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Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen (Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, usw.) verpflichten grundsätzlich den Arbeitgeber, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 7024
). Dies gilt gem. § 11 Abs. 6 AÜG ausdrücklich unbeschadet der Pflichten des Verleihers. Der Arbeitgeber (Entleiher) hat also gegenüber den ihm überlassenen Leiharbeitnehmern die gleichen Pflichten wie gegenüber seinen eigenen Beschäftigten. Demgemäß sind beim Arbeitgeber (Entleiher), für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung durch Betriebsärzte bzw. Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 3110
: Nach dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG trägt grundsätzlich der Arbeitgeber (bzw. die in § 13 Abs.1 ArbSchG genannten Personen) die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung. Der Arbeitgeber kann gemäß § 13 Abs.2 ArbSchG zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach dem ArbSchG obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. ...
Stand: 10.02.2015
Dialog: 21173
wird, zumindest im Rahmen der „eigenen Möglichkeiten“ selbständig auf den Sicherheits- und Gesundheitsschutz hinzuwirken. Im Falle einer psychischen Erkrankung dürfte die Weitergabe einer sicherheitsrelevanten Information in dem „Rahmen der Möglichkeiten“ des Beschäftigten liegen, sofern der erkrankte Beschäftigte die möglichen Folgen der Erkrankung einschätzen kann. Dabei dürfte es ausreichen ...
Stand: 11.12.2015
Dialog: 25520
zum Unterweisen schriftlich übertragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese Person zuverlässig und für die Aufgabe geeignet (fachkundig) ist.Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk sind explizit keine konkreten Anforderungen an die Qualifikation der Person genannt, die Unterweisungen durchführt. Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber in eigener Verantwortung entscheiden, welche Qualifikation ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 12537
für die zu treffenden Absprachen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, ist stets der Verleiher. Der Entleiher setzt die überlassene Person wie eigene Beschäftigte ein. Er hat die Weisungsbefugnis gegenüber den Entliehenen. Er ist verantwortlich für den Einsatz des Beschäftigten, also auch für deren Arbeits- und Gesundheitsschutz, wie z. B. für persönliche Schutzausrüstungen und Unterweisungen, sofern ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 12990
Arbeitgeber muss man sagen, es könnte das Risiko eines Regresses des Unfallversicherungsträgers drohen - weil ein Unfall beim Betriebssport nun mal ein Arbeitsunfall ist (s.o.). Diese hält sich gem. § 110 SGB VII an den Arbeitgeber, wenn der Arbeitsunfall durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Verletzung von einschlägigen UVVen kann dies indizieren. Es gibt zwar keine eigene UVV nur ...
Stand: 30.01.2018
Dialog: 5990
Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk sind explizit keine konkreten Anforderungen an Ausbilder für Schwenkkrane enthalten. Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber in eigener Verantwortung entscheiden, ob die Qualifikationen, über die ein Ausbilder verfügt, für das jeweilige Fachgebiet ausreichend sind. Im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk enthaltene Informationen können dabei ...
Stand: 27.11.2023
Dialog: 43727
auch von Bereichsverantwortung – besonders dann, wenn zu diesem Verantwortungsbereich weisungsgebundene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen.Die Fachverantwortung, die aus dem Verständnis der BGV A3 gesehen, im Begriff „Elektrofachkraft“ zusammengefasst ist, kann einzig und allein durch den Unternehmer oder Vorgesetzten mit entsprechender elektrotechnischer Qualifikation im eigenen Betrieb übertragen werden und bedarf ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 44051
versteht es sich von selbst, dass die Ausbilder von Flurförderzeug-Fahrern über weit reichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen müssen, um in eigener Verantwortung Fahrer in der sicheren Handhabung von Flurförderzeugen ausbilden und unterweisen zu können.Jeder, der Flurförderzeugfahrer ausbilden will, muss für sich selbst entscheiden, ob er die hierfür erforderlichen Voraussetzungen mitbringt.Die ...
Stand: 10.11.2020
Dialog: 43331
wurden teilweise zurückgezogen, können aber als Orientierungshilfe weiterhin angewendet werden).Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk sind explizit keine konkreten Anforderungen an Ausbilder für Hubarbeitsbühnenbediener enthalten. Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber in eigener Verantwortung entscheiden, ob die Qualifikationen, über die ein Ausbilder verfügt, für das jeweilige ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 13153
, als es in einem Schwimmbecken mit weit geringerer Wassertemperatur gewesen wäre. Bei einem Unfall kommt es bei höherer Wassertemperatur deshalb wesentlich schneller zu Sauerstoffmangel und in der Folge zu bleibenden Hirnschäden. Für eigene Regelungen können Sie z.B. Regelungen für die Durchführung von Schwimmunterricht in Schulen heranziehen. Für Hamburger Schulen finden Sie die Festlegungen in den "Grundsätze zur Sicherheit ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 7648
Der § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist da eindeutig: es können zuverlässige und fachkundige Personen mit Arbeitgeberaufgaben beauftragt werden. Dies muss bei jeder Person, der Pflichten des Arbeitgebers übertragen werden sollen, geprüft werden. Also ist Pflichtenübertragung an die Person gebunden und muss bei Wechsel der Führungskräfte oder anderer beauftragter Personen erneut erfolgen. ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 42548
Im § 12 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42871
"Nach § 13 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine ähnliche Regelung gibt es auch in der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention". Im zunehmenden Maße wächst das Erfordernis ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
In § 12 "Unterweisung" des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- heißt es:(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 27717
In § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist geregelt, dass der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen unterweisen muss. Diese Arbeitgeberpflicht kann er delegieren. Gemäß § 13 Abs.2 ArbSchG kann er zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener ...
Stand: 02.04.2020
Dialog: 17061
auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten auf dem Gelände, auf dem oder in dessen Nähe die erstgenannten Arbeiten ausgeführt werden in eigener Verantwortungzu treffen sowie die Hinweise des Koordinators und den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu berücksichtigen. Die Arbeitgeber haben die Beschäftigten in verständlicher Form und Sprache über die betreffenden Schutzmaßnahmen ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 14240
und Maßnahmen für ihn in eigener Verantwortung trifft (§ 4 BaustellV). Der Bauherr kann seine Bauherrenverantwortung an einen oder mehrere verantwortliche Dritte übertragen, dabei bleibt bei ihm die Verantwortung über die - sorgfältige Auswahl des verantwortlichen Dritten (Eignung) - sorgfältige Übertragung von Aufgaben und Befugnissen - überprüfung der Wahrnehmung der Aufgabenin jedem Fall.Als ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 5559
im Arbeitsschutzausschuss..." Das Unterweisen von Beschäftigten ist gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV Vorschrift 1 Arbeitgeberpflicht. Der Arbeitgeber wiederum darf gemäß § 13 Arbeitsschutzgesetz und § 13 DGUV Vorschrift 1 zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen.Gemäß Punkt 2.12. DGUV Regel 100-001 können beauftragte ...
Stand: 14.03.2024
Dialog: 12967