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Gemäß § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt schriftlich zu bestellen und diesen die Aufgaben gemäß § 3 zu übertragen.Zu den Aufgaben gehört unter anderem gemäß § 3 (1) Nr. 2 ASiG die Beschäftigten zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten ...
Stand: 28.12.2020
Dialog: 43209
dem Koordinator überlassen. Es ist ratsam die Informationen und Erläuterungen zum SiGe-Plan im Rahmen einer Sicherheitsbesprechung allen beteiligten Firmen zugänglich zu machen und hierüber einen schriftlichen Nachweis bzw. ein Protokoll zu führen. Wie der Koordinator letztendlich die Information und Erläuterung zum den erforderlichen Maßnahmen an die Firmen weiter gibt, bleibt ihm selbst überlassen. ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 7884
sind körperlich und geistig geeignet, wenn sie durch ihre Vorbildung, Kenntnisse, Berufserfahrung und persönliche Eigenschaften (z. B. Alter, Zuverlässigkeit) zum Führen des Fahrzeuges befähigt sind. Es ist zweckmäßig, den Auftrag zum Führen des Fahrzeuges schriftlich zu erteilen." Der Arbeitgeber muss sich also von der Eignung des Arbeitnehmers zum selbständigen Führen von Fahrzeugen grundsätzlich ...
Stand: 07.11.2024
Dialog: 1932
der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse, 5.sonstige nach Absatz 2 oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder nach einer Unfallverhütungsvorschrift beauftragte Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse. (2) Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 15329
Nach § 5 Absatz 1 des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen.Nach § 7 Absatz 2 ASiG darf der Arbeitgeber als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen ...
Stand: 25.09.2018
Dialog: 42465
: Nach dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG trägt grundsätzlich der Arbeitgeber (bzw. die in § 13 Abs.1 ArbSchG genannten Personen) die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung. Der Arbeitgeber kann gemäß § 13 Abs.2 ArbSchG zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach dem ArbSchG obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. ...
Stand: 10.02.2015
Dialog: 21173
, weiteren Betriebsbeauftragten sowie Behörden und Versicherern mündlich und schriftlich kommunizieren müssen."4.2 Besondere Anforderungen bei erhöhter BrandgefährdungFür Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung kann darüber hinaus für Brandschutzbeauftragte eine besondere Qualifikation sinnvoll sein, z. B.• Personen mit feuerwehrtechnischer Ausbildung,• Absolventinnen oder Absolventen der Ausbildung ...
Stand: 24.06.2022
Dialog: 26751
/Qualifikationen sind erforderlich oder sinnvoll?Die Verantwortung für die Beauftragungen hat erst einmal der Arbeitgeber. Weiter verantwortlich sind nach § 13 ArbSchG sein gesetzlicher Vertreter und z. B. andere Personen, die mit der Leitung des Unternehmens oder des Betriebes beauftragt sind. Daneben kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich mit einzelnen Aufgaben beauftragen ...
Stand: 15.11.2021
Dialog: 27955
die Einhaltung des genehmigten Brandschutzkonzeptes und der sich daraus ergebenden betrieblichen Brandschutzanforderungen zu überwachen und dem Betreiber festgestellte Mängel zu melden. Die Aufgaben der oder des Brandschutzbeauftragten sind im Einzelfall schriftlich festzulegen. Der Name des oder der Brandschutzbeauftragten sind der überwachenden Behörde auf Verlangen mitzuteilen. Eine Brandschutzbeauftragte ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 2138
der Elektrofachkraft hinsichtlich des Betriebs der elektrischen Anlagen auch Führungsverantwortung. Man spricht dann von einer verantwortlichen Elektrofachkraft. D.h. es werden in gewissen Umfang Entscheidungskompetenzen, die den Betrieb oder die Instandsetzung einer elektrischen Anlage betreffen, vom Unternehmer auf die Elektrofachkraft delegiert. Diese Pflichtenübertragung muss zwingend schriftlich vorgenommen ...
Stand: 23.01.2023
Dialog: 10594
der Betriebsorganisation nicht geeignet ist, die üblichen Arbeitgeberpflichten zu erfüllen. Verleiher und Entleiher schließen über die Arbeitnehmerüberlassung einen schriftlichen Vertrag. Darin sind die Person(en), die wahrzunehmenden Tätigkeiten sowie die Arbeitsbereiche, das Entgelt und auch arbeitsschutzrechtliche Aspekte festzulegen. Verantwortlich für die Arbeitsschutzmaßnahmen im Überlassungsprozess, also ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 12990
der Unternehmer dem Fahrer einen schriftlichen Auftrag zum selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand erteilen.Voraussetzung dafür ist, dass der Unternehmer sich davon überzeugt hat, dass der Fahrer eine Ausbildung absolviert hat. Nur wenn die Fahrerausbildung auf der Grundlage des DGUV Grundsatz 308-001 durchgeführt wurde, kann der Unternehmer darauf vertrauen, dass der Fahrer ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43291
Anforderungen zu erfüllen: Dokumentation der Einsatzzeiten von (Teilzeit-) Sicherheitsfachkräften bzw. externer Dienste, Dokumentation der Aufgabenwahrnehmung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz in Form eines schriftlichen Berichtes (übersichtlich gegliederte Form, verständliche Sprache, Verwendung geeigneter Formulare/Prüflisten). Ein solcher Bericht sollte mindestens enthalten: Name und Stellung ...
Stand: 31.08.2015
Dialog: 5317
Auftrag tätig werden. Dabei darf es sich um betriebseigenes Personal oder um Personal anderer Unternehmen bzw. selbständige Dienstleister handeln.Der Arbeitgeber trägt die Organisationsverantwortung, d. h. er ist dafür verantwortlich, geeignete Personen mit der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung oder der Durchführung von Prüfungen zu beauftragen. Hierzu gehört ggf. auch die schriftliche Dokumentation ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 6429
Sie sind als Kranführer dafür verantwortlich, dass der Kran nicht über die jeweils höchstzulässige Belastung hinaus betrieben wird. Sie dürfen sicherheitswidrige Weisungen Ihres Arbeitgebers nicht befolgen. Sie, möglicherweise aber nicht Ihr Arbeitgeber, haben sich für das Führen eines Kranes qualifiziert.Eine Überlast darf nur angehoben werden, wenn der Hersteller des Kranes schriftlich ...
Stand: 19.01.2021
Dialog: 8556
der Wahrnehmung der AufgabenDie Beauftragung des „beauftragten Dritten“ muss rechtzeitig und sollte schriftlich geschehen. Die Beauftragung kann sich auf einen Teil der oben genannten Maßnahmen beziehen. In diesem Fall ist der Bauherr verpflichtet, die verbleibenden Maßnahmen selbst zu treffen. Je nach Umfang der Beauftragung ist er dann von seinen Pflichten nach § 2 und § 3 Abs. 1 Satz 1 befreit.Erfolgt ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 43197
Nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,2. die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 8595
Der Einsatzort der Fahrer und Gabelstapler ist nicht entscheidend. Verantwortlich für die Beauftragung zum Führen eines Flurförderzeuges ist der Arbeitgeber oder dessen verantwortlicher Beauftragter, bei dem der Fahrer beschäftigt ist. Das bedeutet, dass jeder Geschäftsführer oder dessen verantwortlicher Beauftragter jeweils die bei ihm beschäftigten Fahrer mit dem Führen des Flurförderzeuges (Gab ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 3058
zu Erfüllung dieser zusätzlichen Aufgaben erforderliche Zeit darf allerdings nicht auf die Einsatzzeit angerechnet werden.Sollten Sie neben der Aufgabe als Fachkraft für Arbeitssicherheit auch noch weitere Aufgaben zu übernehmen haben, ist es aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht im Vorfeld die Aufgabe des Arbeitgebers, im Rahmen der Erfüllung der DGUV Vorschrift 2 schriftlich zu klären, welche ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42556
"Nach § 13 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine ähnliche Regelung gibt es auch in der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention". Im zunehmenden Maße wächst das Erfordernis ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048