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. Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung. Für die Grundbetreuung wird die Einsatzzeit entsprechend der Betreuungsgruppe nach Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 als Summenwert ermittelt und unter Berücksichtigung der Mindestzeitanteile auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgeteilt.In der DGUV Vorschrift 2 ist festgelegt, dass bei der Aufteilung der Zeiten ...
Stand: 15.07.2017
Dialog: 14655
Gemäß § 2 "Bestellung von Betriebsärzten" Absatz 3 und § 5 "Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit" Absatz 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu ermöglichen. Des Weiteren ergibt ...
Stand: 01.08.2018
Dialog: 15834
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist gemäß Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG-, schriftlich mit Zustimmung des Betriebsrates, zu bestellen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es üblich, dass die Bestellung vom Arbeitgeber, dem Betriebsrat und der beauftragten Person (Fachkraft für Arbeitssicherheit) unterzeichnet wird. Auf die entsprechenden Informationen und Formblätter ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 13565
Die Rahmenbedingungen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben sind im Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- festgelegt. Die Berufsgenossenschaften konkretisieren diese Rahmenbedingungen mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (frühere BGV A2). Eine generelle Verpflichtung (neu) bestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11104
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) sind nach § 8 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sind in einem Betrieb mehrere Sicherheitsfachkräfte bestellt, muss die leitende Sicherheitsfachkraft (falls bestellt) für eine Koordination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 2300
Nach § 9 Abs.1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) haben die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten. Im § 9 Abs.2 sind Felder der Zusammenarbeit beispielhaft (nicht abschließend) festgelegt: „Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben den Betriebsrat über wichtige Angelegenheiten ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 8507
Das Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- verlangt vom Arbeitgeber die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit. Ob der Arbeitgeber einen Ingenieur, einen Techniker oder einen Meister als Fachkraft zu bestellen hat, hängt von den konkreten betrieblichen Verhältnissen ab; entscheidend ist, dass die Fachkraft den möglicherweise auftretenden Arbeitssicherheitsproblemen gewachsen ist.Wenn ...
Stand: 16.12.2022
Dialog: 19542
jedem Fall hat der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der ArbStättV- durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen sind, damit u. a. erträgliche klimatische Bedingungen am Arbeitsplatz sichergestellt werden können. Dies sollte in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder der Betriebsärztin ...
Stand: 09.09.2022
Dialog: 1925
Nach § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- gilt: Ein Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die neben einer entsprechenden beruflichen Qualifikation über die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Beabsichtigt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die nach dem neuen Ausbildungskonzept (seit ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 12077
Die Rahmenbedingungen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgelegt. Die Unfallversicherungsträger konkretisieren diese Rahmenbedingungen mit der jeweils für ihren Bereich geltenden DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".Grundsätzlich fordert § 5 Abs. 2 ASiG von dem Arbeitgeber ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 5901
Es gibt keinen rechtsformalen Grund, eine im Jahr 2004 absolvierte Ausbildung nicht anzuerkennen, auch wenn anschießend eine Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht erfolgte. Allerdings ist zu bedenken, dass es Ziel der Sifa-Ausbildung ist, die Absolventen sowohl fachlich als auch handlungsorientiert zur Wahrnehmung der Aufgaben einer Sifa zu qualifizieren. Wegen der großen seit ...
Stand: 27.09.2013
Dialog: 19463
Wie in § 5 (2) des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG)- beschrieben, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die von Ihm bestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgabe erfüllen. Er hat Sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen; insbesondere ist er verpflichtet, ihnen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte ...
Stand: 25.09.2024
Dialog: 18265
für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) aufgezählt und im Anhang 3 näher erläutert.Die Beratung des Unternehmers zu "Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und Arbeitsmedizin, wissenschaftlichen Erkenntnissen" gehört danach gemäß Ziffer 6.1 Abschnitt 2 Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 zu den Aufgaben der Grundbetreuung der Betriebsärztinnen/ Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Unter diese Aufgaben fällt ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 23714
Nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 ASIG genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,2. die Zahl der beschäftigten ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 13789
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die nicht in dem Unternehmen beschäftigt ist, welches sie sicherheitstechnisch betreut, wird als überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst im Sinne von § 19 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- tätig. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist dieses grundsätzlich zulässig, sofern die Voraussetzungen der jeweils für den betreuten Betrieb geltenden DGUV ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4412
Die DGUV Vorschrift 2 beschränkt den Anwendungsbereich des Arbeitssicherheitsgesetzes/ASiG ausdrücklich auf „Beschäftigte“, nicht auf „Versicherte“. Somit werden Schüler bei der Ermittlung der Grundbetreuung nach Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 nicht berücksichtigt. Es sind allerdings für die Beschäftigten der Schule zusätzliche betriebsspezifische Betreuungserfordernisse denkbar, wenn von den Schülern ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 17465
Die Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelt der § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG. Danach muss der Sicherheitsingenieur berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Weitere Erläuterungen hierzu sind in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 4036
zwischen zum Beispiel einzelnen Abteilungen eines Unternehmens bestehen. (aus http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de/service/glossar/glossary/organigramm ) Es wird aber weder im Arbeitssicherheitsgesetz, noch in der DGUV Vorschrift 2 oder anderen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften gefordert, dass im Organigramm des Unternehmens Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit explizit aufzunehmen ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 14031
Rechtliche Grundlage für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft) ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und für den Baustellenkoordinator (SiGeKo: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen) die Baustellenverordnung (BaustellV) Hierbei handelt es sich um zwei unterschiedliche Funktionen im betrieblichen Arbeitsschutzsystem.Die Aufgaben der Fachkräfte ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13413
bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VIIDie Pflicht, den Arbeitsschutzausschuss zu bilden und die Teilnehmer einzuladen, obliegt grundsätzlich dem Arbeitgeber. Gibt sich der Arbeitsschutzausschuss eine Geschäftsordnung, kann diesbezüglich auch eine andere Regelung getroffen ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 15188