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Generell gilt die Baustellenverordnung (BaustellV) auch für den Bau von Eigenheimen. Welche Pflichten aus der Baustellenverordnung Sie als Bauherr eines Eigenheims tatsächlich haben, hängt i.d.R. vom Umfang des Bauvorhabens ab. Nur dann, wenn auf der Baustelle keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, ist die Baustellenverordnung nicht anzuwenden. In der Regel ist davon auszugehen ...
Stand: 13.11.2017
Dialog: 2086
Ein Aushang in deutscher oder englischer Sprache reicht nicht aus. Die Beschäftigten, in diesem Fall der LKW-Fahrer oder die LKW Fahrerin, sind von ihrem Arbeitgeber über die Gefahren und Gefährdungsmöglichkeiten im Betrieb des Auftraggebers zu unterrichten.Allgemein haben der Auftraggeber und der Auftragnehmer eine Reihe von Pflichten:Die Fürsorgepflicht beinhaltet die Pflicht des Arbeitgebers ...
Stand: 22.11.2023
Dialog: 17545
Arbeitsschutzvorschriften (Anlage 1), dieser Unfallverhütungsvorschrift und in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt. Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind." Konkretisiert wird dies unter dem Punkt 2.1.1 der DGUV Regel 100-001. Der § 2 Abs. 1 Nr. 12 des Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) stellt ebenfalls klar, dass auch ehrenamtliche ...
Stand: 16.02.2017
Dialog: 24184
, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen (§ 17 ArbSchG). Nach § 17 Abs. 2 ArbSchG wird den Beschäftigten das Recht eingeräumt, sich an die zuständige Behörde zu wenden: „Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um ...
Stand: 14.10.2024
Dialog: 2950
. Deshalb wurde ein Mindestwert für die Gruppe III mit 0,2 Std. festgelegt.Der Aufteilungsspielraum in der Gruppe III ist also recht gering. Es gibt ja eigentlich nur 3 Varianten (BA/Sifa), wenn man nicht noch minutenweise aufteilen will: 0,2/0,3 oder 0,25/0,25 oder 0,3/0,2. In den Betreuungsgruppen I und II ist die Variabilität größer. Die Aufteilung sollte anhand der Betrachtung der Aufgabenfelder ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 13400
Koordinatoren nicht von seiner Verantwortung entbunden (§ 3 Abs.1a BauStellV). Bei entsprechenden Pflichtverletzungen kann ihn eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für einen Unfall auf der Baustelle ebenso treffen wie eine zivilrechtliche Haftung auf Schadensersatz. Die Verantwortlichkeiten und Pflichten des Bauherrn und des Koordinators werden in der RAB 33 näher erläutert.Die Verantwortung ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42683
verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind.Aus der Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren, dürfte sich nur in seltenen Fällen die Notwendigkeit zur Sammlung von personenbezogenen Daten ergeben. Ob bzw. in welchem Umfang in diesen Fällen ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 4629
Das Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG verpflichtet zunächst nicht, Sitzungsprotokolle zu erstellen. Auch die LASI-Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes( LV 64), sehen ebenfalls keine Pflicht zur Erstellung eines Protokolls vor. § 11 ASiG fordert die quartalsmäßige Tagung der Arbeitschutzausschusssitzung, jedoch nicht, ob und wie lange die Aufzeichnungen dieser Sitzungsprotokolle ...
Stand: 05.09.2020
Dialog: 11259
. Wird in einem Fremdbetrieb gearbeitet, kann in Absprache mit diesem auf die Erste-Hilfe-Organisation dieses Betriebes zurückgegriffen werden."Hinweis:Da es sich bei den zitierten Vorschriften um berufsgenossenschaftliches Recht handelt, ist eine verbindliche abschließende Aussage nur durch Ihren Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft / Unfallkasse) möglich. ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42426
Abweichen als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG hinreichend zu begründen und "gerichtsfest" zu dokumentieren. Die Erfahrung zeigt, dass ein solches Abweichen im Schadensfall von den verantwortlichen Stellen sehr kritisch hinterfragt werden wird. Da in einem solchen Fall insbesondere auch berufsgenossenschaftliches Recht betroffen ist, empfehlen wir Ihnen, bei einer solchen ...
Stand: 25.09.2014
Dialog: 22008
, wenn Pflichten übertragen wurden. Eine Unterschrift unter einer Gefährdungsbeurteilung ist, da diese als solche für den Arbeitgeber und die Mitarbeitenden rechtsverbindlich ist, nicht notwendig.Im Einzelfall kann die Unterschrift jedoch sinnvoll sein, wenn sich der Arbeitgeber z. B. gefahrstoffrechtlich fachlich beraten lässt. So darf die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Abs. 11 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV ...
Stand: 11.10.2024
Dialog: 44024
Nach der alten Gefahrgutbeauftragtenverordnung waren "beauftragte Personen" solche Personen, die im Auftrag des Unternehmers oder Inhabers eines Betriebes in eigener Verantwortung deren Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften zu erfüllen haben (§ 1a Ziffer 5 der aufgehobenen GbV vom 26. März 1998)Mit Inkrafttreten der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) vom 25. Februar 2011 gilt ...
Stand: 31.05.2023
Dialog: 15392
Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass die Beschäftigten dazu angehalten werden, sich aktiv mit Betriebsanweisungen auseinander zu setzen.Wie z.B. im BGW-Leitfaden "Unterweisen im Betrieb" erläutert, ist es die Pflicht des Arbeitgebers, den Beschäftigten das nötige Wissen über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung zu vermitteln ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 5830
Unserer Einschätzung nach, haben die Beschäftigten die Pflicht, sich zu Brandschutzhelfern ausbilden zu lassen, außer sie sind z. B. körperlich nicht in der Lage dazu. Wenn möglich, sollte aber eine freiwillige Lösung gefunden werden.Unter § 10 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- wird gefordert, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl ...
Stand: 27.01.2016
Dialog: 25796
, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Tätigkeiten ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend". Zu Recht stellen Sie fest, dass vom Grundsatz her die Beurteilung "tätigkeitsbezogen" erfolgen soll. Bei der systematischen Erfassung der Gefährdung sind also alle ...
Stand: 11.06.2015
Dialog: 24035
sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen hat. Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Anlage 1), dieser Unfallverhütungsvorschrift und in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt. Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind. Nach § 3 DGUV Vorschrift 1 hat der Unternehmer ...
Stand: 13.07.2015
Dialog: 24285
die Unfallverhütungsvorschriften daher eine besondere Bedeutung. Diese Unfallverhütungsvorschriften sind als autonomes Recht für Unternehmer und Versicherte – wie Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz – verbindlich. Erforderliche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die Mitglieder der Feuerwehr ergeben sich vorrangig aus dem Vorschriften- und Regelwerk der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17408
Rahmenbedingungen sollten Beschäftigte keinen Befähigungsnachweis gemäß Muster Anhang 2 und keine Beauftragung gemäß Muster Anhang 3 der DGUV Grundsatz 309-003 entgegennehmen. Auf die Rechte der Beschäftigten gemäß § 17 Arbeitsschutzgesetz, weisen wir hin. ...
Stand: 24.10.2022
Dialog: 9319
Arbeitgeber / Geschäftsführer hat sich nur in regelmäßigen Abständen davon zu überzeugen, dass der Pflichtenübernehmer seinen Aufgaben nachkommen kann und auch nachkommt.Die Verantwortung einer Führungskraft endet dort, wo die zur Verfügung stehenden Mittel und die Weisungsbefugnis der Führungskraft enden. Sie hat aber die Pflicht Mängel, die sie selbst nicht abstellen kann, ihrem Vorgesetzten zu melden ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 6590
Die Pflicht zur Erstellung von statistischen Auswertungen ergibt sich aus § 25 des SGB VII. Zur Beurteilung des durchschnittlichen Unfallrisikos werden die Arbeitsunfälle auf je 1.000 Vollbeschäftigte bezogen. Das Ergebnis dieser Rechnung wird als Unfallquote bezeichnet. Die Unfallquote liefert vergleichbare Angaben, unbeeinflusst von den Schwankungen der Beschäftigungszahlen innerhalb ...
Stand: 21.08.2015
Dialog: 4322