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Bei sich ändernden Gegebenheiten (und hierzu zählen sicherlich großangelegte, langfristig geplante Umbauarbeiten) muss der Arbeitgeber gem. § 3 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Maßnahmen des Arbeitsschutzes anpassen. Dies bedingt also eine ergänzende, auf die Baustellentätigkeiten abgestimmte Gefährdungsbeurteilung, die Festlegung von entsprechenden (temporären) zusätzlichen ...
Stand: 17.05.2017
Dialog: 29153
Ja.In § 18 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist folgendes nachzulesen:"Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, welche Maßnahmen der Arbeitgeber und die sonstigen verantwortlichen Personen zu treffen haben und wie sich die Beschäftigten zu verhalten haben, um ihre jeweiligen Pflichten, die sich aus diesem Gesetz ergeben ...
Stand: 26.09.2018
Dialog: 42469
Unabhängig von Gewerbebranchen kann die Pflicht der Weitergabe bestimmter Informationen an den Arbeitgeber aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht abgeleitet werden. Nach § 15 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes „Pflichten der Beschäftigten“ sind diese verpflichtet, “...nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ...
Stand: 11.12.2015
Dialog: 25520
auch diese Personen Auskunft geben, wer als Betriebsarzt/Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt wurde.Sie können auch Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger ansprechen.Nach § 17 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes sind die Beschäftigten berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen.Sinn und Zweck der Vorschrift ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 5396
Pflichten betreffen den Arbeitgeber unmittelbar. Die Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung besteht auch, wenn keine Sicherheitsfachkraft und kein Betriebsarzt bestellt sein sollte. Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt unterstützen den Arbeitgeber lediglich bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger oder der staatlichen Ämter ...
Stand: 02.03.2023
Dialog: 43745
Die arbeitsschutzrechtliche Pflicht zum Unterweisen hat der Arbeitgeber nach § 12 Arbeitsschutzgesetz. Diese Pflicht kann er auf andere Personen schriftlich delegieren (siehe § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz und § 13 der DGUV-Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".Personen, denen Arbeitgeberpflichten übertragen werden sollen, müssen die entsprechende Fachkenntnis haben. Dabei muss ...
Stand: 28.11.2023
Dialog: 28247
In der DGUV Regel 115-801 "Branche Zeitarbeit — Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen" ist hier unter der Nummer 2.2 hierzu folgendes nachzulesen:"Arbeitsmedizinische MaßnahmenErgibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass arbeitsmedizinische Vorsorge (Pflicht- oder Angebotsvorsorge) und/oder Eignungsuntersuchung notwendig sind, dann legen ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 42493
Die arbeitsschutzrechtliche Pflicht zum Unterweisen hat der Arbeitgeber. Diese Pflicht kann er auf andere Personen schriftlich delegieren (§ 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz, und § 13 der DGUV-Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"). Personen, denen Arbeitgeberpflichten übertragen werden sollen, müssen die entsprechende Fachkenntnis haben. Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 12462
Beschäftigte sind nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet den Arbeitgeber über Arbeitsschutzmängel zu informieren. Diese Pflicht ergibt sich aus § 16 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG: 1) Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber oder dem zuständige Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen ...
Stand: 19.02.2018
Dialog: 4388
in Sachen Arbeitsschutz benannt wird. Regelungen zu den Verantwortlichkeiten und Pflichten bei der Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) können ggf. auch in einer individuellen Baustellenordnung festgelegt werden. Unabhängig davon bleiben aber die einzelnen Arbeitgeber (Mitglieder der ARGE) für den Arbeitschutz in ihren Unternehmen/ auf der Baustelle verantwortlich. Für sie gelten grundsätzlich ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 14240
Der § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist da eindeutig: es können zuverlässige und fachkundige Personen mit Arbeitgeberaufgaben beauftragt werden. Dies muss bei jeder Person, der Pflichten des Arbeitgebers übertragen werden sollen, geprüft werden. Also ist Pflichtenübertragung an die Person gebunden und muss bei Wechsel der Führungskräfte oder anderer beauftragter Personen erneut ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 42548
Grundsätzlich obliegt die Pflicht und die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung gemäß den §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen dem Arbeitgeber. Dieser kann sich beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.Nach § 6 ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 43929
Verantwortlich für die Arbeitssicherheit und somit auch für den Brandschutz in einem Betrieb ist der Arbeitgeber. Im Arbeitsschutzgesetz sind die Pflichten des Arbeitgebers festgeschrieben. Speziell für den Brandschutz regelt dies § 10 des Arbeitsschutzgesetzes: "Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 4776
zu werden, da der Arbeitgeber immer der Verantwortliche ist - auch wenn er die entsprechenden Pflichten übertragen hat. Jeder, der für den Arbeitgeber Pflichten übernommen hat, handelt wie der Arbeitgeber selbst. Insofern ist eine Unterschrift unter eine Gefährdungsbeurteilung nicht notwendig, da diese aus sich heraus für den Arbeitgeber und alle Mitarbeiter rechtsverbindlich ist. Ohne eine entsprechende ...
Stand: 05.12.2022
Dialog: 5686
). Dies gilt gem. § 11 Abs. 6 AÜG ausdrücklich unbeschadet der Pflichten des Verleihers. Der Arbeitgeber (Entleiher) hat also gegenüber den ihm überlassenen Leiharbeitnehmern die gleichen Pflichten wie gegenüber seinen eigenen Beschäftigten. Demgemäß sind beim Arbeitgeber (Entleiher), für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung durch Betriebsärzte bzw. Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 3110
wird der Arbeitgeber verpflichtet, bei besonderen Gefahren die Arbeitnehmer zu informieren. Auf Grund § 14 der Gefahrstoffverordnung – GefStoffV ist der Arbeitgeber in der Pflicht, die Arbeitnehmer in besonderen Fällen zu unterrichten und anzuhören. Beschäftigte: §§ 16 und 17 ArbSchG regelt die besondere Unterstützungspflicht der Beschäftigten. Die Beschäftigten haben z.B. gemeinsam mit dem Betriebsarzt ...
Stand: 21.08.2015
Dialog: 1532
Als Elektrofachkraft im Sinne der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.Die Elektrofachkraft wird vom Unternehmer/Arbeitgeber beauftragt. Der Unternehmer oder die Vorgesetzten ...
Stand: 23.01.2023
Dialog: 10594
auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung der Arbeitgeber zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung auf ihn übertragen hat. Maßgeblich für den Umfang der Entscheidungskompetenz, die der Arbeitgeber dem Beauftragten einräumen muss, ist die Art und der Inhalt der damit verbundenen Pflichten. Erforderlich ist in jedem Fall, dass der Beauftragte über ausreichende sachliche, personelle ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15650
, die ihm als Arbeitgeber obliegen.Der Gesetzgeber hat hierfür keine einheitliche Vorgaben gemacht. Es bleibt also bei der Festlegung, welche Beauftragungen es in einem Betrieb/einem Unternehmen gibt - wie sie realisiert werden, liegt in der Entscheidung vor Ort.Fazit:Spezielle Vorschriften für die Pflicht/betriebliche Anforderung für eine aufsichtsführende Person, die keine Führungsaufgabe inne hat ...
Stand: 15.11.2021
Dialog: 27955
"Nach § 13 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine ähnliche Regelung gibt es auch in der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention". Im zunehmenden Maße wächst das Erfordernis ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048