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In § 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich Relegungen zur Unterweisung der Beschäftigten:"(1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über1.das bestimmungsgemäße Betreiben der Arbeitsstätte,2.alle gesundheits ...
Stand: 27.04.2023
Dialog: 43611
über den Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplatzes zu ermöglichen. Ihm oder ihr ist auf Verlangen Einsicht in die Vorsorgekartei zu gewähren.Verfügt der Arzt oder die Ärztin für bestimmte Untersuchungsmethoden nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen, so hat ...
Stand: 28.12.2020
Dialog: 43209
und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben. Weitere konkretisierende Regelungen gibt es in der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A 1) "Grundsätze der Prävention". Grundsätzlich sollte der Einsatz von Fremdfirmenbeschäftigten bei der Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Verpflichtungen nach § 8 ArbSchG. Schließlich ...
Stand: 20.02.2015
Dialog: 5590
. 5.13 beschreibt die Anforderungen, die an einen Retter zur Rettung Ertrinkender zu stellen sind; ohne diese konkret zu fordern.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Gefahren für seine Beschäftigten zu bewerten und erforderliche Maßnahmen festzulegen und umzusetzen. Dabei sollte er sich auch vom Betriebsarzt beraten lassen. Bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 13440
(Gefährdungsbeurteilung, Beschaffung, Erste Hilfe, Brandschutz, Verhalten in Notfällen, Unterweisungen), die von einer internen SiFa gegebenenfalls besser betreut werden kann.Für die Beauftragung einer externen Fachkraft spricht die betriebliche Unabhängigkeit und Neutralität in der Beurteilung von Gefährdungspotenzialen. Diese lässt einen sachlicheren Umgang mit der Materie erwarten, "blinde Flecken ...
Stand: 31.10.2022
Dialog: 42650
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - hat der Arbeitgeber die Gefährdungen, die sich für Beschäftigte bei der Arbeit ergeben, zu beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln. Als Beschäftigte gelten nach diesem Gesetz vor allem Arbeitnehmer und Beamte. Folglich gilt die Forderung des Arbeitsschutzgesetzes nach einer Gefährdungsbeurteilung insbesondere für Beschäftigte in Berufs ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17408
. Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen.Zwingend erforderlich ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nur, wenn er baurechtlich bzw. in einer entsprechenden Bauvorschrift (z. B. für diverse Sonderbauten) gefordert ist (vgl. hierzu Ziff. 7.4 der ASR A2.2 - Maßnahmen gegen Brände)Hinweise:Zu der Thematik ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 2138
auf Wirksamkeit der Unterweisungen (§ 3 ArbSchG) hat der Unternehmer - mit Unterstützung der beratenden Sicherheitsfachkraft - im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Kommt es infolge fehlender Unterweisungen zu Gesundheitsschädigungen oder Unfällen, trifft den Unternehmer bzw. den mit der Unterweisung beauftragte Person hierfür die persönliche strafrechtliche Verantwortung ...
Stand: 05.08.2015
Dialog: 5709
§ 27 "Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers, Offenbarungsverbot der mit der Überwachung beauftragten Personen"Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Anzeige- und Mitteilungspflichten sind im Einzelfall und ggf. auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber zu ermitteln.Hinweis:Die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften finden Sie unter www.gesetze ...
Stand: 27.03.2020
Dialog: 13862
eine Pflichtenübertragung (Verantwortungsdelegation) benötigen, muss ein Arbeitgeber stets eigenverantwortlich unter Beachtung der beschriebenen Rahmenbedingungen anhand der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen. ...
Stand: 23.01.2023
Dialog: 10594
der übrigen Beschäftigten übernehmen. Die Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der Beschäftigten, die solche Aufgaben übernehmen, müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlich bestehenden Gefahren stehen. Der notwendige Umfang ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. In einem Betrieb, der keinen Brandschutzbeauftragten bestellt hat, muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit Teile ...
Stand: 16.01.2020
Dialog: 11856
Angelegenheit gilt. In der Praxis wird es deshalb beim Betriebsarzt und bei der Sicherheitsfachkraft liegen, worüber sie den Betriebsrat informieren. Wichtig sind aber sicherlich Informationen über von Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft geplante und/oder durchgeführte Maßnahmen im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben und beispielsweise über Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen (nach § 5 ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 8507
Pflicht zur Untersuchung von ArbeitsunfällenGemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - muss der Arbeitgeber Arbeitsunfälle, durch die Beschäftigte für mehr als drei Tage arbeitsunfähig sind, erfassen und auf der Grundlage der erstellten Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen.Gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG - hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit u ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 27332
) ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten, bei denen die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV eine Gefährdung der Gesundheit oder der Sicherheit ergibt, zu führen. In dem Verzeichnis ist auch die Höhe und Dauer der Exposition anzugeben, der die Beschäftigten ausgesetzt waren. Dieses Verzeichnis, mit allen Aktualisierungen, ist 40 Jahre nach dem Ende der Exposition aufzubewahren.Die Aufbewahrung ...
Stand: 16.10.2023
Dialog: 42228
sicherheitstechnischer Beurteilung von Arbeitsmitteln, Unfalluntersuchungen etc. vorrangig auf eine Beratungstätigkeit. Der mit den Aufgaben der Koordination nach § 3 Abs. 2 und 3 BauStellV beauftragte Koordinator hat weitergehende Aufgaben und Befugnisse, die über die im Rahmen der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG erforderliche Beratung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit hinausgehen ...
Stand: 06.03.2013
Dialog: 18081
zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und den bestehenden besonderen Gefahren entsprechen. Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 14051
bestätigt, daß der Kran dafür geeignet ist. Zusätzlich ist ein formelles Verfahren zur Heraufsetzung der Nenntraglast des Kranes durchzuführen. Der Hersteller muß dann auch Auskunft über das Verfahren geben.Eine Gefährdungsbeurteilung, für das Anheben einer zu großen Last mit dem vorhandenen Kran, würde ergeben:- beim Anheben können im Elektromotor Ströme gezogen werden, die zu einer Überlastung ...
Stand: 19.01.2021
Dialog: 8556
Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über 1. vorhandene Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln einschließlich damit verbundener Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung, 2. erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregelungen und 3. Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und zur Ersten Hilfe ...
Stand: 19.09.2022
Dialog: 29297
der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen.Die betriebliche Brandbekämpfung und Evakuierung ist eine notwendige Komponente zum Schutz Beschäftigter am Arbeitsplatz. Analog zur Ersten Hilfe sind nach § 10 Abs. 2 ArbSchG auch für den Brandfall/Evakuierungsfall Personen in ausreichender Anzahl zur Brandbekämpfung/Evakuierung zu benennen und zu unterweisen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung ...
Stand: 18.04.2023
Dialog: 30258
wie möglich zu halten (§ 4 BetrSichV). Grundsätzlich hat der Verantwortliche (Arbeitgeber / Betreiber, hier der Insolvenzverwalter) im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden und auch zu verantworten, wann und durch welche Maßnahmen Mängel abgestellt werden. Werden Mängel erkannt, so müssen diese grundsätzlich möglichst kurzfristig abgestellt werden. Bei bekannten Mängeln darf der Arbeitgeber ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15445