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Wie verhält es sich mit der Versicherung auf dem Weg zur Zweitwohnung, wenn der Mitarbeiter am Sonntagabend anreist und erst am Montagmorgen zum Arbeitsplatz fährt?

KomNet Dialog 42263

Stand: 16.02.2023

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Unfallversicherung

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Frage:

Der direkte Arbeitsweg ist versichert. Wie verhält es sich auf dem Weg zur Zweitwohnung, wenn der Mitarbeiter am Sonntagabend anreist und erst am Montagmorgen zum Arbeitsplatz fährt?

Antwort:

Regelungen wann es sich um einen Wegeunfall handelt finden sich in § 8 Absatz 2 SGB VII. Dort ist Folgendes nachzulesen:

"(2) Versicherte Tätigkeiten sind auch

1.das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit,

2.das Zurücklegen des von einem unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit abweichenden Weges, um

a)Kinder von Versicherten (§ 56 des Ersten Buches), die mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben, wegen ihrer, ihrer Ehegatten oder ihrer Lebenspartner beruflichen Tätigkeit fremder Obhut anzuvertrauen oder

b)mit anderen Berufstätigen oder Versicherten gemeinsam ein Fahrzeug zu benutzen,

2a.das Zurücklegen des unmittelbaren Weges nach und von dem Ort, an dem Kinder von Versicherten nach Nummer 2 Buchstabe a fremder Obhut anvertraut werden, wenn die versicherte Tätigkeit an dem Ort des gemeinsamen Haushalts ausgeübt wird,

3.das Zurücklegen des von einem unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit abweichenden Weges der Kinder von Personen (§ 56 des Ersten Buches), die mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben, wenn die Abweichung darauf beruht, daß die Kinder wegen der beruflichen Tätigkeit dieser Personen oder deren Ehegatten oder deren Lebenspartner fremder Obhut anvertraut werden,

4.das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden Weges von und nach der ständigen Familienwohnung, wenn die Versicherten wegen der Entfernung ihrer Familienwohnung von dem Ort der Tätigkeit an diesem oder in dessen Nähe eine Unterkunft haben,

5.das mit einer versicherten Tätigkeit zusammenhängende Verwahren, Befördern, Instandhalten und Erneuern eines Arbeitsgeräts oder einer Schutzausrüstung sowie deren Erstbeschaffung, wenn diese auf Veranlassung der Unternehmer erfolgt."


Somit wäre es grundsätzlich möglich, dass der Weg von dem Hauptsitz zur Zweitwohnung versichert ist. Da es sich hier um eine sozialversicherungsrechtliche Angelegenheit handelt, können wir nur allgemeine Hinweise, aber keine nähere Beratung geben. Abschließend kann diese Frage nur von Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger beantwortet werden.