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Nach gängiger derzeitiger Rechtsauffassung sind ehrenamtlich Tätige keine Beschäftigten im Sinne des § 2 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Allerdings wird sowohl in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) als auch in der Biostoffverordnung (BioStoffV) der Begriff des Beschäftigten sehr weit gefasst, so dass bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (z. B. Umgang mit Desinfektionsmitteln ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 16084
. die örtlich zuständige Feuerwehr-Unfallkasse. Es kann aber auch eine gewerbliche oder die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zuständig sein, namentlich • die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) oder • die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Bei der Frage, welcher Unfallversicherungsträger im Einzelfall zuständig ist, helfen die beiden Spitzenverbände ...
Stand: 25.03.2020
Dialog: 13046
Wir gehen davon aus, dass Ihre Frage auf den Versicherungsschutz im Ehrenamt, hierzu zählen auch ehrenamtliche Arbeiten für die Gemeinde oder die Stadt, gerichtet ist.Dazu wird unter "Versicherungsschutz im Ehrenamt" bei der DGUV u. a. ausgeführt: "Auch ehrenamtlich Tätige sind gesetzlich unfallversichert. Ob als Elternbeirat in der Schule, als Schöffe im Gericht, ob als Wahlhelfer ...
Stand: 18.12.2021
Dialog: 16115
. Der Sicherheitsbeauftragte • besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber seinen Kollegen. • soll beraten und helfen. • begegnet den Mitarbeitern von Kollege zu Kollege. • erkennt als Erster sicherheitstechnische Probleme und Mängel am Arbeitsplatz. - kann als Erster auf deren Beseitigung hinwirken. • ist vor Ort der Ansprechpartner der Kollegen in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Zu den besonderen Aufgaben ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 13465
Eine Übertragung von Unternehmerpflichten ist unter bestimmten Bedingungen auch auf ehrenamtlich tätige Personen möglich.In der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" sind alle Arbeitgeber und Versicherte angesprochen. Dies schließt die ehrenamtlichen Beschäftigten mit ein. Die Pflichtenübertragung ist im § 13 der DGUV Vorschrift 1 und unter Nr. 2.12 der DGUV-Regel 100-001 beschrieben ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 42308
Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" gilt für alle Versicherten, dies schließt auch Ehrenamtliche ein. Nach § 2 (1) hat der Unternehmer "... die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in staatlichen ...
Stand: 16.02.2017
Dialog: 24184
Relevant ist hier neben § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) der § 26 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Unter dem Absatz 2 ist hier folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer darf als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die bei einer von dem Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind oder über eine sanitätsdienstliche/rettungsdie ...
Stand: 26.07.2024
Dialog: 4474
Vorschrift 2 auch für ehrenamtlich tätige Versicherte?Die DGUV Vorschrift 2 beschränkt den Anwendungsbereich des ASiG ausdrücklich auf "Beschäftigte", nicht auf "Versicherte". Dies führt im Ergebnis dazu, dass die DGUV Vorschrift 2 (und damit auch das ASiG) im Bereich der ehrenamtlich Tätigen keine Anwendung findet." (Hervorh. d. KomNet) ...
Stand: 25.06.2020
Dialog: 22194
geregelt. Verantwortlich für die kommunalen Einrichtungen des Brandschutzes ist daher an erster Stelle die Kommune. Näheres dazu findet sich in der Regel in der jeweiligen Gemeindeordnung bzw. in dem anzuwendenden Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung. Für rein ehrenamtlich Tätige in Freiwilligen Feuerwehren findet das Arbeitsschutzgesetz keine unmittelbare Anwendung. Hier haben ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17408
Der Arbeitgeber muss bei der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit berücksichtigen, dass diese ihre gesetzlichen Aufgaben entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), wirksam erfüllen kann. Dies ergibt sich aus dem Gesetz selbst (§ 5 Abs. 2 ASiG) und der ergänzenden DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".Die ihr obliegenden Aufgaben darf eine Fachkra ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 9006
durch ihre Präsenz und ihre Vorbildfunktion sowie durch ihr kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten. Die Sicherheitsbeauftragten sind in ihrer Funktion ausschließlich ehrenamtlich tätig und können in keinem Fall die beratende Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes ersetzen, sollten aber eng mit ihnen zusammenwirken ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42741
Auf der Seite der BG Bau ist nachzulesen, dass bei Arbeiten außer einem selbst und dem Ehe- bzw. Lebenspartner oder den von Ihnen beauftragten Firmen weitere Personen beim Bau mitarbeiten man per Gesetz verpflichtet ist, die Helferinnen und Helfer bei der BG BAU anzumelden. Dies gilt unabhängig davon, ob diese gegen Bezahlung oder unentgeltlich arbeiten.Zu diesen Hilfskräften gehören ...
Stand: 27.02.2025
Dialog: 14184
Personen, also auch eigene und fremde Beschäftigte. Die DGUV Regel (bisher: BGR A1) führt zu § 26 aus, dass nicht zwangsläufig im Betrieb beschäftigte Versicherte die Aufgabe Erst-Helfer übernehmen müssen. Insofern kann diese Aufgabe auch anderen anwesende Personen übertragen werden (z.B. Leiharbeitnehmer). Hier sollte eine vertragliche Abstimmungen zwischem dem Entleiher und Verleiher ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 6641
ausgeführt, dass jeder Versicherte, auch ein ehrenamtlich Tätiger, sich über sicherheitsgerechtes Verhalten und seine damit verbundenen Rechte und Pflichten Kenntnis verschaffen können muss. Dieses muss dem Versicherten jederzeit möglich sein. Der Unternehmer kann die Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger sowie die einschlägigen staatlichen Vorschriften und Regeln ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 42429
Nach § 12 DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" hat der Unternehmer den Versicherten die für sein Unternehmen geltenden Unfallverhütungsvorschriften an geeigneter Stelle zugänglich zu machen. Die DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A 1) führt unter dem Punkt 2.11 erläuternd aus: Jeder Versicherte, auch ein ehrenamtlich Tätiger, muss sich über sicherheitsgerechtes Verhalten ...
Stand: 20.02.2015
Dialog: 16233
In der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" werden im § 26 Vorgaben zur Zahl und Ausbildung der Ersthelfer gemacht. Danach darf der Unternehmer als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die bei einer von der Berufsgenossenschaft für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständ ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42426
der Sicherheit und der Gesundheit zu geben,• über Sicherheitsprobleme zu informieren.Der Sicherheitsbeauftragte• besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber seinen Kollegen.• soll beraten und helfen.• begegnet den Mitarbeitern von Kollege zu Kollege.• erkennt als Erster sicherheitstechnische Probleme und Mängel am Arbeitsplatz.• kann als Erster auf deren Beseitigung hinwirken.• ist vor Ort der Ansprechpartner ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 4290
in ehrenamtlicher Tätigkeit in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich. Im Regelfall hat der Arbeitgeber in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Weitere Einzelheiten zu den Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten sind im § 22 des SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und unter § 20 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" bzw. Ziffer 4.2 DGUV Regel 100-001 "Grundsätze ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 598
Regelungen zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten werden im § 20 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" getroffen und werden in der DGUV Regel 100-001 " konkretisiert.Unter Nr. 4.2.2 der DGUV Regel 100-001 wird ausgeführt:"Sicherheitsbeauftragte üben ihre Aufgabe im Betrieb nicht hauptamtlich, sondern ehrenamtlich neben ihrer eigentlichen Aufgabe aus. Entgegen den anderen ...
Stand: 04.03.2025
Dialog: 22493
Die Dokumentation ist in erster Linie nicht für die prüfende Behörde gedacht, sondern sie soll ein Arbeitsmittel für die im Arbeitsschutz verantwortlichen Personen sein und diesen helfen, ihren Pflichten nachzukommen. In einzelnen Betriebsstätten der öffentlichen Verwaltung befinden sich in aller Regel Führungskräfte, auf die Teilaufgaben des Arbeitsschutzes delegiert ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18393