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Änderungen an Gerüsten während der Bauphase Abnahme von Gerüsten
KomNet Dialog 2096
Stand: 13.01.2015
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Arbeitsschutzorganisation auf Baustellen
Frage:
Wer trägt die Verantwortung für die während der Bauphase durchgeführten Änderungen an Gerüsten? Wie ist die Abnahme geregelt?
Antwort:
Die Verantwortung von Änderungen an Gerüsten trägt der Unternehmer, welcher die Änderungen von seinem Personal ausführen lässt. Dabei ist es unerheblich, ob er im Auftrag oder auf eigene Initiative tätig wird. Änderungen an Gerüsten dürfen nur von befähigten Personen durchgeführt werden. Die Abnahme von Gerüsten - gleich ob sie neu erstellt oder umgebaut werden - muss durch eine befähigte Person erfolgen. Dabei reicht es nicht mehr aus, das Gerüst augenscheinlich nach Mängeln abzusuchen, sondern das Gerüst muss im Ganzen begangen werden und das Ergebnis muss schriftlich zur weiteren Einsichtnahme an der Baumaßnahme vorliegen.
Befähigt ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.
Auf die Informationen der DGUV Information 201-011 - Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten
(bisher: BGI/GUV-I 663) weisen wir hin.