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Welche Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz hat ein Selbständiger einer Ich-AG zu beachten bzw. einzuhalten ?

KomNet Dialog 2072

Stand: 06.02.2015

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Sonstige Fragen betriebliches Arbeitsschutzsystem

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Frage:

Welche Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz hat ein Selbständiger einer Ich-AG zu beachten bzw. einzuhalten ?

Antwort:

Aus Sicht des Arbeitsschutzes ist für die zu beachtenden Vorschriften wesentlich, ob Arbeitnehmer beschäftigt werden. Werden keine Arbeitnehmer beschäftigt, sind die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen für den Selbständigen einer Ich-AG nicht von Bedeutung. Sie sollten dann allerdings als Erkenntnisquelle für ein sicheres Arbeiten genutzt werden.

Sollen technische Arbeitsmittel in Verkehr gebracht oder ausgestellt werden, ist das Produktsicherheitsgesetz -ProdSG- und sind die dazu erlassenen Rechtsverordnungen zu beachten.

Sofern Arbeitnehmer beschäftigt werden, ist die wesentliche Vorschrift das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-. Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist grundsätzlich jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die nötigen Schutzmaßnahmen durchzuführen. Weiterhin müssen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und den dazu von der Berufsgenossenschaft erlassenen Unfallverhütungsvorschriften eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und ein Betriebsarzt bestellt werden.

Rechtsvorschriften des Arbeitsschutzes werden im Internet z. B. unter http://www.arbeitsschutz.nrw.de/Service/rechtsvorschriften/index.php oder https://gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/ angeboten. Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk ist hier erhältlich.