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Unseren Erachtens, fallen Stations- und Bereichsleitungen nicht unter §13 Abs.1 Punkt 4 ArbSchG. Jedoch kann der Arbeitgeber nach § 13 Absatz 2 "zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen".Hinweis:Ein Muster zu dieser Pflichtenübertragung finden Sie auf der Seite der GDA (Gemeinsame Deutsche ...
Stand: 20.03.2019
Dialog: 42626
Grundsätzlich macht der § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erst einmal keine Vorgaben hinsichtlich der Einhaltung von Hierarchiestufen bei der Pflichtenübertragung, sondern stellt als einzige Bedingungen die Zuverlässigkeit und Fachkunde heraus. Diese beiden Punkte sind somit für eine wirksame Pflichtenübertragung zwingende Voraussetzungen.Die Zuverlässigkeit betrifft hier die persönliche ...
Stand: 21.09.2023
Dialog: 43820
, zu erfüllen. In diesen Rechtsverordnungen kann auch bestimmt werden, daß bestimmte Vorschriften des Gesetzes zum Schutz anderer als in § 2 Abs. 2 genannter Personen anzuwenden sind."Hinweis:In dem Kommentar "Sicherheitstechnik" von Schmatz/ Nöthlichs https://www.arbeitsschutzdigital.de/st-04010v01-013 ist zu § 13 ArbSchG u. a. noch folgendes nachzulesen:"Ausgangspunkt von § 13 ArbSchG ist die primäre ...
Stand: 26.09.2018
Dialog: 42469
Der § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist da eindeutig: es können zuverlässige und fachkundige Personen mit Arbeitgeberaufgaben beauftragt werden. Dies muss bei jeder Person, der Pflichten des Arbeitgebers übertragen werden sollen, geprüft werden. Also ist Pflichtenübertragung an die Person gebunden und muss bei Wechsel der Führungskräfte oder anderer beauftragter Personen erneut ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 42548
Im Arbeitsschutz sind unter Unternehmerpflichten diejenigen Pflichten zu verstehen, die der Arbeitgeber durch die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben zu erfüllen hat. Dies können u. a. die Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung der Mitarbeiter, Bereitstellung geeigneter PSA (persönliche Schutzausrüstung) oder auch Schaffung einer geeigneten Organisation sein.Im § 13 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 23440
für den Arbeitgeber ein Ermessensspielraum, der jedoch durch das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eingeschränkt wird.Wer Arbeitgeber im Sinne des ASiG ist, ist im § 2 Abs. 3 und § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des Arbeitsschutzgesetzes festgehalten. Beauftragter des Arbeitgebers werden Personen sein müssen, die z. B. wie der Betriebsleiter eine leitende Funktion haben.Die ...
Stand: 10.08.2022
Dialog: 17125
"Nach § 13 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine ähnliche Regelung gibt es auch in der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention". Im zunehmenden Maße wächst das Erfordernis ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
Grundsätzlich steht es dem Unternehmer frei, wen er mit der Übernahme von unternehmerischen Pflichten betraut. In Bezug auf den betrieblichen Arbeitsschutz sind hier allerdings Grenzen gesetzt. Geregelt ist dies im § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bzw. im § 13 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Diese DGUV-Vorschrift wird durch die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze ...
Stand: 13.11.2020
Dialog: 29882
Fachkunde i.S. des § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetzes- ArbSchG bezeichnet die fachliche Qualifikation der beauftragten Person als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der durch den Arbeitgeber übertragenen verantwortlichen Aufgaben. Sie umfasst die Elemente theoretische Kenntnisse, praktische Kenntnisse und ggfls. auch berufliche Erfahrungen (vgl. insoweit auch § 7 ...
Stand: 12.06.2025
Dialog: 5738
Die arbeitsschutzrechtliche Pflicht zum Unterweisen hat der Arbeitgeber. Diese Pflicht kann er auf andere Personen schriftlich delegieren (§ 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz, und § 13 der DGUV-Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"). Personen, denen Arbeitgeberpflichten übertragen werden sollen, müssen die entsprechende Fachkenntnis haben. Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 12462
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 13 „Verantwortliche Personen“ sind für die Erfüllung der sich aus dem 2. Abschnitt ArbSchG ergebenden Pflichten neben dem Arbeitgeber u.a. Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse. Zudem kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen ...
Stand: 15.01.2021
Dialog: 43165
In den Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes, LV 64, vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), Herausgabedatum April 2019, werden Fragen zum Arbeitssicherheitsgesetz mit dem Ziel des ländereinheitlichen Vollzuges behandelt und beantwortet.Ihre Frage wird dort in der Antwort und dem Hinweis zur Frage 2.2.23 (S.30) beantwortet.„2.2.23 Frage zu § 11 ASiG – A ...
Stand: 20.06.2022
Dialog: 43677
Nach § 2 Absatz 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach Absatz 2 beschäftigen. Hierzu zählt auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.Nach § 13 Absatz 1 ArbSchG gilt folgendes:"Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt ergebenden Pflichten ...
Stand: 05.12.2019
Dialog: 42955
, DGUV Regel 100-001). Gemäß DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" benannt. Für die Benennung (als Ersthelfer) wird nicht zwingend die Schriftform gefordert. Aus Gründen der Rechtssicherheit werden aber auch Ersthelfer in der Regel schriftlich benannt.Mit der Übernahme von Arbeitgeberpflichten werden Personen beauftragt (§ 13 Arbeitsschutzgesetz, § 13 DGUV Vorschrift 1).Kennzeichen ...
Stand: 24.01.2023
Dialog: 13226
Nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine separate schriftliche Pflichtenübertragung an den technischen Leiter (ppa) ist dann nicht mehr nötig, wenn bereits aufgrund seines Arbeitsvertrages ihm Arbeitgeberpflichten obliegen (s ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 6590
Eine Übertragung von Unternehmerpflichten ist unter bestimmten Bedingungen auch auf ehrenamtlich tätige Personen möglich.In der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" sind alle Arbeitgeber und Versicherte angesprochen. Dies schließt die ehrenamtlichen Beschäftigten mit ein. Die Pflichtenübertragung ist im § 13 der DGUV Vorschrift 1 und unter Nr. 2.12 der DGUV-Regel 100-001 beschrieben ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 42308
: Nach dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG trägt grundsätzlich der Arbeitgeber (bzw. die in § 13 Abs.1 ArbSchG genannten Personen) die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung. Der Arbeitgeber kann gemäß § 13 Abs.2 ArbSchG zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach dem ArbSchG obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. ...
Stand: 10.02.2015
Dialog: 21173
Die Pflicht zum Unterweisen der Beschäftigten obliegt gemäß Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG bzw. § 4 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" dem Arbeitgeber. Verantwortlich für die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten ist der im § 13 Abs. 1 ArbSchG genannte Personenkreis.Anderen Personen können nach Maßgabe des § 13 Abs. 2 ArbSchG Arbeitgeberpflichten und damit auch die Pflicht ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 12537
und von beiden Seiten unterschrieben werden. Grundlage dafür ist u.a. § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und § 13 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".Informativ ist auch die Leitlinie zur Beurteilung der Befähigung von Elektrofachkräften der Internationalen Vereinigung für soziale Sicherheit - IVSS.Ob Personen mit Aufgaben (als Elektrofachkraft) betraut werden und ob diese ...
Stand: 23.01.2023
Dialog: 10594
werden, ist es unerheblich, ob die Personen wechseln, die die Betriebsanweisung ursprünglich unterschrieben bzw. bekannt gemacht haben. Verantwortlich für die Bereitstellung und Verwendung von Betriebsanweisungen bleibt der Arbeitgeber und die nach § 13 Arbeitsschutzgesetz genannten Personen. Auf die DGUV Information 211-010 "Sicherheit durch Betriebsanweisungen" (www.dguv.de/publikationen) weisen wir hin. ...
Stand: 18.02.2016
Dialog: 25952