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Die psychischen Belastungen sind immer zu betrachten. Für uns sind keine Fälle vorstellbar, in denen speziell auf die Dokumentation verzichtet werden kann. Siehe hierzu auch den Leitfaden "Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" der GDA. Dort ist in der Einführung u. a. folgendes nachzulesen:"Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber/-innen dazu ...
Stand: 26.06.2018
Dialog: 42326
Grundsätzlich sind alle Methoden, die bei der Ermittlung der Gefährdungsfaktoren eingesetzt werden können, auch geeignet, die Wirkung der jeweiligen Maßnahme im Sinne eines Vorher-Nachher-Vergleichs zu prüfen. Bewährte Methoden hierfür sind:Dokumentenanalyse,Arbeitsplatzbegehungen,Kurzbefragung der Beschäftigten und der Führungskräfte,Workshops mit Beschäftigten und FührungskräftenThematisierung i ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 42914
Psychische Belastungen und Gefährdungen werden bzgl. der Gefährdungsbeurteilung prinzipiell genauso behandelt wie andere Gefährdungen. Sofern psychische Gefährdungen in der bestehenden Gefährdungsbeurteilung noch nicht betrachtet wurden bzw. es neu aufgetretene Anhaltspunkte für psychische Gefährdungen gibt, durchläuft man den Prozess der Gefährdungsbeurteilung zu diesem Faktor erneut ...
Stand: 27.08.2019
Dialog: 21670
und BereichenErmittlung der psychischen BelastungBeurteilung der psychischen BelastungEntwicklung und Umsetzung von MaßnahmenWirksamkeitskontrolleAktualisierung/FortschreibungDokumentationDie einzelnen Prozessschritte sind in den Empfehlungen der GDA zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung beschrieben.Für die Ermittlung psychischer Belastung haben sich grundsätzlich drei methodische Ansätze ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 42910
Die Rechtsgrundlage zur Berücksichtigung der psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung finden sich im § 5 Arbeitsschutzgesetz. Danach kann sich eine Gefährdung u. a. durch psychische Belastungen bei der Arbeit ergeben. Die Beurteilung hat tätigkeitsbezogen zu erfolgen, wobei bei gleichartigen Arbeitsbedingungen die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend ...
Stand: 27.11.2015
Dialog: 25424
Psychische Belastungen und Gefährdungen werden bzgl. der Gefährdungsbeurteilung prinzipiell genauso behandelt wie andere Gefährdungen. Insofern gibt es im Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und den darauf gestützten Verordnungen keine Vorgaben, in welcher Reihenfolge die Gefährdungen beurteilt und bearbeitet werden müssen. "Regelkonform" wäre also auch eine zeitlich unabhängige Bearbeitung ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 23785
Die tätigkeitsbezogene Analyse der psychischen Belastungen an einem Filialstandort wird ein gutes Grundgerüst für die Beurteilung der Gefährdungen an anderen Filialstandorten, in denen gleichartige Tätigkeiten ausgeführt werden, ergeben. Aus hiesiger Sicht sind aber gerade bei psychischen Gefährdungen die individuellen Standortfaktoren mit zu berücksichtigen. Aufbauend auf dem o.g. "Grundgerüst ...
Stand: 15.06.2015
Dialog: 24064
Nein, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden Belastungen der Arbeit ermittelt und beurteilt. Psychische Probleme aus der Privatsphäre oder Suchtprobleme sind nicht Inhalt der Gefährdungsbeurteilung. Es ist jedoch möglich, im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge spezifische Gefährdungen für ausgewählte Personengruppen zu erfassen und beurteilen.Zu beurteilen sind nach Verständigung ...
Stand: 07.11.2024
Dialog: 42912
Nein, eine separate Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist nicht erforderlich. Eine Gefährdungsbeurteilung muss grundsätzlich alle potenziell gesundheitsgefährdenden Belastungsfaktoren berücksichtigen, die mit der Tätigkeit und der Arbeitsumgebung verbunden sind. Dazu gehört auch die psychische Belastung.Rechtsgrundlage ist hier der § 5 Arbeitsschutzgesetz. ...
Stand: 05.11.2019
Dialog: 42906
Ja, Gefährdungen durch psychische Belastungen können via Mitarbeiterbefragung online erhoben werden. Die Ergebnisse und Folgeschritte sowie Arbeitsschutzmaßnahmen zur Verhinderung oder Vermeidung der potenziellen Gefahren sind zudem nachvollziehbar zu dokumentieren.Die Gefährdungsbeurteilung wird als kontinuierlicher und lebender Prozess verstanden und beinhaltet alle Gefährdungen ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42976
Eine Gefährdungsbeurteilung ohne Berücksichtigung der psychischen Belastung ist unvollständig. Eine unvollständige Gefährdungsbeurteilung ist nach verschiedenen Rechtsverordnungen eine Ordnungswidrigkeit und Bußgeld bewehrt (z. B. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitsstättenverordnung, § 22 Abs. 1 Nr. 1 Betriebssicherheitsverordnung, jeweils in Verbindung mit den §§ 18, 19, 25 Arbeitsschutzgesetz). ...
Stand: 05.11.2019
Dialog: 42907
Betrachtet man das grundsätzliche Vorgehen bei der Erstellung der psychischen Gefährdungsbeurteilung: Ermittlung, Bewertung, Maßnahmenableitung, Vorbereitung, Maßnahmenumsetzung, Wirksamkeitskontrolle, Aktualisierung/Fortschreibung und Dokumentation - so können nicht alle Schritte auf alle Filialen übertragen werden.Inhaltliche Erkenntnisse bei der Ermittlung, Bewertung und Maßnahmenableitung ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 42916
Die dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu Grunde liegende EU-Richtlinie (Rl 89/391/EWG) sieht vor, dass alle Gefährdungen, die die Beschäftigten am Arbeitsplatz betreffen können, beurteilt werden. Hierzu zählen auch psychische Belastungen.Die Aufzählung der möglichen Gefährdungen im Arbeitsschutzgesetz ist insofern nur beispielhaft.„Psychische Belastungen, die sich aus der Arbeitsumgebung ...
Stand: 14.05.2019
Dialog: 13827
- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,5.unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,6.psychische Belastungen bei der Arbeit."Die Gefährdungsbeurteilung wird tätigkeitsbezogen und nicht personenbezogen durchgeführt. Der einzelne Beschäftigte wird in der Gefährdungsbeurteilung nicht aufgeführt, somit wird die Anonymität der Beschäftigten gewahrt.Umfangreiche ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 43035
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und seine Verordnungen wie z.B. die Arbeitsstättenverordnung sind die rechtliche Grundlage für eine Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung.Hier werden im Folgenden weitere Passagen aus dem Arbeitsschutzgesetz wiedergegeben, da aus ihnen die Verpflichtungzum systematischen Vorgehen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Faktoren ...
Stand: 05.11.2019
Dialog: 42905
psychischer Belastungen wieder: "Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch... psychische Belastungen bei der Arbeit".Bei der Arbeit des Betriebsrates nach § 37 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die der Betriebsrat freigestellt wird.Sobald es sich bei der Tätigkeit des Betrieb-/Personalrates um eine versicherte Tätigkeit nach SGB VII handelt ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 25946
psychische Belastungsfaktoren, die bei den ausgewählten Tätigkeiten und Arbeitsbereichen auftreten können:Wissen über Methoden, Verfahren und Instrumente zur Ermittlung und Beurteilung psychischer Arbeitsbelastung sowie Erfahrungen in deren AnwendungGestaltungswissen, also branchenspezifische Kenntnisse und Erfahrungen über konkrete und praxisorientierte Möglichkeiten der gesundheitsgerechten ...
Stand: 07.11.2024
Dialog: 42911
Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet "Psychologische Ersthelfer" zu benennen. Er ist verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob es zu traumatischen Ereignissen am Arbeitsplatz kommen kann (z.B. Unfälle bei der Bahn, Überfälle in der Bank).Das hat er im Rahmen eines Notfallplanes zu berücksichtigen. Die Unfallversicherungsträger haben überall Abkommen getroffen, so ...
Stand: 27.08.2019
Dialog: 25550
Nach § 1 (1) Nr. 15 SGB VII sind u. a. folgende Personen bei den Unfallversicherungsträgern versichert: Personen, die a) auf Kosten einer Krankenkasse oder eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung oder der landwirtschaftlichen Alterskasse stationäre oder teilstationäre Behandlung oder stationäre, teilstationäre oder ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalte ...
Stand: 10.03.2015
Dialog: 23301
Inwieweit die Rettungsassistenten befähigt sind, die Beförderung von zwangsweise untergebrachten psychisch kranken Menschen durchzuführen, muss vom Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beantwortet werden. Folgende spezifische Hilfsmittel können wir Ihnen dazu an die Hand geben:Die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) hält diverse ...
Stand: 21.08.2015
Dialog: 5511