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Bei dem Schaltschrank handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung-BetrSichV. Gleichzeitig fällt der Schaltschrank unter die Bestimmungen der DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel".Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber mögliche Gefährdungen und zu treffende Schutzmaßnahmen unter Beachtung der Bestimmungen ...
Stand: 03.09.2014
Dialog: 11794
Rechtsgrundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen wie Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Bilschirmarbeitsverordnung, u.s.w..Die Gefährdungsbeurteilung ist Arbeitgeberpflicht, d.h. der Arbeitgeber ist für das ordnungsgemäße Erstellen der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich.Aufgabe des Betriebsarztes ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 11207
Nein, eine separate Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist nicht erforderlich. Eine Gefährdungsbeurteilung muss grundsätzlich alle potenziell gesundheitsgefährdenden Belastungsfaktoren berücksichtigen, die mit der Tätigkeit und der Arbeitsumgebung verbunden sind. Dazu gehört auch die psychische Belastung.Rechtsgrundlage ist hier der § 5 Arbeitsschutzgesetz. ...
Stand: 05.11.2019
Dialog: 42906
Grundsätzlich ist es Aufgabe des Arbeitgebers zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen eine Person erfüllen muss, um als Elektrofachkraft elektrische Betriebsmittel (Arbeitsmittel) prüfen zu können. Bei der Betrachtung können die Regeln und Empfehlungen, die für befähigte Personen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten, angewendet werden.Befähigte Personen verfügen ...
Stand: 07.08.2024
Dialog: 12426
Aus Sicht des Arbeitsschutzes ist für die zu beachtenden Vorschriften wesentlich, ob Arbeitnehmer beschäftigt werden. Werden keine Arbeitnehmer beschäftigt, sind die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen für den Selbständigen einer Ich-AG nicht von Bedeutung. Sie sollten dann allerdings als Erkenntnisquelle für ein sicheres Arbeiten genutzt werden.Sollen technische Arbeitsmittel in Verkehr gebracht ...
Stand: 06.02.2015
Dialog: 2072
Psychische Belastungen und Gefährdungen werden bzgl. der Gefährdungsbeurteilung prinzipiell genauso behandelt wie andere Gefährdungen. Sofern psychische Gefährdungen in der bestehenden Gefährdungsbeurteilung noch nicht betrachtet wurden bzw. es neu aufgetretene Anhaltspunkte für psychische Gefährdungen gibt, durchläuft man den Prozess der Gefährdungsbeurteilung zu diesem Faktor erneut ...
Stand: 27.08.2019
Dialog: 21670
Nach § 6 Absatz 11 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein.Konkretisiert ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 4153
. Die Fachkenntnisse sind durch Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten."Dieser Text legt nahe, daß keine Einzelperson über das erforderliche Fachwissen verfügt, um allein alle Arbeitsschutzprobleme in einem großen Betrieb bearbeiten zu können.Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist damit nicht ausschließlich Sache von Fachkräften für Arbeitssicherheit.Das Fachwissen der Personen ...
Stand: 17.01.2025
Dialog: 24854
In allen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist zu dieser Frage nichts ausgeführt. Nach eben diesen Vorschriften ist aber der Arbeitgeber der Normadressat aller Regelungen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-). Er ist in der Organisationsverpflichtung; er muss die entsprechenden Gefährdungsbeurteilungen durchführen usw. Daher braucht auch die Gefährdungsbeurteilung nicht unterschrieben ...
Stand: 05.12.2022
Dialog: 5686
aber über die Unfallversicherungsträger unfallversichert und damit auch die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften anzuwenden sind, finden über diesen Weg Anforderungen in Bezug auf die Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungspflichten Eingang. Nach § 2 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 1 hat der Unternehmer (Arbeitgeber) "die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten ...
Stand: 02.02.2022
Dialog: 13684
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt nicht im Detail vor, wie die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden sollte. Es benennt jedoch wesentliche Prozessschritte z.B. die Beurteilung, Maßnahmenfestlegung, Wirksamkeitskontrolle und Dokumentation.Von der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) werden folgende Prozessschritte empfohlen:Vorbereitung: Festlegen von Tätigkeiten ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 42910
der nach dem Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung, der Dokumentation der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, der Überprüfung der festgelegten Maßnahmen sowie der Dokumentation über die getroffenen Maßnahmen des Arbeitsschutzes entsprechen. Abweichungen, die sich aus den besonderen Verhältnissen bei den Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen, z. B. den Freiwilligen Feuerwehren ...
Stand: 24.06.2023
Dialog: 17913
des Arbeitgebers zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, sich auf der Grundlage eines bestimmten Ablaufschemas über die vorhandenen Gefährdungen bei der Arbeit klar zu werden, damit die richtigen Schutzmaßnahmen getroffen werden können. Allgemein dient die Gefährdungsbeurteilung dazu, die arbeitsstätten-, arbeitsmittel-, stoff- und tätigkeitsbezogenen Risiken ...
Stand: 30.01.2018
Dialog: 5990
sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden."Da die Fachkraft für Arbeitssicherheit in dem Unternehmen angestellt ist, besteht ...
Stand: 06.11.2019
Dialog: 42902
, so dass prinzipiell eine allgemein gültige Gefährdungsbeurteilung dieser Tätigkeit ausreicht. Ebenso würde aus hiesiger Sicht eine Gefährdungsbeurteilung für die Fahrtätigkeit ausreichen.In besonderen Fällen, in denen z.B. durch die Aufstellung in einem Technikraum zusätzliche Gefährdungen bestehen, sollten die Beschäftigten sensibilisiert werden, derartige Situationen mitzuteilen, so ...
Stand: 19.02.2019
Dialog: 42600
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung festzulegen und umzusetzen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Bei der Erstellung ...
Stand: 08.08.2024
Dialog: 18320
, Schwerbehindertenvertretung und GleichstellungsbeauftragteVerantwortliche für betriebliche Gesundheitsmanagement/-förderungEine Beratung bzw. Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung durch externe Experten (Arbeitspsychologen bzw. Arbeitspsychologinnen), wissenschaftliche Institute, Fachkräfte der Unfallversicherungsträger oder Krankenkassen ist ebenfalls möglich.In der Technischen Regel ...
Stand: 07.11.2024
Dialog: 42911
Krane sind Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden (§ 6 Absatz 1 BetrSichV). Weitere Anforderungen finden sich in Anhang 1 BetrSichV unter der Nummer 2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 09.01.2020
Dialog: 42997
Die von Ihnen gestellte Frage ist sinngemäß auf alle Rechtsvorschriften anwendbar, in denen Gefährdungsbeurteilungen gefordert werden, wie z. B. nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, aber auch für den Betrieb von Arbeitsmitteln gemäß der Betriebssicherheitsverordnung.Allgemein gilt: Der Arbeitgeber darf sich fachkundiger Personen bedienen, die in seinem ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 6429
den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Ist es nicht möglich, demgemäß Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten in vollem Umfang zu gewährleisten, hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Gefährdung so gering ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15445