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Können Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung zu dem Bereich Psyche einer Filiale auf andere übertragen werden oder geht das mit psychischen Belastungen nicht?

KomNet Dialog 42916

Stand: 07.11.2019

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Gefährdungsbeurteilung > Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung

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Frage:

Wir sind ein Unternehmen mit mehreren Filialen in ganz Deutschland. Können Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung zu dem Bereich Psyche einer Filiale auf andere übertragen werden oder geht das mit psychischen Belastungen nicht?

Antwort:

Betrachtet man das grundsätzliche Vorgehen bei der Erstellung der psychischen Gefährdungsbeurteilung: Ermittlung, Bewertung, Maßnahmenableitung, Vorbereitung, Maßnahmenumsetzung, Wirksamkeitskontrolle, Aktualisierung/Fortschreibung und Dokumentation - so können nicht alle Schritte auf alle Filialen übertragen werden.


Inhaltliche Erkenntnisse bei der Ermittlung, Bewertung und Maßnahmenableitung, die auf der Basis einer Stichprobe ermittelt werden, können für Teilbereiche der psychischen Belastung (Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation) auf anderen Filialen übertragen werden. Arbeitsumgebungsbedingungen und soziale Beziehungen können jedoch ganz unterschiedlich sein.


Die Durchführung der Prozessschritte Vorbereitung, Maßnahmenumsetzung, Wirksamkeitskontrolle, Aktualisierung / Fortschreibung und Dokumentation können jedoch ausschließlich in der jeweiligen Filiale, ggf. mit zentraler Unterstützung erfolgen.


Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in einer oder mehreren Filialen kann als „Muster“ erstellt werden. Damit vereinfacht das Unternehmen die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung in den einzelnen Filialen. Eine unmittelbare Übernahme der Gefährdungsbeurteilung („1:1“) erfüllt jedoch die gesetzliche Anforderung nicht. Es ist in jedem Fall zu prüfen, ob durch spezifische Gegebenheiten in den Filialen eine Ergänzung oder Anpassung der Gefährdungsbeurteilung erfolgen muss. Auch müssen die Umsetzung der Maßnahmen sowie die Prüfung der Wirksamkeit in jedem Falle filial-spezifisch erfolgen.