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Die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt hinsichtlich Umfang und Aufgaben auf der Rechtsgrundlage der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Die Vorschrift sieht bewusst nicht vor, dass der erforderliche Umfang der Betreuung je einzelnem Mitarbeiter nachzuweisen ist. Vielmehr ist den in der Vorschrift aufgeführten ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 16887
Der Betreuungsumfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung setzt sich aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung zusammen. Für die Grundbetreuung sind feste Einsatzzeiten und Aufgaben in der Vorschrift vorgegeben. Ergänzend ermittelt der Betrieb Art und Umfang des betriebsspezifischen Teils der Betreuung selbst auf der Basis des vorgegebenen ...
Stand: 17.04.2018
Dialog: 12716
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) sind nach § 8 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sind in einem Betrieb mehrere Sicherheitsfachkräfte bestellt, muss die leitende Sicherheitsfachkraft (falls bestellt) für eine Koordination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 2300
, -über Sicherheitsprobleme zu informieren.Der Sicherheitsbeauftragte -besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber seinen Kollegen. -soll beraten und helfen. -begegnet den Mitarbeitern von Kollege zu Kollege. -erkennt als Erster sicherheitstechnische Probleme und Mängel am Arbeitsplatz. -kann als Erster auf deren Beseitigung hinwirken. -ist vor Ort der Ansprechpartner der Kollegen in allen Fragen des Arbeitsschutzes.Zu ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 6262
Die rechtlichen Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelt der § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) i.V.m. dem § 4 der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2).Die Bestellung von Personen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, die noch nicht über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde im Sinne des § 7 ASiG ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 43905
und3. die Betriebsorganisation, insbesondere im Hinblick auf die Zahl und die Art der für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen.Eine betriebsärztliche Betreuung kann demnach schon ab 1 Beschäftigten vorgeschrieben sein. Einzelheiten zur betriebsärztlichen (und sicherheitstechnischen) Betreuung finden sich in der DGUV Vorschrift 2.Beim Umfang der betriebsärztlichen ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 16623
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sieht nicht allgemein vor, dass das Fehlen einer Gefährdungsbeurteilung, fehlende Unterweisungen oder allgemeine sicherheitstechnische Mängel das Verlassen des Arbeitsplatzes rechtfertigen. Situationen, die dazu führen, dass Beschäftigte einer unmittelbaren erheblichen Gefahr ausgesetzt sind und damit ein Verlassen des Arbeitsplatzes rechtfertigen ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6030
untersteht. Sie nimmt somit eine koordinierende Funktion zwischen Betriebsleiter und den weiteren Fachkräften für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung der Aufgaben nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 wahr. Wenn sich ein Betrieb entscheidet, im Rahmen der Organisation der sicherheitstechnischen Betreuung eine leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit einzusetzen, so ist die Arbeitszeit ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 15333
Nach § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- gilt: Ein Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die neben einer entsprechenden beruflichen Qualifikation über die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Beabsichtigt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die nach dem neuen Ausbildungskonzept (seit ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 12077
Die Rahmenbedingungen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben sind im Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- festgelegt. Die Berufsgenossenschaften konkretisieren diese Rahmenbedingungen mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (frühere BGV A2). Eine generelle Verpflichtung (neu) bestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11104
für Arbeitssicherheit unterstehen dann der leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese hat u. a. für eine Koordination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der sicherheitstechnischen Fachkunde, insbesondere der vorgeschlagenen Maßnahmen, zu sorgen.Wenn der Arbeitgeber keine leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt hat, sind alle Fachkräfte für Arbeitssicherheit direkt dem Leiter ...
Stand: 24.04.2024
Dialog: 3827
Eine Verpflichtung für den SiGeKo zur Kontrolle oder Bewertung von Gefährdungsbeurteilungen der am Bau beteiligten Firmen gibt es nicht.Allerdings dienen die Gefährdungsbeurteilungen dazu, dass sich der SiGeKo in einem sehr frühen Projektstadium (Planungsphase) zum einen ein Bild vom Arbeitsschutzstandard der jeweiligen Firma machen kann und zum anderen kann er die Informationen ...
Stand: 03.06.2019
Dialog: 22563
. aus der Gefährdungsbeurteilung).Zur sicherheitstechnischen Bestandsaufnahme ist es erforderlich, dass jeder Arbeitsplatz, jeder Raum und jeder Ort eines Betriebes begangen wird.Wer sinnvollerweise an der Begehung teilnimmt, richtet sich nach den zu besichtigenden Einheiten und anfallenden Themen, ggf. unter Beteiligung des Betriebsrates gem. § 89 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).Die regelmäßige Begehung von Arbeitsstätten ...
Stand: 20.11.2018
Dialog: 42513
hier entsprechend den beiden Aufgaben (sicherheitstechnische Betreuung und Beratung sowie Überwachung der Gefahrgutbeförderung) für eine angemessene Wahrnehmung zu sorgen. Kann er dies nicht gewährleisten, würde ihm im Falle eines Unfalls oder Schadensfalls u. U. ein Organisationsverschulden angelastet werden.Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten. ...
Stand: 12.12.2021
Dialog: 6146
Die Rahmenbedingungen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgelegt. Die Unfallversicherungsträger konkretisieren diese Rahmenbedingungen mit der jeweils für ihren Bereich geltenden DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".Grundsätzlich fordert § 5 Abs. 2 ASiG von dem Arbeitgeber ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 5901
dem Leiter des Betriebes unterstellt) werden in den entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen festgelegt. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht muss der Arbeitgeber letztlich eigenverantwortlich entscheiden, ob/wie er überbetriebliche Betriebsärzte/Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Organigramm darstellt. Gleichwohl sind übertriebliche arbeitsmedizinische/sicherheitstechnische Dienste in betriebsüblicher ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 14031
und der Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitsrechtlich zu klärende Angelegenheit, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die Bestellung aufgehoben werden kann. Das Arbeitssicherheitsgesetz sieht nicht vor, dass ein Arbeitgeber keine sicherheitstechnische oder betriebsärztliche Beratung zur Verfügung steht. In Einzelfällen, in denen sich eine solche Situation abzeichnet, muss der Arbeitgeber unverzüglich ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 13565
Struktur aller bislang bekannten AMS-Konzepte (in Anlehnung an die ISO-Normenreihe 14001ff.) nicht primär prozessorientiert angelegt sind. Außerdem gehen diese Listen von einem vorhandenem AMS im Betrieb aus. Sie können aber auch zur erstmaligen Bewertung des Standes der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation verwandt werden. Zu verweisen ist stellvertretend auf das Occupational Health- and Risk ...
Stand: 21.08.2015
Dialog: 2824
, • über Sicherheitsprobleme zu informieren. Der Sicherheitsbeauftragte • besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber seinen Kollegen. • soll beraten und helfen. • begegnet den Mitarbeitern von Kollege zu Kollege. • erkennt als Erster sicherheitstechnische Probleme und Mängel am Arbeitsplatz. • kann als Erster auf deren Beseitigung hinwirken. • ist vor Ort der Ansprechpartner der Kollegen in allen Fragen des Arbeitsschutzes ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42741
. Der Sicherheitsbeauftragte • besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber seinen Kollegen. • soll beraten und helfen. • begegnet den Mitarbeitern von Kollege zu Kollege. • erkennt als Erster sicherheitstechnische Probleme und Mängel am Arbeitsplatz. - kann als Erster auf deren Beseitigung hinwirken. • ist vor Ort der Ansprechpartner der Kollegen in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Zu den besonderen Aufgaben ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 13465