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KomNet-Wissensdatenbank

Muss der Unternehmer die für sein Unternehmen geltenden Unfallverhütungsvorschriften auslegen?

KomNet Dialog 16233

Stand: 20.02.2015

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitnehmerbeteiligung > Rechte von Beschäftigten, Handlungsmöglichkeiten

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Frage:

Muß der Unternehmer für sein Unternehmen geltenden Unfallverhütungsvorschriften auslegen ? Wenn ja, wo bekommt man die gültigen Uunfallverhütungsvorschriftne? Kann die Bereitstellung auch im Intranet erfolgen ?

Antwort:

Nach § 12 DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" hat der Unternehmer den Versicherten die für sein Unternehmen geltenden Unfallverhütungsvorschriften an geeigneter Stelle zugänglich zu machen.

Die DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A 1) führt unter dem Punkt 2.11 erläuternd aus:

Jeder Versicherte, auch ein ehrenamtlich Tätiger, muss sich über sicherheitsgerechtes Verhalten und seine damit verbundenen Rechte und Pflichten Kenntnis verschaffen können. Dieses muss dem Versicherten jederzeit möglich sein. Der Unternehmer kann die Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger sowie die einschlägigen staatlichen Vorschriften und Regeln den Versicherten in Papierform oder in elektronischer Form, z. B. über PC, Internet, Intranet, CD-ROM, zugänglich machen. Bei Minderjährigen ist den Erziehungsberechtigten Zugang zu den maßgeblichen Vorschriften und Regeln zu gewähren.
 
Die relevanten Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln und -Merkblätter und zum Teil auch staatliche Arbeitsschutzvorschriften erhält man als Druckwerk im Regelfall kostenlos von seinem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse).