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jedoch nur die Gesetze, in deren Schutzbereich die jeweiligen Beschäftigten fallen: So muss z .B. das Mutterschutzgesetz nur dann ausgehängt werden, wenn regelmäßig mehr als drei Frauen im Betrieb beschäftigt sind.Eine Liste der aushangpflichtigen Gesetze des Arbeitsschutzes sowie weitere Informationen werden im Internet, z. B. von den Industrie- und Handelskammern angeboten.Aushangpflichtige Gesetze ...
Stand: 04.02.2025
Dialog: 24846
jedoch nur die Gesetze, in dessen Schutzbereich die jeweiligen Beschäftigten fallen.Eine Liste der aushangpflichtigen Gesetze des Arbeitsschutzes sowie weitere Informationen werden im Internet z. B. von den Industrie- und Handelskammern angeboten.Aushangpflichtige Gesetze müssen (in Papier- oder elektronischer Form) an geeigneter Stelle von jedermann im Betrieb eingesehen werden können. Dabei muss ...
Stand: 19.09.2024
Dialog: 23595
Die Frage ist mit Ja zu beantworten. Gemäß § 12 Absatz 1 „Zugang zu Vorschriften und Regeln“ DGUV Vorschrift 1 hat der Unternehmer den Versicherten die für sein Unternehmen geltenden Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger sowie die einschlägigen staatlichen Vorschriften und Regeln an geeigneter Stelle zugänglich zu machen.In der DGUV Regel 100-001 wird dazu ausgeführ ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 42429
Betriebsanweisungen sind schriftlich festgehaltene Anweisungen des Arbeitgebers bzw. des Verantwortlichen an seine Beschäftigten zum Schutz vor Unfällen und Gesundheitsgefährdungen.Nein, die in der Frage genannte Vorgehensweise ist nicht ausreichend.Begründung:Die grundsätzliche Pflicht zur Erstellung einer Betriebsanweisung leitet sich aus § 4 Nummer 7 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ab. Sie ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 3481
Nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, da ...
Stand: 05.02.2023
Dialog: 8186
Psychische Belastungen und Gefährdungen werden bzgl. der Gefährdungsbeurteilung prinzipiell genauso behandelt wie andere Gefährdungen. Sofern psychische Gefährdungen in der bestehenden Gefährdungsbeurteilung noch nicht betrachtet wurden bzw. es neu aufgetretene Anhaltspunkte für psychische Gefährdungen gibt, durchläuft man den Prozess der Gefährdungsbeurteilung zu diesem Faktor erneut in folgenden ...
Stand: 27.08.2019
Dialog: 21670
Rechtsgrundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen wie Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Bilschirmarbeitsverordnung, u.s.w..Die Gefährdungsbeurteilung ist Arbeitgeberpflicht, d.h. der Arbeitgeber ist für das ordnungsgemäße Erstellen der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich.Aufgabe des Betriebsarztes ist es nach ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 11207
Die Höhe von einzelnen Strafen bzw. Ordnungsstrafen für Arbeitgeber richten sich nach dem für den jeweiligen Verstoß einschlägigen Gesetz (z. B. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)). Die Strafandrohung im Höchstmaß differiert in diesen unterschiedlichen Gesetzen. So ist z. B. ein ordnungswidrigkeitenrechtlicher Verstoß nach ArbSchG ...
Stand: 02.07.2024
Dialog: 15375
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - hat der Arbeitgeber die Gefährdungen, die sich für Beschäftigte bei der Arbeit ergeben, zu beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln. Als Beschäftigte gelten nach diesem Gesetz vor allem Arbeitnehmer und Beamte. Folglich gilt die Forderung des Arbeitsschutzgesetzes nach einer Gefährdungsbeurteilung insbesondere für Beschäftigte in Berufs ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17408
das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. Dezember1973 (BGBl. I S. 1885), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) geändert worden ist (ASiG). Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. In §17 ASiG wird allerdings ...
Stand: 17.03.2015
Dialog: 23364
Bundesland gültig, in dem sie erlassen und amtlich verkündet wurden. Im Arbeitsschutzrecht werden die Gesetze und Verordnungen des Bundes aber durch die Länder (Landesbehörden) vollzogen (überwacht). Die Gesetze und Verordnung sind nur in der Fassung amtlich, in der sie amtlich verkündet wurden. In Deutschland geschieht das durch das Bundesgesetzblatt (BGBl). Die amtliche Fassung eines Gesetzes ...
Stand: 05.02.2015
Dialog: 4951
Aufgaben und Befugnisse, 5. sonstige nach Absatz 2 oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder nach einer Unfallverhütungsvorschrift verpflichtete Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse."Die Unternehmerpflichten können bis zu einem gewissen Umfang auf Beschäftigte des Unternehmens übertragen werden. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind§ 9 Abs. 2 Nr. 2 ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 23440
Einige wichtige Vorschriften zum Thema Kooperation/Zusammenarbeit der Arbeitsschutzakteure sind: Arbeitgeber: § 8 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet die Arbeitgeber für den Fall, dass Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig sind, zur Zusammenarbeit bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen. Mit § 9 Abs. 2 des ArbSchG wird der Arbei ...
Stand: 21.08.2015
Dialog: 1532
für Arbeitssicherheit ist kein Bestellungsakt nach § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes und damit auch z. B. nicht mitbestimmungspflichtig nach § 9 des Gesetzes. Die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit untersteht nach dem Gesetz zumindest dem Leiter des Betriebes und berichtet diesem unmittelbar. Es reicht also nicht aus, wenn der Projektleiter und der Abteilungsleiter der Arbeitssicherheitsabteilung diese ...
Stand: 08.11.2013
Dialog: 19732
Nach § 2 Absatz 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach Absatz 2 beschäftigen. Hierzu zählt auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.Nach § 13 Absatz 1 ArbSchG gilt folgendes:"Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt ergebenden Pflichten ...
Stand: 05.12.2019
Dialog: 42955
Grundsätzlich gelten die Unfallverhütungsvorschriften nicht für Beamte.In § 16 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist folgendes nachzulesen:"In Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ist ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer ...
Stand: 09.10.2023
Dialog: 29238
Regelungen zum Gefahrgutbeauftragten sind der "Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen" (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV) sowie Nr. 1.8.3 des ADR zu entnehmen. Gemäß § 3 Abs.2 GbV (bzw. 1.8.3.4 ADR) kann die Funktion des Gefahrgutbeauftragten vom Leiter des Unternehmens, von einer Person mit anderen Aufgaben in dem Unternehmen oder von einer dem Unternehmen ni ...
Stand: 13.10.2014
Dialog: 22087
Die Pflicht zur Bestellung der Ersthelfer und die Anzahl wird gemäß der jeweils geltenden Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb / die Verwaltung definiert. Es ist § 26 der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" maßgebend: "(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: 1. Bei 2 bis ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 6641
Weder im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) noch im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) finden sich Fristen oder Zeitangaben zur Betreuung oder zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Die Vorschriften gelten somit unmittelbar, d.h. sie sind unverzüglich umzusetzen. Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Verzögern. Arbeitgeber sind ab ...
Stand: 02.03.2023
Dialog: 43745
Eine solche Pflicht besteht bei der Beschäftigung Jugendlicher gemäß § 47 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):"Arbeitgeber, die regelmäßig mindestens einen Jugendlichen beschäftigen, haben einen Abdruck dieses Gesetzes und die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen." ...
Stand: 31.07.2020
Dialog: 43225