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Muss der SiGeKo gem. Baustellenverordnung die Gefährdungsbeurteilungen der am Bau beteiligten Firmen kontrollieren und bewerten?

KomNet Dialog 22563

Stand: 03.06.2019

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Baustellenkoordinatoren

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Frage:

Muss der SiGeKo gem. Baustellenverordnung die Gefährdungsbeurteilungen der am Bau beteiligten Firmen kontrollieren und bewerten? Wenn er es nicht muss, sollte er es dann?

Antwort:

Eine Verpflichtung für den SiGeKo zur Kontrolle oder Bewertung von Gefährdungsbeurteilungen der am Bau beteiligten Firmen gibt es nicht.


Allerdings dienen die Gefährdungsbeurteilungen dazu, dass sich der SiGeKo in einem sehr frühen Projektstadium (Planungsphase) zum einen ein Bild vom Arbeitsschutzstandard der jeweiligen Firma machen kann und zum anderen kann er die Informationen aus den Gefährdungsbeurteilungen für das Erstellen des SiGe-Plans verwenden.


In diesem Zusammenhang findet natürlich eine Art inoffizielle Überprüfung statt, bei welcher der SiGeKo die Firma durchaus dazu auffordern kann/sollte die Gefährdungsbeurteilung nachzubessern bzw. zu aktualisieren.


Nur durch eine aktuelle und auf die jeweilige Baummaßnahme zugeschnittene Gefährdungsbeurteilung lassen sich Gewerke übergreifenden Gefahren identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen festlegen.