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"Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Betriebsärzte sind nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten.Betriebsärzte und Fachkräfte ...
Stand: 25.04.2022
Dialog: 43629
. Vor der Verpflichtung oder Entpflichtung eines freiberuflich tätigen Arztes, einer freiberuflich tätigen Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines überbetrieblichen Dienstes ist der Betriebsrat zu hören. Grundsätzlich ist die Entscheidung über die Art der sicherheitstechnischen Betreuung (interne oder externe Fachkraft bzw. überbetrieblicher Dienst) mitbestimmungspflichtig, aber die Auswahl eines bestimmten Dienstes ...
Stand: 09.06.2017
Dialog: 7100
Die der Fachkraft gesetzlich zugewiesenen Aufgaben sind im § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 beschrieben. Der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung setzt sich bei der Regelbetreuung mit mehr als 10 Beschäftigten aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung zusammen. Für die Grundbetreuung sind feste Einsatzzeiten und Aufgaben in der DGUV ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42556
dem Leiter des Betriebes unterstellt) werden in den entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen festgelegt. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht muss der Arbeitgeber letztlich eigenverantwortlich entscheiden, ob/wie er überbetriebliche Betriebsärzte/Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Organigramm darstellt. Gleichwohl sind übertriebliche arbeitsmedizinische/sicherheitstechnische Dienste in betriebsüblicher ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 14031
untersteht. Sie nimmt somit eine koordinierende Funktion zwischen Betriebsleiter und den weiteren Fachkräften für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung der Aufgaben nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 wahr. Wenn sich ein Betrieb entscheidet, im Rahmen der Organisation der sicherheitstechnischen Betreuung eine leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit einzusetzen, so ist die Arbeitszeit ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 15333
, wie er die Verpflichtung nach Satz 1 erfüllt hat.(2) Bei Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten richtet sich der Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nach Anlage 1.(3) Bei Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten gelten die Bestimmungen nach Anlage 2.(4) Abweichend von den Absätzen 2 und 3 kann der Unternehmer nach Maßgabe von Anlage 3 bzw. Anlage 4 ein alternatives Betreuungsmodell wählen ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 42467
ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten ist. Die konkreten Anforderungen und Umsetzung der allgemeinenen Forderung erfolgt mittels Unfallverhütungsvorschriften der jeweiligen Unfallversicherungsträger. Mitbestimmungsrechte ergeben sich dabei mitunter aus den Landes-Personalvertretungsgesetzen. Die Ausschreibung von freien ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4701
, bei mehreren Fachkräften für Arbeitssicherheit aber eher unpraktikabel, da bei Änderungen auch stets alle Bestellungen geändert werden müssten.In jedem Fall muss gewährleistet werden, dass den jeweiligen Fachkräften für Arbeitssicherheit die Aufgaben im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung für alle Beteiligten zweifelsfrei zugeordnet sind.Der Abteilungsleiter darf nur dann Vorgesetzter der Fachkräfte ...
Stand: 22.10.2020
Dialog: 14068
, dass die Betriebsärzte die Aufgabe haben, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Bezogen auf die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist dort nachzulesen, dass sie die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten haben.Geht es um ...
Stand: 16.11.2023
Dialog: 18826
Folgende arbeitsschutzrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind hinsichtlich erforderlicher Kommunikationsmöglichkeiten im Notfall relevant:"Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat ...
Stand: 05.02.2018
Dialog: 6611
Nach § 3 Abs. 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat der Arbeitgeber zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin zu beauftragen. Die Anforderungen an einen Arzt oder eine Ärztin zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge sind im § 7 der ArbMedVV geregelt. Danach muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt ...
Stand: 16.03.2020
Dialog: 43069
vom Arbeitgeber an sie delegierte Führungsaufgaben wahrnehmen.Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte sind sowohl nach der Konzeption des SGB VII als auch der des ASiG nicht Vorgesetzte mit Weisungs- und Anordnungsbefugnissen. Sie müssen ihre Arbeitszeit im Sinne der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung nach der DGUV Vorschrift 2 leisten. In dem Betriebsbereich ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 42587
Zur Grundbetreuung gehört u. a. die Unterstützung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung - Verhältnisprävention (Aufgabenfeld 2 der Grundbetreuung). Zu dieser Aufgabe gehören auch Vorschläge zur ergonomischen Arbeitsgestaltung (s. Anhang 3, Ziffer 2.1 und 2.2). Wenn also grundlegende Beratungen zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltu ...
Stand: 27.09.2013
Dialog: 19466
des Arbeitssicherheitsgesetzes" des LASI wird unter "2.2.2 Frage zu §§ 2, 5, 19 ASiG – Möglichkeiten der Betreuung" zu der Frage "Welche Möglichkeiten der Betreuung hat der Arbeitgeber um die Anforderungen des ASiG zu erfüllen?" noch ausgeführt:"AntwortDer Arbeitgeber hat die Pflicht, Betriebsärzte (§ 2 ASiG) und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (§ 5 ASiG) schriftlich zu bestellen. Dies kann auch dadurch erfüllt ...
Stand: 24.01.2025
Dialog: 43749
oder Betriebsärztinnen des Zeitarbeitsunternehmens führen arbeitsmedizinische Vorsorge für die Beschäftigten der Zeitarbeit durch. Hierzu müssen sie über die notwendigen Kenntnisse der Arbeitsplatzverhältnisse verfügen. Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin führen die Vorsorgekartei mit den Angaben, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge durchgeführt wurde. Bei Beendigung ...
Stand: 16.06.2025
Dialog: 42493
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) und Betriebsärzte nehmen im Betrieb eine Sonderstellung ein. Sie sind in der Lage, unbeirrt von etwaigen Gegenmeinungen das zu verlangen, vorzuschlagen, zu beanstanden usw., was im Interesse der Gesundheit und Sicherheit erforderlich ist. Sie können also nicht gezwungen werden, bestimmte Ansichten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einzunehm ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13148
können aus einer oder mehreren natürlichen Personen bestehen, wobei durch Satzung oder Geschäftsverteilungsplan geregelt wird, gegenüber welchem Mitglied des Organs der/die Betriebsarzt/-ärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Einzelfall berechtigt sind, sicherheitstechnische oder arbeitsmedizinische Maßnahmen vorzuschlagen."Die Unterstellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (die gleiche Regelung gilt natürlich ...
Stand: 04.04.2022
Dialog: 14082
Gemäß § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt schriftlich zu bestellen und diesen die Aufgaben gemäß § 3 zu übertragen.Zu den Aufgaben gehört unter anderem gemäß § 3 (1) Nr. 2 ASiG die Beschäftigten zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten ...
Stand: 28.12.2020
Dialog: 43209
Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit grundsätzlich nur Personen bestellen, bei denen die unter § 7 Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG genannten Anforderungen vorliegen:Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 5017
weisungsfrei. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber keinen Einfluss auf eine fachliche Äußerung (z.B. ein Untersuchungsergebnis) nehmen kann und darf. Im ASiG heißt es hierzu in § 8 (1): "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht be ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 1160