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Gelten die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften bundesweit?
KomNet Dialog 4951
Stand: 05.02.2015
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Sonstige Fragen betriebliches Arbeitsschutzsystem
Frage:
Ich lebe in Rheinland-Pfalz und möchte gern den Geltungsbereich von Vorschriften im Arbeitsschutz/Gesundheitsschutz wissen. Gelten diese Regelungen bundesweit?
Antwort:
In der Bundesrepublik Deutschland werden durch das Grundgesetz - GG verschiedene Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern festgelegt. Neben der Rahmengesetzgebung des Bundes werden in Artikel 70 bis Artikel 75 GG die ausschließliche und konkurrierende Gesetzgebungskompetenz definiert. Das Arbeitsschutzrecht gehört zur konkurrierrenden Gesetzgebungskompetenz nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 12 GG. Danach sind landesgesetzliche Regelungen nur zulässig, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch gemacht hat (Artikel 72 Abs. 1 GG).
Das geltende Arbeitsschutzrecht ist bis auf wenige Ausnahmen durch den Bund erlassen worden und demzufolge auf dem Territorium der Bundesrepublik gültig. Landesgesetze und Verordnungen der Länder sind nur in dem betreffenden Bundesland gültig, in dem sie erlassen und amtlich verkündet wurden.
Im Arbeitsschutzrecht werden die Gesetze und Verordnungen des Bundes aber durch die Länder (Landesbehörden) vollzogen (überwacht). Die Gesetze und Verordnung sind nur in der Fassung amtlich, in der sie amtlich verkündet wurden. In Deutschland geschieht das durch das Bundesgesetzblatt (BGBl). Die amtliche Fassung eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung enthält nach geltendem Recht nur die Papierausgabe des Bundesgesetzblattes, das vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben wird und über die Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, bezogen werden kann.
Das bundesdeutsche Recht wird heute mehr und mehr durch die europäische Rechtsgebung bestimmt. Als Rechtsakte stehen den Organen der EU insbesondere Richtlinien und Verordnungen zur Verfügung.
EU-Richtlinien sind an die Mitgliedsstaaten gerichtet und bedürfen der Umsetzung in nationales Recht binnen festgelegter Frist. Die Richtlinien werden in nationale Vorschriften überführt, wobei z.B. im Umwelt- und Arbeitsschutz höhere nationale Standards geschaffen werden können.
EU-Verordnungen gelten unmittelbar für alle Bürger der EU und dürfen nicht mit den nationalen Rechtsverordnungen verwechselt werden. Eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht erforderlich. Sie setzen entgegenstehendes nationales Recht außer Kraft, denn sie gelten vorrangig.
Europäische Verordnungen, die Gesetze und Verordnungen des Bundes und der Länder und die kommunalen Regelungen gelten für die Betroffenen unmittelbar.
Siehe auch https://osha.europa.eu/fop/germany/de/legislation.