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Muss trotz regelmässiger Ersthelferschulungen noch eine jährliche Unterweisung in Erster Hilfe erfolgen?
KomNet Dialog 43611
Stand: 27.04.2023
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Ersthelfer / Betriebssanitäter
Frage:
Unser Personal in den Schulen hat durchgängig die Ersthelferschulung durchlaufen, die alle zwei Jahre wiederholt wird. Muß dort noch die jährliche Unterweisung zur Ersten Hilfe stattfinden?
Antwort:
In § 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich Relegungen zur Unterweisung der Beschäftigten:
"(1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über
1.das bestimmungsgemäße Betreiben der Arbeitsstätte,
2.alle gesundheits- und sicherheitsrelevanten Fragen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit,
3.Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten durchgeführt werden müssen, und
4.arbeitsplatzspezifische Maßnahmen, insbesondere bei Tätigkeiten auf Baustellen oder an Bildschirmgeräten,
(2) Die Unterweisung nach Absatz 1 muss sich auf Maßnahmen im Gefahrenfall erstrecken, insbesondere auf
1.die Bedienung von Sicherheits- und Warneinrichtungen,
2.die Erste Hilfe und die dazu vorgehaltenen Mittel und Einrichtungen und
3.den innerbetrieblichen Verkehr.
(3) Die Unterweisung nach Absatz 1 muss sich auf Maßnahmen der Brandverhütung und Verhaltensmaßnahmen im Brandfall erstrecken, insbesondere auf die Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge. Diejenigen Beschäftigten, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen, hat der Arbeitgeber in der Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen zu unterweisen.
(4) Die Unterweisungen müssen vor Aufnahme der Tätigkeit stattfinden. Danach sind sie mindestens jährlich zu wiederholen. Sie haben in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zu erfolgen. Unterweisungen sind unverzüglich zu wiederholen, wenn sich die Tätigkeiten der Beschäftigten, die Arbeitsorganisation, die Arbeits- und Fertigungsverfahren oder die Einrichtungen und Betriebsweisen in der Arbeitsstätte wesentlich verändern und die Veränderung mit zusätzlichen Gefährdungen verbunden ist."
Eine Ausnahme für Ersthelfer wird hier nicht genannt. Somit sind auch diese jährlich zu unterweisen.
Hinweis:
Auf die Informationen zur Thematik "Unterweisung in Erster Hilfe" des Fachbereich Erste Hilfe der DGUV möchten wir hinweisen.