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Es ist nicht unüblich, dass Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) auch weitere Beauftragtenfunktionen ausüben. Das kann auch Beauftragtenfunktionen aus den in der Anfrage genannten Rechtsgrundlagen betreffen. Voraussetzung hierfür ist, dass die mit dem Unternehmer vereinbarten Aufgaben nach DGUV Vorschrift 2 hierdurch nicht eingeschränkt werden.Die Anfrage bezieht sich allerdings nicht auf Beauf ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 19281
gegenüber seinen Kollegen, soll beraten und helfen, begegnet den Mitarbeitern von Kollege zu Kollege, erkennt als Erster sicherheitstechnische Probleme und Mängel am Arbeitsplatz und kann somit als Erster auf deren Beseitigung hinwirken, ist vor Ort der Ansprechpartner der Kollegen in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Zu den besonderen Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten gehört es, auf den Zustand ...
Stand: 08.12.2014
Dialog: 17392
Das Tragen von Schmuckstücken am Arbeitsplatz ist nicht grundsätzlich geregelt. Es gilt vielmehr der Grundsatz des § 15 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz, wonach die Beschäftigten verpflichtet sind, "nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen." Dieser Grundsatz findet sich auch im § 15 DGUV ...
Stand: 08.07.2024
Dialog: 2626
- und gesundheitsgerechtes Verhalten dauerhaft ermöglicht und gefördert wird.HinweisIn Einzelfällen mag es bürokratisch erscheinen, sich alle drei Monate im ASA zu treffen. Häufig wird von den Betrieben selbst vorgebracht, dass sie keinen Gesprächsbedarf hätten. Dies ist jedoch insofern kritisch zu hinterfragen, da zum Beispiel das Thema „psychische Belastungen“ oftmals im Betrieb nicht behandelt wird. Auch bei Wahl ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 43205
Erfahrungen systematisch zu bündeln und zu evaluieren ist eine Aufgabe, die noch geleistet werden müßte. Wie bereits in der Fragestellung anklingt, sind die Beschäftigten durch ihre oftmals langjährigen Erfahrungen am Arbeitsplatz die Fachleute auch für die Gefährdungs- und Belastungssituation. Wenn es gelingt, eine für Probleme des Arbeitsschutzes offene und konstruktive Atmosphäre im Betrieb zu schaffen ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 171
es im Einzelnen auf die jeweiligen Betriebsverhältnisse an, wobei Art und Weise der Unterstützung in das Ermessen des Auftraggebers gelegt ist.Das "soweit dies zur Erfüllung Ihrer Aufgaben erforderlich ist" bezieht sich auf die Tätigkeit der externen Sicherheitsfachkraft für den Auftraggeber. Neben Schreibtätigkeiten, die an einem temporären Arbeitsplatz erledigt werden können, werden u. a. auch Räumlichkeiten ...
Stand: 25.09.2024
Dialog: 18265
Grundsätzlich obliegt die Pflicht und die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung gemäß den §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den dazu erlassen Rechtsverordnungen dem Arbeitgeber. Dieser kann sich beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen. Gleichwohl empfiehlt es sich, d ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 11226
„Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz“ zu finden. In der Berufsschule ist für die Sicherheit der Schulträger bzw. der Leiter der Schule und nicht der Arbeitgeber der Schülerinnen und Schüler verantwortlich. ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 4515
Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit verantwortlich. Er ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Der Arbeitgeber hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfe ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 12404
ein erfolgreicher Schritt zu mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz, wenn alle an einem Arbeitsplatz oder in einer Arbeitssituation möglicherweise auftretenden Gefährdungen berücksichtigt werden. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der dort möglichen Gefähdungen sollte entlang der Arbeitsprozesse im Unternehmen durchgeführt werden, denn nur so ist es möglich, Gefährdungen vollständig zu erfassen ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 13760
Regelungen wann es sich um einen Wegeunfall handelt finden sich in § 8 Absatz 2 SGB VII. Dort ist Folgendes nachzulesen:"(2) Versicherte Tätigkeiten sind auch1.das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit,2.das Zurücklegen des von einem unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit abweichenden Weges, uma)Kinder ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 42263
Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- trifft zu der Thematik unter § 5 Abs. 2 ArbSchG eine eindeutige Aussage:Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Auch die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - bezieht sich unter § 3 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 12608
, • über Sicherheitsprobleme zu informieren. Der Sicherheitsbeauftragte • besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber seinen Kollegen. • soll beraten und helfen. • begegnet den Mitarbeitern von Kollege zu Kollege. • erkennt als Erster sicherheitstechnische Probleme und Mängel am Arbeitsplatz. • kann als Erster auf deren Beseitigung hinwirken. • ist vor Ort der Ansprechpartner der Kollegen in allen Fragen des Arbeitsschutzes ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42741
jedem Fall hat der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der ArbStättV- durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen sind, damit u. a. erträgliche klimatische Bedingungen am Arbeitsplatz sichergestellt werden können. Dies sollte in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder der Betriebsärztin ...
Stand: 09.09.2022
Dialog: 1925
eingeholt werden, da offensichtlich die Beurteilungen weit auseinanderklaffen. Der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse) oder die zuständige Arbeitsschutzbehörde (in Nordrhein-Westfalen die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) beraten ggf. auch bei Einzelfällen.Sofern der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz verbleiben kann, sollte ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4680
Die Verpflichtung für Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen, wie z.B. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Biostoffverordnung (BioStoffV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz gliedert sich in die Unterpunkte- Gefährd ...
Stand: 02.02.2023
Dialog: 6662
aus:§ 5 - Belastungsangaben An jedem Kran müssen dauerhaft und leicht erkennbar die Angaben über die höchstzulässigen Belastungen (Tragfähigkeit) angebracht sein. § 30 - Pflichten des Kranführers (2) Der Kranführer hat bei Mängeln, die die Sicherheit gefährden, den Kranbetrieb einzustellen. § 31 - Tragfähigkeit, Belastung (1) Der Unternehmer hat für den jeweiligen vorgesehenen Einsatz den geeigneten ...
Stand: 19.01.2021
Dialog: 8556
In Ihrem Fall ist eine Arbeitsschutz-Ausschuss-Sitzung durchzuführen.Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) findet auf "Mobile Work" bzw. Telearbeitsplätze voll Anwendung. Es ist auch dort Arbeitgeberpflicht, für geeignete und sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen.Die Tätigkeit und der Arbeitsplatz in "Mobile Work" muss ...
Stand: 02.10.2024
Dialog: 43937
Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung muss der Arbeitgeber nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG i.V.m. der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" gewährleisten, so lange Arbeitnehmer beschäftigt werden. Beabsichtigt also ein Arbeitgeber die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit aufzuheben, obwohl noch Ar ...
Stand: 28.02.2013
Dialog: 8921
, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Tätigkeiten ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend". Zu Recht stellen Sie fest, dass vom Grundsatz her die Beurteilung "tätigkeitsbezogen" erfolgen soll. Bei der systematischen Erfassung der Gefährdung sind also alle ...
Stand: 11.06.2015
Dialog: 24035