern ist für sie eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung zu gewährleisten (vgl. Frage 13 der DGUV-FAQs).Im vorliegenden Fall hat der Arbeitgeber in Abhängigkeit der jeweils innerhalb der Werkstatt zu verrichtenden Tätigkeiten (z. B. Druckerei ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42319
Tätigkeiten sowie die täglich verantwortbare Arbeitszeit angeben und sich in geeigneten Fällen zuvor eine Stellungnahme vom Betriebsarzt einholen.Hierbei ist zu beachten, dass auch der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt. Auf § 6 "Pflichten des Arztes oder der Ärztin" der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV weisen wir hin.Da der Betriebsarzt als auch die Fachkraft ...
Stand: 06.11.2022
Dialog: 11785
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung festzulegen und diese umzusetzen.Mit der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung hat er u. a. auch das Verhalten und den Gesundheitszustand des drogenabhängigen bzw ...
Stand: 04.12.2018
Dialog: 19957
Jeder Arbeitgeber muss, sobald ihm bekannt ist, dass er eine schwangere Frau beschäftigt, gemäß § 10 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) die vorhandene Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) aktualisieren. Anhand dieser Beurteilung der Arbeitsbedingungen stellt der Arbeitgeber fest, ob die schwangere Frau an dem bisherigen Arbeitsplatz ohne Gefährdungen weiterarbeiten kann, oder ob ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 44047
Beschäftigungsverbote und -beschränkungen umzusetzen. Auch wenn sich die Schwangere bereit erklärt, diese Tätigkeiten durchzuführen, entbindet dies den Arbeitgeber nicht von seiner Pflicht die Beschäftigungsverbote einzuhalten.Eine mögliche Alternative für eine Weiterbeschäftigung gibt es in ausgewählten Bereichen in der Kinderzahnprophylaxe, wie z. B. das Versiegeln und Fluoridieren der Kauflächen bei strikter ...
Stand: 14.07.2023
Dialog: 20845
und stillenden Mütter unabhängig von deren individuellen Verhältnissen.Die betrieblichen Beschäftigungsverbote sind mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft sofort wirksam. Der Arbeitgeber ist verpflichtet diese umzusetzen. Zum Beispiel dürfen werdende und stillende Mütter nach § 11 Abs. 5 MuSchG nicht mit schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten beschäftigt werden. Der Arbeitgeber hat mit der Beurteilung ...
Stand: 11.06.2024
Dialog: 6230
der in der Verordnung genannten mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote und -beschränkungen ist der Dienstherr, in der Regel die Dienststellenleitung, gem. § 3 Abs. 2 FrUrlV verantwortlich.Es gilt die arbeits- und mutterschutzrechtliche Pflicht, mögliche Gefährdungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (erweitert um § 10 MuSchG) zu ermitteln und die nötigen Schutzmaßnahmen ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 20247
Wenn ein Ergebnis der vom Arbeitgeber durchzuführenden Beurteilung der Arbeitsbedingungen (nach dem Mutterschutzgesetz - MuSchG in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) ist, dass im Rahmen der Tätigkeit Infektionen möglich sind, muss der Arbeitgeber unabhängig von einer Schwangerschaft im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge entsprechende Vorsorgeuntersuchungen veranlassen ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 22564
den Arbeitgeber darin zu unterstützen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und seine Pflichten entsprechend den behördlichen Auflagen zu erfüllen." (§ 16 Abs.2 ArbSchG)Im übrigen handelt es sich hier um ein arbeitsrechtliches Problem. Zu arbeitsrechtlichen Fragen kann KomNet aber keine Auskunft geben. Diesbezüglich müssten Sie sich an entsprechend ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich zu melden.(2) Die Beschäftigten haben gemeinsam mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber darin zu unterstützen, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und seine Pflichten entsprechend den behördlichen Auflagen zu erfüllen. Unbeschadet ihrer Pflicht nach Absatz 1 ...
Stand: 27.04.2024
Dialog: 43936
Bei einem Beschäftigungsverbot haben Sie Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 18 Mutterschutzgesetz (MuSchG).Zahlt ihr Arbeitgeber dies nicht, können Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenkasse wenden.Für weitere Fragen können Sie das Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (kurz: BMFSFJ) nutzen:Tel.: 030 20 179 130 oderFax: 030 18 555-4400Montag–Donnerstag: 9 ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43536
Ziel des Mutterschutzgesetzes ist es, jeder Frau die Beschäftigung während der Schwangerschaft und Stillzeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes zu ermöglichen und Benachteiligungen entgegenzuwirken. Deshalb ist jeder Arbeitgeber/jede Arbeitgeberin verpflichtet, den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer schwangeren oder stillenden Frau so zu gestalten, dass Leben ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43860
Solange die Arbeitsbedingungen für das Beschäftigungsverbot vorliegen, muss der Arbeitgeber dieses auch einhalten.Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz ...
Stand: 14.08.2022
Dialog: 15559
bei der Erfüllung der mutterschutzrechtlichen Pflichten beraten (vgl. § 26 Absatz 4). Zudem ist die frühzeitige Erstellung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach Satz 1 Grundvoraussetzung dafür, dass der Arbeitgeber im Vorfeld einer möglichen Schwangerschaftsmeldung die Belegschaft über mutterschutzbezogene Gefährdungen informieren kann. Insbesondere auch die frühzeitige Kommunikation des Bedarfs ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 30872
Nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) besteht ein Kündigungsverbot gegenüber einer Frauwährend ihrer Schwangerschaft,bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindungbis zum Ende der Schutzfrist (§ 3 MuSchG)wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt ist oder wenn sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.Der ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 23236