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Sind für geistig und körperlich behinderte Menschen, die in einer Werkstatt beschäftigt sind, arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge oder Angebotsvorsorge erforderlich?

KomNet Dialog 42319

Stand: 27.06.2018

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Vielfältige Belegschaften / Diversity

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Frage:

In einer Werkstatt, in der geistig und körperlich behinderte Menschen beschäftigt werden, stellt sich die Frage, ob dieser Personenkreis auch einer arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge (Lärmbereich) oder Angebotsvorsorge (Feuchtarbeit) unterliegt. Viele Mitarbeiter sind aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage, im Rahmen der Vorsorge angebotene Testungen (Sehtest, Hörtest) mitzumachen bzw. zu Fragen des Betriebsarztes hinsichtlich Anamnese angemessen Stellung zu nehmen. Wie sind hier die gesetzlichen Vorgaben?

Antwort:

Personen, die als "Betreute" in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, gelten als Beschäftigte (§2 Abs. 2 Nr. 7 ArbSchG). Insofern ist für sie eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung zu gewährleisten (vgl. Frage 13 der DGUV-FAQs).

Im vorliegenden Fall hat der Arbeitgeber in Abhängigkeit der jeweils innerhalb der Werkstatt zu verrichtenden Tätigkeiten (z. B. Druckerei, Montage, Holz- oder Metallverarbeitung etc.) in hinreichendem Umfang Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bereitzustellen. Hierzu gehören auch die arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge sowie notwendige Unterweisungen, etwa bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit Feuchtarbeit, Schweißarbeiten, Stäuben etc.

Die Problemstellung besteht im Hinblick auf die beschäftigte Personengruppe physisch sowie psychisch behinderter Beschäftigter laut Fragesteller in der Durchführung entsprechender Maßnahmen. Unterschiedliche Einrichtungen, wie etwa Berufsgenossenschaften, bieten in diesem Zusammenhang Handlungshilfen an, beispielsweise zur Durchführung von Unterweisungen (vgl. https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/service/schulung-beratung/seminare/intew-werkstaetten-arbeitssicherheit-und-gesundheitsschutz-18234) oder Arbeitssituationsanalysen für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen (vgl. https://www.bgw-online.de/DE/Arbeitssicherheit-Gesundheitsschutz/Organisationsberatung/Arbeitssituationsanalyse-WfMB.html).