Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

An wen kann ich mich wenden, wenn mich zum Ausbilder für Fahrer von Flurförderzeugen zertifizieren/ausbilden lassen möchte?

KomNet Dialog 43331

Stand: 10.11.2020

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Staplerfahrer

Favorit

Frage:

Hallo, ich bin seit 21 Jahren Kraftverkehrsmeister und besitze seit mehr als 2 Jahren den "Staplerschein". Ich möchte diese beiden Fähigkeiten miteinander kombinieren und suche nun einen Maßnahmen- oder Bildungsträger, der mich zum Ausbilder für Fahrer von Flurförderzeugen zertifiziert ausbilden kann/darf. An wen kann ich mich wenden?

Antwort:

In den FAQ des Arbeitsgebiets "Flurförderzeuge" der DGUV findet sich zu der Frage "Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Fahrerschulungen nach DGUV Grundsatz 308-001 durchführen zu können?" folgende Antwort:


"Für Personen, die als Ausbilder von Fahrern für Flurförderzeugen tätig werden wollen, sind keine Zulassungen, speziellen Ausbildungs- oder Anerkennungsverfahren, Zertifizierungen oder Ähnliches vorgeschrieben.


Um als Ausbilder von Fahrern für Flurförderzeuge gemäß DGUV Grundsatz 308-001 tätig werden zu können genügt es, die in dem BG-Grundsatz enthaltenen Forderungen zu erfüllen.


Gemäß Ziffer 5 des BG-Grundsatzes „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" (DGUV Grundsatz 308-001) kann als Ausbilder für Flurförderzeug-Fahrer tätig werden, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik vertraut ist und darüber hinaus mindestens folgende Anforderungen erfüllt:


  • Mindestalter 24 Jahre,
  • erfolgreiche Ausbildung zum Fahrer von Flurförderzeugen,
  • zwei Jahre Erfahrungen im Umgang mit oder dem Einsatz von Flurförderzeugen,
  • Meister oder mindestens vierjährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion,
  • erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für Ausbilder von Flurförderzeug-Fahrern.


Sofern jemand all diese Voraussetzungen erfüllt, kann diese Person im Sinne des DGUV Grundsatz 308-001 als Ausbilder für Flurförderzeug-Fahrer tätig werden.


Allerdings versteht es sich von selbst, dass die Ausbilder von Flurförderzeug-Fahrern über weit reichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen müssen, um in eigener Verantwortung Fahrer in der sicheren Handhabung von Flurförderzeugen ausbilden und unterweisen zu können.


Jeder, der Flurförderzeugfahrer ausbilden will, muss für sich selbst entscheiden, ob er die hierfür erforderlichen Voraussetzungen mitbringt.


Die Abschlussprüfung bei einer Ausbildung zum Fahrer von Flurförderzeugen wird vom Ausbilder für Flurförderzeugfahrer selbst vorgenommen. Dieser stellt dem Fahrer nach bestandener Prüfung (Stufe 1) ein Zertifikat (in Papierform) aus und bescheinigt gegebenenfalls die Ausbildung auf den im Fahrerausweis vorgesehenen Seiten."