Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Was ist der Unterschied zwischen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und einem Sicherheitsbeauftragten?

KomNet Dialog 598

Stand: 11.03.2019

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Sicherheitsbeauftragte

Favorit

Frage:

Was ist der Unterschied zwischen der Tätigkeit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Tätigkeit eines Sicherheitsbeauftragten?

Antwort:

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gibt den gesetzlichen Rahmen für die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und einer Betriebsärztin/ eines Betriebsarztes vor und verlangt den Einsatz von Fachkräften für Arbeitssicherheit (auch "Sicherheitsfachkräfte" genannt) in den Betrieben. Das sind Sicherheitsingenieure, Techniker und Meister, die dafür ausgebildet sind. Sie haben von einer der Betriebsleitung direkt unterstellten Position aus den Arbeitgeber und die betrieblichen Führungskräfte bei der Unfallverhütung und beim Arbeitsschutz fachkundig zu beraten und wirksam zu unterstützen. Die Aufgaben der Sicherheitsfachkräfte sind im § 6 Arbeitssicherheitsgesetz genau definiert. Die Detailregelungen zu Einsatzzeiten der Sicherheitsfachkräfte werden von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften/Unfallkassen) in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" getroffen.


Sicherheitsbeauftragte haben bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ebenfalls eine unterstützende Aufgabe. Die Sicherheitsbeauftragten wirken aber nicht wie die Sicherheitsfachkräfte von einer Stabstelle, sondern in ehrenamtlicher Tätigkeit in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich. Im Regelfall hat der Arbeitgeber in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Weitere Einzelheiten zu den Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten sind im § 22 des SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und unter § 20 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" bzw. Ziffer 4.2 DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" aufgeführt. 


Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk wird von der DGUV angeboten.