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sind. Der Verleiher ist daneben als Arbeitgeber bei der für den Bereich „Arbeitnehmerüberlassung“ zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger, der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG), versichert. Der Arbeitgeber (Verleiher) muss bei der Ermittlung der Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit die von ihm zur Arbeitnehmerüberlassung vorgesehenen oder überlassenen Leiharbeitnehmer ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 3110
Die Gefährdungsbeurteilung ist als Prozess zu verstehen. Das bedeutet, dass sie nicht in einem Jahr gemacht wird und dann für längere Zeit unangetastet bleibt. Vielmehr muss sie regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen den Unternehmer und die betrieblichen Vorgesetzten, die für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zuständig ...
Stand: 09.12.2013
Dialog: 19978
Grundsätzlich ist ab einem Beschäftigten ein Betriebsarzt zu bestellen. Die Pflicht zur Bestellung eines Betriebsarztes ergibt sich aus § 2 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 der Unfallversicherungsträger. Die Betreuungskonzepte nach der DGUV Vorschrift 2 werden u. a. in der Handlungshilfe "Hintergrundinformationen für die Beratungspraxis" näher erläutert. ...
Stand: 27.11.2014
Dialog: 22467
Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, damit diese ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Er hat dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllen (§ 2 Abs.2 und § 5 Abs.2 ASiG). Die regelmäßige Begehung ...
Stand: 10.02.2015
Dialog: 21173
. Übernimmt der Betriebsarzt / die Betriebsärztin diese Aufgabe dennoch, erfolgt sie aufgrund eines eigenständigen Auftrags, der klar von der arbeitsmedizinischen Vorsorge getrennt werden muss. ...
Stand: 19.08.2020
Dialog: 43251
Nach § 18 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) kann die zuständige Behörde dem Arbeitgeber gestatten, auch solche Betriebsärzte/-innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die noch nicht über die erforderliche Fachkunde im Sinne des § 4 oder § 7 des ASiG verfügen, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, in einer festzulegenden Frist die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt oder die Fachkraft ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 11971
sind zu beachten. Wenn die arbeitsmedizinische Betreuung durch eine Gemeinschaftseinrichtung wahrgenommen wird, muss der einzelne konkret tätig werdende Betriebsarzt nicht namentlich benannt werden. Eine Gemeinschaftseinrichtung ist ein überbetrieblicher betriebsärztlicher (oder sicherheitstechnischer) Dienst gemäß § 19 ASiG. Bei der Inanspruchnahme dieser Dienste wird der Bestellungsvertrag zwischen ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 4538
Nach § 9 Abs.1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) haben die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten. Im § 9 Abs.2 sind Felder der Zusammenarbeit beispielhaft (nicht abschließend) festgelegt: „Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben den Betriebsrat über wichtige Angelegenheiten ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 8507
Der Betriebsarzt darf sich nicht "Sicherheitsingenieur" nennen, sofern er keine Ausbildung zum Ingenieur (festgelegte Berufsbezeichnung, durch ein Studium zu erreichen) absolviert und somit keine Berechtigung zur Berufsbezeichnung `Ingenieur` hat. Die Ausbildung zum Ingenieur und das Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur ist landesrechtlich geregelt. Ingenieure werden an Hochschulen ausgebildet ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4553
Wenn ein Arbeitgeber nicht die erforderlichen Einsatzzeiten für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung festlegt, kann die zuständige Behörde dies anordnen. Die erforderlichen Einsatzzeiten sind in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der jeweiligen Berufsgenossenschaft aufgeführt (zu finden über https://publikationen.dguv.de ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 7486
Sie in der Arbeitsschutzvereinbarung fest,•welche arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich ist,•welche Eignungsuntersuchung durchgeführt werden soll und•ob sie durch den Betriebsarzt des Einsatzbetriebes oder des Zeitarbeitsunternehmens durchgeführt werden.Die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der gefährdenden Tätigkeit durchgeführt werden. Ebenso muss auch die Angebotsvorsorge vor Aufnahme der gefährdenden ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 42493
Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit grundsätzlich nur Personen bestellen, bei denen die unter § 7 Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG genannten Anforderungen vorliegen:Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 5017
Gemäß § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt schriftlich zu bestellen und diesen die Aufgaben gemäß § 3 zu übertragen.Zu den Aufgaben gehört unter anderem gemäß § 3 (1) Nr. 2 ASiG die Beschäftigten zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten ...
Stand: 28.12.2020
Dialog: 43209
dargestellten Aufgaben, muss der Arbeitgeber eingreifen. Er hat nach § 2 Abs. 2 des ASIG dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellten Betriebsärzte ihre Aufgaben erfüllen. Zur weiteren Erläuterung dazu zwei Fragen aus den„Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes“ - LV 64: "2.2.1 Frage zu § 1 ASiG – regionaler Betriebsärztemangel Kann auf die betriebsärztliche Betreuung im Einzelfall verzichtet ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 43196
Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherheitstechniker oder -meister muss über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Eine ähnliche Regelung findet sich auch in § 4 der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (zu finden über www.dguv.de/publikationen). Fazit: Sowohl im ASiG ...
Stand: 10.11.2016
Dialog: 25763
Arbeitsmedizinerin/der Arbeitsmediziner berät also den Arbeitgeber und ist unmittelbar dem Leiter des Betriebs unterstellt. In der Anwendung der arbeitsmedizinischen Fachkunde ist die Betriebsärztin/der Betriebsarzt weisungsfrei.Personal, welches durch die Arbeitsmedizinerin/den Arbeitsmediziner betriebsärztliche Leistungen übertragen bekommen hat, muss die betriebsärztlichen Leistungen entsprechend der Anleitung ...
Stand: 25.04.2022
Dialog: 43629
. Die Regelbetreuung durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte besteht hier aus einer zeitlich nicht limitierten Grundbetreuung und einer anlassbezogenen Betreuung. Bei der Grundbetreuung muss der Sachverstand von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit einbezogen werden. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Erstberatende den Sachverstand des jeweils anderen Sachgebietes ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 43189
BegehungDas von Ihnen beschriebene Vorgehen ist so nicht zulässig. Es besteht eine Pflicht zur regelmässigen Begehung der Arbeitsstätten.In § 3 Aufgaben der Betriebsärzte Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a) des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist folgendes nachzulesen:"(1) Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen ...
Stand: 31.07.2018
Dialog: 42383
Anrechenbare Leistungen ergeben sich aus den Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die in der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ konkretisiert werden, und den betrieblichen Erfordernissen.So sind Leistungen, die sich aus Aufgaben ergeben, die eine Vor- und Nachbereitung notwendig ...
Stand: 25.10.2024
Dialog: 19823
dem Leiter des Betriebes unterstellt) werden in den entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen festgelegt. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht muss der Arbeitgeber letztlich eigenverantwortlich entscheiden, ob/wie er überbetriebliche Betriebsärzte/Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Organigramm darstellt. Gleichwohl sind übertriebliche arbeitsmedizinische/sicherheitstechnische Dienste in betriebsüblicher ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 14031