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Gemäß DGUV Vorschrift 2 hat der Unternehmer Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach §§ 3 und 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) entsprechend den Betreuungserfordernissen nach Anlage 2 der Vorschrift zu bestellen. Die DGUV Vorschrift 2 enthält keine Regelungen zur innerbetrieblichen Organisation dieser Bestellverpflichtung. Das ASiG enthält ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 15333
der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse, 5.sonstige nach Absatz 2 oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder nach einer Unfallverhütungsvorschrift beauftragte Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse. (2) Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 15329
Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, damit diese ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Er hat dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllen (§ 2 Abs.2 und § 5 Abs.2 ASiG). Die regelmäßige Begehung ...
Stand: 10.02.2015
Dialog: 21173
Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) genannten Augaben zu übertragen. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllen. Er hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen ...
Stand: 12.12.2021
Dialog: 6146
Die Aufgabenaufzählung des § 6 ASIG ist im Zusammenhang zu sehen mit § 5 ASIG: "der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen die Aufgaben nach § 6 ASIG zu übertragen, soweit dies für den Betrieb erforderlich ist." Bei der Bestellung und Übertragung der Aufgaben sind alle Aspekte zu prüfen, die bei der Übertragung von Aufgaben wichtig sind, wie Fach ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 28180
In Bezug auf die von Ihnen genannten "kleineren Reparaturen" ist vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) festzuschreiben, ob bzw. welche Arbeiten von wem durchzuführen sind. Hierbei kann er sich durch eine Sicherheitsfachkraft beraten lassen. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind zu dokumentieren (§ 6 ArbSchG). Die Pflicht zur Unterweisung ...
Stand: 28.03.2019
Dialog: 3233
" sind die Aufgaben und die Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beschrieben. Die unter die Grundbetreuung fallenden Aufgaben werden im Abschnitt 2 der Anlage 2 aufgezählt und im Anhang 3 näher erläutert. Die unter den betriebsspezifischen Teil der Betreuung fallenden Aufgaben finden sich in Abschnitt 3 der Anlage 2 und werden im Anhang 4 näher erläutert.Es werden keine Vorgaben ...
Stand: 21.04.2022
Dialog: 42434
Bestellung und Berufung durchführen. § 5 des ASiG: Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen… ...
Stand: 08.11.2013
Dialog: 19732
In den Hintergrundinformationen zur DGUV Vorschrift 2 wird zur Frage, für welche organisatorische Einheit die Betreuung festzulegen ist, folgendes ausgeführt: Die Vorschrift richtet sich in erster Linie an den Unternehmer, der für seinen Betrieb Inhalt und Umfang der Betreuung festlegen muss. Sein Betrieb ist dabei eindeutig einer Betreuungsgruppe zugeordnet. Da zum Teil unterschiedliche Definitio ...
Stand: 18.03.2014
Dialog: 20673
Nach § 5 Absatz 1 des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen.Nach § 7 Absatz 2 ASiG darf der Arbeitgeber als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen ...
Stand: 25.09.2018
Dialog: 42465
unterschrieben werden muss. Ein Verstoß hiergegen macht die Bestellung nichtig.Für die Verpflichtung eines überbetrieblichen Dienstes nach § 19 ASiG ist die Schriftform nicht vorgeschrieben, auch wenn sich die Schriftform zum Nachweis der Erfüllung der Aufgaben nach dem ASiG empfehlen würde. Die Verpflichtung nach § 19 ASiG ist einer Bestellung im Sinne des § 2 bzw. § 5 ASiG gleichzusetzen.Da jedoch davon ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 6739
Nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen und zu beraten.Die Fachkraft hat insbesondere den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung ...
Stand: 24.07.2018
Dialog: 42360
Verantwortlich für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie des nicht-pädagogischen Personals einer Schule sind der Schulträger und der Schulhoheitsträger, der diese Aufgaben auf die Schulleiterinnen bzw. Schulleiter delegiert.Für die sichere Gestaltung und Unterhaltung der Schulgebäude, der Einrichtungen sowie der Lern- und Lehrmittel ...
Stand: 17.09.2022
Dialog: 24784
Der Arbeitgeber darf nach § 7 Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker oder -meister bestellen, die die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Weiter ausgeführt wird diese Vorschrift im § 4 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 15810
Nach § 2 Abs. 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 3 des Gesetzes genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,2. die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung ...
Stand: 30.07.2020
Dialog: 43196
Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die die Anforderungen des § 7 Absatz 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) erfüllen. Hiernach muss der Sicherheitsingenieur berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherheitstechniker ...
Stand: 15.02.2017
Dialog: 4225
zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen.Dabei gehört es zu seiner Pflicht, eine Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten anzustreben. Zu seiner Unterstützung hat der Arbeitgeber Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte zu bestellen, die ihn in Fragen des Arbeitsschutzes beraten.Eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 12404
Nach § 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung unterstützen. In § 6 ASiG werden die Aufgaben konkretisiert, welche der Arbeitgeber auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu übertragen hat. Die hierfür notwendige Einsatzzeit muss entsprechend der DGUV ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 17424
Ja, dies gehört zu den Aufgaben der externen Berater. Die dafür aufgewendete Zeit kann auf die Grundbetreuung angerechnet werden. Ein bestimmter Zeitabstand ist nicht definiert. Dies haben die handelnden Personen individuell festzulegen.Die unter die Grundbetreuung fallenden Aufgaben werden im Abschnitt 2 der Anlage 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 23714
Die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt hinsichtlich Umfang und Aufgaben auf der Rechtsgrundlage der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Die Vorschrift sieht bewusst nicht vor, dass der erforderliche Umfang der Betreuung je einzelnem Mitarbeiter nachzuweisen ist. Vielmehr ist den in der Vorschrift aufgeführten ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 16887