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Was passiert, wenn der Arbeitgeber keinen Mutterschutzlohn bei einem Beschäftigungsverbot zahlt?
KomNet Dialog 43536
Stand: 26.05.2021
Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Entgeltzahlung
Frage:
Was passiert, wenn der Arbeitgeber keinen Mutterschutzlohn bei einem Beschäftigungsverbot zahlt?
Antwort:
Bei einem Beschäftigungsverbot haben Sie Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 18 Mutterschutzgesetz (MuSchG).
Zahlt ihr Arbeitgeber dies nicht, können Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenkasse wenden.
Für weitere Fragen können Sie das Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (kurz: BMFSFJ) nutzen:
Tel.: 030 20 179 130 oder
Fax: 030 18 555-4400
Montag–Donnerstag: 9–18 Uhr
E-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de
Siehe auch:
Leitfaden zum Mutterschutz vom BMFSFJ