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In § 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird gefordert, dass der Arbeitgeber darauf zu achten hat, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden. Bei der sicheren Verwendung der Arbeitsmittel ist der Anhang 1 zu beachten.Für Krane wird diese Forderung in der DGUV Vorschrift 52 "Krane" konkretisiert. In den §§ 1 ...
Stand: 16.06.2023
Dialog: 21470
Anforderungen an den Kranführer sind in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 52 - Krane in § 29 beschrieben und werden in der DGUV Information 209-012 “Kranführer` konkretisiert. (Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk finden Sie unter https://publikationen.dguv.de) Auch für das Führen von Kranen, die nur selten genutzt werden, muss der Kranführer die unter § 29 DGUV Vorschrift 52 ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1937
zum Heben von Lasten".Weiterhin ist die DGUV Vorschrift 52 "Krane" zu beachten. Hier ist in § 1 Absatz 1 Geltungsbereich nachzulesen, dass diese Unfallverhütungsvorschrift für Krane einschließlich ihrer Tragkonstruktion und Ausrüstung gilt.Nach §1 Absatz 2 gilt diese Unfallverhütungsvorschrift nicht für1. Hebeeinrichtungen, die integrierter Bestandteil von Maschinen oder maschinellen Einrichtungen ...
Stand: 09.01.2020
Dialog: 42997
/ Zerstörung des Motors oder der Zuleitung führen könnten.- Sollte das Anheben der Überlast nicht zu einer Beschädigung des Krans führen, steht das nächste Problem beim Absetzen der Last an. Es ist davon auszugehen, daß die Bremse für diese Last nicht ausgelegt ist und die Last nicht sicher angehalten werden kann.Rechtlich ist die Situation eindeutig. Die DGUV Vorschrift 52 "Krane", sagt das Folgende ...
Stand: 19.01.2021
Dialog: 8556
Die Fahrzeugladekrane sind Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie Krane im Sinne der DGUV Vorschrift 52 "Krane". Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden (§ 6 Absatz 1 BetrSichV). Weitere Anforderungen finden sich in Anhang 1 BetrSichV unter der Nummer 2 ...
Stand: 22.12.2019
Dialog: 42986
Bezüglich der Unterweisung von Kranführern ist der § 29 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 52 "Krane" maßgeblich. Dieser schreibt vor, dass der Unternehmer nur Personen mit dem Führen von Kranen beauftragen darf, die unter anderem "im Führen des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben". Es ist nicht festgelegt, wer die Unterweisung durchführen muss. Soweit fachlich ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3563
Anforderungen an den Kranführer sind unter § 29 der DGUV Vorschrift 52 "Krane" beschrieben und werden in der DGUV Information 209-012 "Kranführer" näher erläutert.Verantwortlich für die Auswahl und Unterweisung der Kranführer ist letztlich der Arbeitgeber, der den Kranführer mit dem Führen des Kranes beauftragt. Er hat sich davon zu überzeugen, dass der Kranführer die notwendigen Anforderungen ...
Stand: 02.04.2020
Dialog: 3645
und Befähigungsnachweis von Kranführern“ erfolgt ist."Neben dem staatlichen Arbeitsschutzrecht ist das Regelwerk der Unfallversicherungsträger zu beachten.Die DGUV Vorschrift 52 definiert den sachgerechten Aufbau und Umgang mit Kranen. In der DGUV Vorschrift 52 werden Krane definiert als Hebezeuge, welche Lasten mithilfe eines Tragmittels heben und dabei in eine oder mehrere Richtungen bewegt werden können.Diese ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 44122
Aufgaben zuverlässig erfüllen. Sie müssen vom Unternehmer zum Führen oder Warten der Erdbaumaschine bestimmt sein." Für Krane ist in der DGUV Vorschrift 52 "Krane" § 29 "Kranführer, Instandhaltungspersonal" folgendes ausgeführt:"(1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen, 1.die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2 ...
Stand: 18.10.2018
Dialog: 13155
Die Unterweisung ist jährlich zu wiederholen.Bei einem Kran handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 12 Absatz 1 hat der Arbeitgeber die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 zu unterweisen. Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal ...
Stand: 12.02.2020
Dialog: 43055
Die für Krane anzuwendenden Vorschriften befinden sich im Umbruch. Seit 2015 fallen Krane unter die Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV.:Siehe hierzu auch die Stellungnahme der DGUV, Fachbereich Holz und Metall unter http://www.dguv.de/medien/fb-holzundmetall/sachgebiete/huett_walz_giesserei/documents/stellungnahme_betrsichv_uvvkrane.pdf . Dieser Veröffentlichung ist zu entnehmen ...
Stand: 15.03.2017
Dialog: 28447
der Berufsgenossenschaft und der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.- DGUV Vorschrift 52 "Krane" § 36 "Personentransport"Das Befördern von Personen mit Personenaufnahmemitteln und das Arbeiten von diesen Personenaufnahmemitteln aus ist gestattet, wenn der Unternehmer geeignete Sicherheitsmaßnahmen trifft und die beabsichtigten Vorhaben der Berufsgenossenschaft schriftlich mitteilt ...
Stand: 27.03.2020
Dialog: 13862
Hubwerke müssen nicht in allen Fällen auf die verbleibende Nutzungsdauer geprüft werden. Im Einzelnen ist zu beachten: Sowohl Krane (hier: Containerkrane) als auch Winden, Hub- und Zuggeräte müssen entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal, durch einen Sachkundigen geprüft werden (siehe § 26 DGUV Vorschrift 52 ...
Stand: 21.02.2017
Dialog: 28610
Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk sind explizit keine konkreten Anforderungen an Ausbilder für Schwenkkrane enthalten. Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber in eigener Verantwortung entscheiden, ob die Qualifikationen, über die ein Ausbilder verfügt, für das jeweilige Fachgebiet ausreichend sind. Im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk enthaltene Informationen können dabei ...
Stand: 27.11.2023
Dialog: 43727
Krane dürfen nicht nur über Funkfernsteuerung betrieben weren. Krane müssen grundsätzlich einen abschließbaren Kranhauptschalter haben, über den die gesamte Maschine spannungsfrei geschaltet und gegen unbefugtes Wiedereinschalten gesichert werden kann. Gemäß EN 13557 (Krane - Stellteile und Steuerstände) sind kabellose Steuerungen zulässig. Die zusätzlichen Anforderungen für kabellose ...
Stand: 28.10.2015
Dialog: 25130
der Unterweisung folgende Richtwerte zuberücksichtigen sind:– teilkraftbetriebene Krane 1 Tag,– flurgesteuerte Krane 1 bis 5 Tage,– führerhausgesteuerte Krane 5 bis 10 Tage,– Turmdrehkrane 10 bis 15 Tage,– Fahrzeugkrane 15 bis 20 Tage.Verantwortlich für Auswahl und Unterweisung der Kranführer ist der Unternehmer/Arbeitgeber, der den Kranführer mit dem Führen des Kranes beauftragt. Eine Führungskraft darf ...
Stand: 24.10.2022
Dialog: 9319
und solchen Personen, die über keine ausreichende Lesefähigkeit verfügen, erreichen. In besonderen Fällen, z. B. zur Benutzung von bestimmten Schutzausrüstungen oder zur Bedienung von Geräten, die eine besondere Gefährdung darstellen, wie Gabelstapler und Krane, sind sogar spezielle Schulungen erforderlich. Art und Umfang der Unterweisungen sowie die hierfür verantwortlichen Personen und die Überprüfung ...
Stand: 05.08.2015
Dialog: 5709
) sind auch die Qualifizierungsinhalte zu dokumentieren.Liegt bereits ein Befähigungsnachweis nach DGUV Grundsatz 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ zum Führen von Fahrzeugkranen oder LKW-Ladekranen vor, kann die Stufe 2a bescheinigt werden. Umgekehrt berechtigt die Zusatzqualifizierung der Stufe 2a nicht zum Führen von Kranen." ...
Stand: 20.04.2023
Dialog: 43763
dem Arbeitgeber bei der angestellten Fachkraft das Direktionsrecht und bei den anderen Betreuungsmodellen der vertragliche Erfüllungsanspruch zur Verfügung. (s. auch Kommentar Anzinger / Bieneck Rd.Nr 52/53 zu § 2 des ASiG) ...
Stand: 24.07.2018
Dialog: 42360
Grundsätzlich sind nach § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber) die verschiedenen Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen zusammenzuarbeiten.Soweit dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit erforderlich ist, haben die Arbeitgeber je nach Art der Tätigke ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 11751