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Welche Voraussetzung braucht man, um an einer Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten teilnehmen zu können?

KomNet Dialog 26751

Stand: 24.06.2022

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Brandschutzbeauftragte / Evakuierungsbeauftragte

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Frage:

Welche Voraussetzung braucht man, um an einer Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten teilnehmen zu können bzw. als solcher mit der ausstehenden Ausbildung tätig zu werden?

Antwort:

Nähere Informationen zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten bietet die DGUV Information 205-003 "Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten". Dort werden unter dem Punkt 4 folgende Anforderungen an die Qualifikation von Brandschutzbeauftragten gestellt:


"4.1 Auswahl geeigneter Personen

Dem oder der für eine Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten geeigneten Mitarbeiter oder Mitarbeiterin sollen gewerbe- und branchenspezifische Kenntnisse der betrieblichen Abläufe und Gefahren bekannt sein.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten sollen mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen.


Für die Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten sollten zudem nur Personen ausgewählt werden, bei denen zu erwarten ist, dass diese über

• ein angemessenes technisches Verständnis,

• eine ausreichende Kommunikationsstärke und

• über eine hohe Zuverlässigkeit verfügen.


Diese Eigenschaften sind ggf. über entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen im Vorfeld der Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten zu erwerben.


Hinweis

Besonders ist zu beachten, dass Brandschutzbeauftragte mit dem Unternehmer bzw. der Unternehmerin, den Führungskräften, Beschäftigten, weiteren Betriebsbeauftragten sowie Behörden und Versicherern mündlich und schriftlich kommunizieren müssen."


4.2 Besondere Anforderungen bei erhöhter Brandgefährdung

Für Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung kann darüber hinaus für Brandschutzbeauftragte eine besondere Qualifikation sinnvoll sein, z. B.

• Personen mit feuerwehrtechnischer Ausbildung,

• Absolventinnen oder Absolventen der Ausbildung Werkfeuerwehrmann/-frau,

• Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie

• Hochschulabsolventen oder Hochschulabsolventinnen mit Studienschwerpunkt Brandschutz oder Sicherheitstechnik.


4.3 Befähigung aufgrund beruflicher Qualifikation und Kompetenz

Sollen Personen mit brandschutztechnischer oder feuerwehrtechnischer Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten bestellt werden, so ist der Erwerb der Kompetenzen nach Anhang 2 durch die Ausbildungseinrichtung zu bestätigen."


Wenn Sie eine dieser Anforderungen erfüllen, können Sie an der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten teilnehmen bzw. nach erfolgreichen Abschluss der Ausbildung als Brandschutzbeauftragter tätig werden. Da es sich um Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger handelt, empfehlen wir für weitere Detailfragen eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger.