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des Beschäftigten zurückgeführt werden kann, ist der Arbeitgeber respektive die verantwortliche Person, weder nach Arbeitsschutzrecht noch nach dem Strafrecht zur Verantwortung, zu ziehen. Allerdings enthalten weder das Strafrecht noch die Vorschriften des Arbeitsschutzrechts Regelungen zum privaten Haftungsrecht. Die Frage der privatrechtlichen Haftung kann daher aus Sicht des Arbeitschutzes nicht beantwortet ...
Stand: 15.03.2017
Dialog: 3666
Aus einer Übertragung von Arbeitgeberpflichten beim betrieblichen Arbeitsschutz ergeben sich für den Verpflichteten die gleichen Konsequenzen wie für den Arbeitgeber. Hinsichtlich der Haftung bei Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten/Wegeunfällen greift die gesetzliche Unfallversicherung (vgl. §§ 104ff. SGB VII).Das Sozialgesetzbuches VII (Gesetzliche Unfallversicherung) regelt im 4. Kapitel ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 4617
die Gefahren jedem einsichtsfähigen Menschen klar hätten sein müssen (z. B. beim Aufbau der Weihnachtskrippe haut sich ein Mitarbeiter mit dem Hammer auf den Daumen = in aller Regel keine Haftung des Vorstands).Kommt es aber zu einem Regress, kann privates Vermögen als Haftungsmasse herangezogen werden. Ob hier eine private Haftpflichtversicherung hilft, ist zweifelhaft. Ein Regress kommt ohnehin nur ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 5472
Koordinatoren nicht von seiner Verantwortung entbunden (§ 3 Abs.1a BauStellV). Bei entsprechenden Pflichtverletzungen kann ihn eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für einen Unfall auf der Baustelle ebenso treffen wie eine zivilrechtliche Haftung auf Schadensersatz. Die Verantwortlichkeiten und Pflichten des Bauherrn und des Koordinators werden in der RAB 33 näher erläutert.Die Verantwortung ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42683
auch mithelfende Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Nachbarn und Kollegen. (§ 2 Abs. 2 SGB VII).Arbeiten also außer dem Bauherrn und seinem Ehe- oder Lebenspartner auch Dritte auf einer privaten Baustelle mit, ist der Bauherr per Gesetz verpflichtet, die Helfer bei der BG BAU anzumelden, unabhängig davon, ob sie gegen Bezahlung oder unentgeltlich arbeiten. Private Unfall- oder Haftpflichtversicherungen ...
Stand: 27.02.2025
Dialog: 14184
Generell gilt die Baustellenverordnung (BaustellV) auch für den Bau von Eigenheimen. Welche Pflichten aus der Baustellenverordnung Sie als Bauherr eines Eigenheims tatsächlich haben, hängt i.d.R. vom Umfang des Bauvorhabens ab. Nur dann, wenn auf der Baustelle keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, ist die Baustellenverordnung nicht anzuwenden. In der Regel ist davon auszugehen, dass für ein Einfa ...
Stand: 13.11.2017
Dialog: 2086
Die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften gelten nur zum Teil für die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Familienhaushalten.Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG gilt nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten (§ 1 Abs. 2 Satz 1). Die Ausnahme für Hausangestellte entspricht Art. 3 a) der Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie.Da die in privaten Haushalten beschäftigten Personen ...
Stand: 02.02.2022
Dialog: 13684
Ja, der Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung gilt auch für das Homeoffice.In § 8 Abs. 1 des SGB VII wird hierzu ausgeführt:"(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundhe ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 42980
der in berufsgenossenschaftlichen Vorschriften genannten Anforderungen ausreichend sein.Die v. g. Arbeitsschutzvorschriften gelten unabhängig davon, ob Beschäftigte auf einem Betriebsgelände, auf Privatgrundstücken (z. B. bei einem privaten Bauherrn) oder öffentlichen Grundstücken (Straßen, Plätze, etc.) tätig werden. Die Benutzung eines Staplers durch einen Beschäftigten ohne eine entsprechende Qualifikation ("z. B ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 122
von der Arbeitsstelle nach Hause gibt es für Unterbrechungen des Weges eine 2-Stunden-Frist. Während dieser Frist kann der Rückweg unterbrochen werden, um privaten Tätigkeiten (nicht versichert) nachgehen zu können. Wird der Rückweg innerhalb von zwei Stunden fortgesetzt, besteht wieder Versicherungsschutz.Diese Regelung ist sinngemäß auf Ihre Frage anzuwenden. Das "Problem" besteht darin, dass Ihnen oder Ihren ...
Stand: 09.07.2024
Dialog: 5459
eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.Ob bei einem Versicherungsfall gemäß SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung, § 110 ff "Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern" und nachgewiesener nicht ausreichender arbeitsmedizinischer oder sicherheitstechnischer Betreuung der Unfallversicherungsträger ein Haftungsverfahren gegen den Unternehmer einleitet ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 7486
ausgeführt:"Ein gutes Betriebsklima wird in vielen Unternehmen durch einen Ausflug oder durch ein Fest gefördert. Aber nicht jedes gesellige Beisammensein von Betriebsangehörigen ist gesetzlich unfallversichert. Selbst wenn private Feiern, zum Beispiel anlässlich eines Geburtstages oder der Beförderung eines Mitarbeiters, im Betrieb stattfinden, sind sie nicht versichert. Damit die Voraussetzungen ...
Stand: 15.02.2024
Dialog: 9335
, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern ergibt sich unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten (Verletzungsgefahr an den Geräten, Alarmierungs- und Überwachungsmöglichkeiten, gesundheitlicher Zustand der Trainierenden usw.) als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.Zu der Frage der Haftung und den versicherungstechnischen Fragen können wir keine Aussage treffen, da es sich hierbei um individuelle ...
Stand: 31.05.2024
Dialog: 42189
der Unfallversicherungsträger weiter (Adressen im Serviceteil)."Zu der Frage "Übernimmt die Unfallkasse auch die Kosten für die Reparatur meines privaten PKW, mit dem ich als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr auf dem Weg zu einem Einsatz war?" ist folgendes nachzulesen:"Die gesetzliche Unfallversicherung ersetzt grundsätzlich keine Sachschäden. Eine Ausnahme gilt für Hilfeleistungsunternehmen, allerdings nur, soweit kein ...
Stand: 25.03.2020
Dialog: 13046
In den FAQs der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse - BGETEM wird folgende Information gegeben:"Bin ich eigentlich auf dem Weg zu einem Vorstellungsgespräch gesetzlich unfallversichert? Nein. Tätigkeiten und Wege im Rahmen der selbständigen Arbeitssuche gehören regelmäßig zum privaten und damit nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung erfassten Lebensbereich. Anders ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 14548
Die von Ihnen geschilderten Tätigkeiten sind alle von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst, d. h. im Falle eines Unfalls sind die Zusteller/innen unfallversichert. Einzelne Zweifelsfragen sollten Sie in direktem Kontakt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft abklären. Auf die Handlungshilfe DGUV Information 208-035 (bisher: BGI/GUV-I 8637) "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Zustel ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 18659
:"Während der Wartezeit im häuslichen bzw. sonstigen privaten Bereich besteht grundsätzlich kein Unfallversicherungsschutz. Daran ändert es auch nichts, wenn Beschäftigte ein Diensthandy bei sich haben oder ein Dienstfahrzeug nutzen müssen. Kommt es währenddessen zu einem Unfall, setzt der Unfallversicherungsschutz nur unter einer Bedingung ein: Eine betriebliche Tätigkeit, die mit der Rufbereitschaft ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 13257
dass in diesen Fällen die Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall ergänzt werden könnte. Durch die Abnahme der Anlage durch den Bezirksschornsteinfeger sollten allerdings zusätzliche Gefährdungen durch besondere Brandlasten etc. bereits ausgeschlossen sein.Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung liegt ausschließlich beim Arbeitgeber, der private Nutzer ist hier nicht tangiert. ...
Stand: 19.02.2019
Dialog: 42600
neben den privaten Bedürfnissen auch der durch die versicherte Tätigkeit vorgegebenen Notwendigkeit, Wege zur Essenseinnahme zurückzulegen, eine den Versicherungsschutz rechtfertigende Bedeutung zu. Da aber das Rauchen auf der persönlichen Entscheidung der einzelnen Versicherten beruht, kann einem eventuell bestehenden Rauchverbot keine besondere Bedeutung für das Zurücklegen dieses Weges beigemessen ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 9659
einer Arbeitspause sind grundsätzlich keine versicherten Tätigkeiten, da sie dem privaten, persönlichen Lebensbereich zuzuordnen sind. Die Wege zum und vom Essensplatz sind versichert. Das gilt sowohl für Wege auf dem Betriebsgelände als auch für Wege außerhalb des Betriebsgeländes. Wege außerhalb des Betriebsgeländes zur Besorgung von Nahrungsmitteln stehen dann unter Versicherungsschutz, wenn der Einkauf ...
Stand: 12.08.2024
Dialog: 12942