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Darf ein Betriebsarzt die Wiedereingliederung in einen anderen Arbeitsbereich anordnen bzw. empfehlen?

KomNet Dialog 11785

Stand: 06.11.2022

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Leistungsgewandelte Arbeitnehmer/innen, (Schwer-) Behinderung

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Frage:

Darf ein Betriebsarzt die Wiedereingliederung in einem anderem Arbeitsbereich anordnen bzw. empfehlen?

Antwort:

Die (stufenweise) Wiedereingliederung (sogenanntes "Hamburger Modell") ist eine Maßnahme nach § 74 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) und soll arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach längerer schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranführen und so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit erleichtern. Während der stufenweisen Wiedereingliederung ist der Arbeitnehmer noch krankgeschrieben.


Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer nach ärztlicher Feststellung seine bisherige Tätigkeit teilweise wieder verrichten kann und sich mit der stufenweisen Wiedereingliederung einverstanden erklärt. Die Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Krankenversicherungsrechts bleibt dabei aber bestehen. Der behandelnde Arzt soll dann auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Art und den Umfang der möglichen Tätigkeiten sowie die täglich verantwortbare Arbeitszeit angeben und sich in geeigneten Fällen zuvor eine Stellungnahme vom Betriebsarzt einholen.


Hierbei ist zu beachten, dass auch der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt. Auf § 6 "Pflichten des Arztes oder der Ärztin" der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV weisen wir hin.


Da der Betriebsarzt als auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit gegenüber dem Arbeitgeber ausschließlich beratende Funktion haben, kann ein Versetzen in einen anderen Arbeitsbereich vom Betriebsarzt nicht angeordnet werden.


Ausführliche Informationen zur Thematik der betrieblichen Wiedereingliederung können Sie den folgenden Broschüren entnehmen:

"Stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess" der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) und

"Schritt für Schritt zurück in den Job" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.