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Nach § 1 Satz 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) zu bestellen. Die Frage, ob sich diese Verpflichtung auf den Betrieb oder den Konzern, auf den Hauptbetrieb oder den Nebenbetrieb oder sogar auf eine Niederlassung bezieht, ist im ASiG grundsätzlich offen gelassen worden. Gleichwohl findet in verschiedenen ...
Stand: 20.09.2024
Dialog: 3461
Die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer trägt der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat Sicherheitsingenieure oder andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in § 6 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- bezeichneten Aufgaben für die erforderlichen Einsatzzeiten schriftlich zu bestellen oder zu verpflichten. Der Arbeitgeber hat auch dafür zu sorgen ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 1415
Die namentliche Nennung des Betriebsarztes ist bei der Verpflichtung eines überbetrieblichen Dienstes nicht erforderlich, Nach § 19 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- kann die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, auch dadurch erfüllt werden, dass der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften ...
Stand: 23.01.2018
Dialog: 22921
Ja, in § 10 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist zu der Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit folgendes nachzulesen:"Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenzuarbeiten. Dazu gehört es insbesondere, gemeinsame Betriebsbegehungen vorzunehmen. Die Betriebsärzte und die Fachkräfte ...
Stand: 12.03.2018
Dialog: 42216
Die §§ 1, 2, 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) begründen die Möglichkeit und die Verpflichtung des Arbeitgebers, bestimmte Personen vertraglich zu den dort vorgesehenen Funktionen zu verpflichten. Diese Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte müssen von den verantwortlichen Personen i. S. von § 13 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) unterschieden werden, die eigenverantwortlich ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 42587
Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die die Anforderungen des § 7 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) erfüllen. Hiernach muss der Sicherheitsingenieur berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherheitstechniker ...
Stand: 15.02.2017
Dialog: 4225
Gemäß § 2 "Bestellung von Betriebsärzten" Absatz 3 und § 5 "Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit" Absatz 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu ermöglichen. Des Weiteren ergibt ...
Stand: 01.08.2018
Dialog: 15834
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) und Betriebsärzte nehmen im Betrieb eine Sonderstellung ein. Sie sind in der Lage, unbeirrt von etwaigen Gegenmeinungen das zu verlangen, vorzuschlagen, zu beanstanden usw., was im Interesse der Gesundheit und Sicherheit erforderlich ist. Sie können also nicht gezwungen werden, bestimmte Ansichten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13148
Nach § 18 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) kann die zuständige Behörde dem Arbeitgeber gestatten, auch solche Betriebsärzte/-innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die noch nicht über die erforderliche Fachkunde im Sinne des § 4 oder § 7 des ASiG verfügen, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, in einer festzulegenden Frist die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt oder die Fachkraft ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 11971
In § 9 "Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat" des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- wird festgelegt, wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten sollen.Dort heißt es:§ 9 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat (1) Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten ...
Stand: 07.02.2025
Dialog: 17998
Regelungen zum Gefahrgutbeauftragten sind der "Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen" (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV) sowie Nr. 1.8.3 des ADR zu entnehmen. Gemäß § 3 Abs.2 GbV (bzw. 1.8.3.4 ADR) kann die Funktion des Gefahrgutbeauftragten vom Leiter des Unternehmens, von einer Person mit anderen Aufgaben in dem Unternehmen oder von einer dem Unternehmen ...
Stand: 13.10.2014
Dialog: 22087
der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit geht (§§ 9 und 10 ASiG; s.a. Betriebsverfassungsgesetz und Personalvertretungsgesetze).Zudem arbeiten die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den anderen im Betrieb für Angelegenheiten der technischen Sicherheit, des Gesundheits- und des Umweltschutzes beauftragten Personen zusammen. Also könnten ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 5396
Der für die Beantwortung der Frage maßgebliche § 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitgesetz -ASiG- hat folgenden Wortlaut: Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im übrigen gilt § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes ...
Stand: 09.06.2017
Dialog: 7100
ohne Weisungs- und Anordnungsbefugnisse.Verantwortlich für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb ist der Unternehmer nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG. Er lässt sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen und beraten. Die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft sind im § 6 des ASiG festgeschrieben. Als Berater hat die Sifa selbst nicht unmittelbar die Möglichkeit ...
Stand: 15.02.2021
Dialog: 26832
Der Arbeitgeber muss die sicherheitstechnische Betreuung gemäß § 5 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG ununterbrochen gewährleisten. Um die Betreuung während der Ausbildungszeit zu gewährleisten, wäre eine Möglichkeit, eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (z.B. überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst) zu bestellen.Des Weiteren besteht die Möglichkeit bei der zuständigen ...
Stand: 05.03.2021
Dialog: 13392
für ein freiwilliges Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) bestellen. Zweckmäßig ist es natürlich, wenn der/die ausgewählte Beauftragte die dafür entsprechende Befähigung und Eignung besitzt.Insofern kann es auch sinnvoll sein, wenn die Fachkraft für Arbeitssicherheit dies in Personalunion mit übernimmt, da hierbei i. d. R. von der entsprechende Befähigung und Eignung ausgegangen werden kann. Jedoch ist in diesem Fall ...
Stand: 29.11.2017
Dialog: 26864
Nein, dies ist nicht zulässig. Die korrekte Bezeichnung lautet Sicherheitstechniker. Siehe hierzu den § 7 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Hier ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen: Der Sicherheitsingenieur muß berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 43095
und Versicherten der deutschen Unfallversicherungsträger zählen (§ 16 SGB VII).Dementsprechend haben ausländische Firmen auch die Vorschriften nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) einzuhalten. Hierzu gehört auch die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und einer Betriebsärztin/ eines Betriebsarztes. Die Fachkräfte nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ...
Stand: 12.07.2023
Dialog: 6553
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" müssen Betriebe mit mehr als einem Beschäftigten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen oder der Unternehmer von Kleinbetrieben muss sich bei der zuständigen BG weiterqualifizieren. Bei Kleinbetrieben werden in der Praxis häufig überbetriebliche ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 2327
Nach § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- gilt: Ein Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die neben einer entsprechenden beruflichen Qualifikation über die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Beabsichtigt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die nach dem neuen Ausbildungskonzept (seit ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 12077