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der Arbeitsschutzaufgabe organisatorisch geeignet und sinnvoll ist. Mit der Pflichtenübertragung übernimmt der Beauftragte Verantwortung für die ihm übertragenen Aufgaben im Arbeitsschutz. Der Vorgesetzte bleibt dennoch dafür verantwortlich, dass derjenige, dem die Pflichten übertragen wurden, auch die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, Befugnisse über finanzielle Mittel und Weisungen erhalten hat, um ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
Arbeitgeber / Geschäftsführer hat sich nur in regelmäßigen Abständen davon zu überzeugen, dass der Pflichtenübernehmer seinen Aufgaben nachkommen kann und auch nachkommt.Die Verantwortung einer Führungskraft endet dort, wo die zur Verfügung stehenden Mittel und die Weisungsbefugnis der Führungskraft enden. Sie hat aber die Pflicht Mängel, die sie selbst nicht abstellen kann, ihrem Vorgesetzten zu melden ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 6590
und organisatorische Mittel verfügt und befugt ist, die erforderlichen Maßnahmen für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung in eigener Verantwortung zu treffen. Kann er in der Regel nicht ohne Zustimmung seines Vorgesetzten tätig werden, so fehlt es an einem eigenverantwortlichen Handeln. Eine wesentliche Voraussetzung für die eigene Verantwortung des Beauftragten ist die Ausübung der Weisungsbefugnis anstelle ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15650
des Sicherheitsbeauftragten gehört es, • auf den Zustand der Schutzeinrichtungen und deren Benutzung zu achten. • auf den Zustand der persönlichen Schutzausrüstungen und deren Benutzung zu achten. - sicherheitstechnische Mängel dem Vorgesetzten zu melden. • Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen zu informieren. - sich um neue Mitarbeiter zu kümmern. • an Betriebsbegehungen und Untersuchungen ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 13465
Sicherheitsbeauftragte keine Verantwortung für die ihnen übertragenen Aufgaben hinsichtlich dieser Funktion. Sie unterstützen die im Betrieb für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen nach dem Motto: „Vier Augen sehen mehr als zwei“. Daraus ergibt sich, dass Personen mit Führungsverantwortung, z.B. Meister, Vorarbeiter, Gruppenleiter, nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden sollten ...
Stand: 10.10.2024
Dialog: 6428
-, Werks- und Betriebsfeuerwehren, aber auch für hauptberufliche Kräfte in Freiwilligen Feuerwehren. Die Aufgaben des Arbeitgebers können gemäß § 13 ArbSchG unter Beachtung des § 7 ArbSchG auf Beschäftigte übertragen werden. Damit geht eine Verlagerung der Verantwortung einher. Der öffentliche Brandschutz ist hoheitliche Aufgabe der Kommunen und wird in den länderspezifischen Gesetzen zum Brandschutz ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17408
mit übertragen bekommen? Welche Fortbildungen/Qualifikationen sind erforderlich oder sinnvoll?Die Verantwortung für die Beauftragungen hat erst einmal der Arbeitgeber. Weiter verantwortlich sind nach § 13 ArbSchG sein gesetzlicher Vertreter und z. B. andere Personen, die mit der Leitung des Unternehmens oder des Betriebes beauftragt sind. Daneben kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 44051
In den Durchführungsanweisungen zum § 9 der alten BGV A1 "Allgemeine Vorschriften" war folgendes ausgeführt: Nach der Zweckrichtung des Gesetzes und zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen leitende Angestellte, Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden. Diese Personen tragen aufgrund ihres Arbeitsvertrages eigenständige Verantwortung ...
Stand: 08.12.2014
Dialog: 6233
, Festlegung regelmäßiger Prüffristen, Auflistung von Schutzmaßnahmen, Beseitigung akuter Mängel und Festlegung von Wirksamkeitskontrollen. Der Arbeitgeber trägt zudem die Verantwortung für die Auswahl der beauftragten Personen oder externen Stellen.Soweit die Theorie. Wie sieht die Praxis aus?Eigenes Personal wird i.d.R. nur im Rahmen der eigenen Kompetenz und des eigenen Fachwissens tätig. Ggf ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 6429
Die Übertragung von Arbeitgeberpflichten im Sinne des § 13 Abs. 2 ArbSchG beinhaltet immer eine Delegation von "oben nach unten", also auf bestimmte Personen der direkt nächstunteren Führungsebene. Dabei sind die Aspekte der Auswahlverantwortung zu berücksichtigen (Eignung, Befähigung, Zuverlässigkeit usw.). Diese Delegation erfolgt schriftlich durch den entsprechenden Vorgesetzten/Arbeitgeber ...
Stand: 25.10.2015
Dialog: 25097
Nach § 8 Abs. 2 Arbeitssicherheitsgesetz kann der Arbeitgeber - wenn in einem Betrieb mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt sind - eine leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen; diese Fachkraft untersteht unmittelbar dem Leiter des Betriebes.Es ist nicht zulässig, die anderen Fachkräfte für Arbeitssicherheit sonstigen Vorgesetzten zu unterstellen, weil dies dem Sinn ...
Stand: 07.01.2024
Dialog: 4749
. Sie sind auch Mitglied im Arbeitsschutzausschuss..." Das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 DGUV Vorschrift 1 Arbeitgeberpflicht. Der Arbeitgeber wiederum darf gemäß § 13 ArbSchG und § 13 DGUV Vorschrift 1 zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen.Gemäß Punkt 2.12. DGUV Regel ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42741
Verantwortung wahrzunehmen. Somit ist es zunächst einmal die Sache des Arbeitgebers, wen er mit der Unterweisung der Mitarbeiter im Umgang mit Zytostatika betraut.Im Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) sind die Aufgaben der Betriebsärzte (§ 3) und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (§ 6) beschrieben. Gemäß § 10 ASiG haben Betriebsärzte ...
Stand: 02.04.2020
Dialog: 17061
Die Verantwortung von Änderungen an Gerüsten trägt der Unternehmer, welcher die Änderungen von seinem Personal ausführen lässt. Dabei ist es unerheblich, ob er im Auftrag oder auf eigene Initiative tätig wird. Änderungen an Gerüsten dürfen nur von befähigten Personen durchgeführt werden. Die Abnahme von Gerüsten - gleich ob sie neu erstellt oder umgebaut werden - muss durch eine befähigte Person ...
Stand: 13.01.2015
Dialog: 2096
, personalrechtliche Weisungen) geben, die die Art und Weise ("wie und wer") der Durchführung der Arbeit betreffen. Diese sind dem Auftragnehmer als Arbeitgeber vorbehalten"..In der Praxis sind die Grenzen zwischen zulässigen und unzulässigen Anweisungen oft fließend. Um ein beabsichtigtes Übergleiten in eine Arbeitnehmerüberlassung und die nicht gewollte Übernahme der Verantwortung als Quasi-Vorgesetzter ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 6983
Nach § 2 Absatz 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach Absatz 2 beschäftigen. Hierzu zählt auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.Nach § 13 Absatz 1 ArbSchG gilt folgendes:"Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt ergebenden Pflichten sind ...
Stand: 05.12.2019
Dialog: 42955
und Maßnahmen für ihn in eigener Verantwortung trifft (§ 4 BaustellV). Der Bauherr kann seine Bauherrenverantwortung an einen oder mehrere verantwortliche Dritte übertragen, dabei bleibt bei ihm die Verantwortung über die - sorgfältige Auswahl des verantwortlichen Dritten (Eignung) - sorgfältige Übertragung von Aufgaben und Befugnissen - überprüfung der Wahrnehmung der Aufgabenin jedem Fall.Als ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 5559
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sind die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt zur Beratung des Arbeitgebers verpflichtet.Weitere betriebliche Akteure, die unterstützen und sich beteiligen können, sindFührungskräfte,Betriebs-/Personalrat,ggf. PersonalabteilungBeschäftigteVerantwortliche für Betriebliches Eingliederungsmanagement, Datenschutzbeauftragte, Sch ...
Stand: 07.11.2024
Dialog: 42911
Die Benennung von Ersthelfern ist im § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beschrieben (s. auch § 21 Abs.1 SGB 7). Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Über die Art der Benennung wird keine Aussage getroffen. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt sich jedoch die Schriftform.Bei ergo-online.de finden Sie einen Artikel über die Anzahl, Ausbildung un ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 42756
Umfangreiche Informationen bietet die A006 "Verantwortung im Arbeitsschutz - Rechtspflichten, Rechtsfolgen, Rechtsgrundlagen" der BG RCI.Unter der Nummer 2.1.3 "Delegation von Unternehmerpflichten (Pflichtenübertragung)" wird u. a. ausgeführt:"...Verantwortung zu tragen setzt die Möglichkeit voraus, sicherheitswidrige Zustände und vorschriftswidriges Verhalten selbst durch geeignete Maßnahmen ...
Stand: 29.09.2022
Dialog: 43607