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schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben, und dazu gehört auch die im vorliegenden Fall angesprochene "grundsätzliche" Einweisung von Beschäftigten in neue Maschinen, in eigener Verantwortung wahrzunehmen.Hierbei sind die Bedingungen des § 7 ArbSchG "Übertragung von Aufgaben" zu berücksichtigen. Mit der Aufgabenübertragung erwartet der Gesetzgeber somit eine gewisse Auswahlpflicht bzw ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 17393
können. Hier ist eine Delegation in der Vertikalen erforderlich. Beteiligte einer Pflichtenübertragung sind der Vorgesetzte und der unterstellte Mitarbeiter (vertikale Pflichtenübertragung). Die Befugnis zur Übertragung von Arbeitsschutzpflichten hat jeder Geschäftsführer und auch jeder Betriebs- oder Amtsleiter (Personen i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG) kraft ihrer Leitungsfunktion. Allen Anderen - also besonders ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
Es ist das Ziel des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG, dass der Arbeitgeber von den zu bestellenden Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten beraten wird. Deshalb kann sich der Arbeitgeber nicht selbst zur Sicherheitsfachkraft bestellen. Das, was für den Arbeitgeber gilt, trifft auch für die sonstigen Führungskräfte bis zum Leiter des Betriebes zu, denen die Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzt ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 4768
Die arbeitsschutzrechtliche Pflicht zum Unterweisen hat der Arbeitgeber. Diese Pflicht kann er auf andere Personen schriftlich delegieren (§ 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz, und § 13 der DGUV-Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"). Personen, denen Arbeitgeberpflichten übertragen werden sollen, müssen die entsprechende Fachkenntnis haben. Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 12462
im Arbeitsschutzausschuss..." Das Unterweisen von Beschäftigten ist gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV Vorschrift 1 Arbeitgeberpflicht. Der Arbeitgeber wiederum darf gemäß § 13 Arbeitsschutzgesetz und § 13 DGUV Vorschrift 1 zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen.Gemäß Punkt 2.12. DGUV Regel 100-001 können beauftragte ...
Stand: 14.03.2024
Dialog: 12967
und Maßnahmen für ihn in eigener Verantwortung trifft (§ 4 BaustellV). Der Bauherr kann seine Bauherrenverantwortung an einen oder mehrere verantwortliche Dritte übertragen, dabei bleibt bei ihm die Verantwortung über die - sorgfältige Auswahl des verantwortlichen Dritten (Eignung) - sorgfältige Übertragung von Aufgaben und Befugnissen - überprüfung der Wahrnehmung der Aufgabenin jedem Fall.Als ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 5559
werden Generalübernehmer, Ingenieur- oder Architekturbüros oder Unternehmen, die mit der Errichtung einer baulichen Anlage beauftragt wurden, als „beauftragten Dritte“ benannt.In der Verantwortung des Bauherrn bleibt auch bei der Beauftragung eines „beauftragten Dritten“ Folgendes:- Sorgfältige Auswahl des „beauftragten Dritten“- Sorgfältige Übertragung von Aufgaben und Befugnissen- Überprüfung ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 43197
, DGUV Regel 100-001). Gemäß DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" benannt. Für die Benennung (als Ersthelfer) wird nicht zwingend die Schriftform gefordert. Aus Gründen der Rechtssicherheit werden aber auch Ersthelfer in der Regel schriftlich benannt.Mit der Übernahme von Arbeitgeberpflichten werden Personen beauftragt (§ 13 Arbeitsschutzgesetz, § 13 DGUV Vorschrift 1).Kennzeichen ...
Stand: 24.01.2023
Dialog: 13226
zu bestätigen." Eine bloße Darstellung per Bildschirm reicht somit nicht aus.Auch nach der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (§ 4) sind die Unterweisungen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich zu wiederholen. Die Unterweisungen sind zu dokumentieren. Protokollierte Unterweisungen und Schulungen dienen letztendlich auch als Nachweis der erfüllten Arbeitgeberpflichten ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 3481
, sind nicht erlassen worden. Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz für eine geeignete Organisation zu sorgen. Ist dies nicht geregelt, bleibt die komplette Verantwortung beim Arbeitgeber. Wenn z. B. im Nachtschichtbetrieb keine Führungskraft anwesend sein kann, bleiben die Arbeitgeberpflichten trotzdem bei der Person, die die Pflichten übertragen bekommen hat.Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche ...
Stand: 15.11.2021
Dialog: 27955
verbleibt aber stets beim Arbeitgeber oder bei dem von ihm mit der Übernahme von Arbeitgeberpflichten schriftlich beauftragten (§ 13 ArbSchG).Auf das Merkblatt "Gefährdungsbeurteilung" der BG Verkehr weisen wir hin. ...
Stand: 05.12.2022
Dialog: 5686
der Betriebsorganisation nicht geeignet ist, die üblichen Arbeitgeberpflichten zu erfüllen. Verleiher und Entleiher schließen über die Arbeitnehmerüberlassung einen schriftlichen Vertrag. Darin sind die Person(en), die wahrzunehmenden Tätigkeiten sowie die Arbeitsbereiche, das Entgelt und auch arbeitsschutzrechtliche Aspekte festzulegen. Verantwortlich für die Arbeitsschutzmaßnahmen im Überlassungsprozess, also ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 12990
Die arbeitsschutzrechtliche Pflicht zum Unterweisen hat der Arbeitgeber nach § 12 Arbeitsschutzgesetz. Diese Pflicht kann er auf andere Personen schriftlich delegieren (siehe § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz und § 13 der DGUV-Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".Personen, denen Arbeitgeberpflichten übertragen werden sollen, müssen die entsprechende Fachkenntnis haben. Dabei muss ...
Stand: 28.11.2023
Dialog: 28247
auch die Möglichkeit, das Unternehmen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortzuführen. Diese beiden Formen des Insolvenzverwalters können also - im Gegensatz zum sogenannten "schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter" - Adressaten für Arbeitgeberpflichten sein. Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV verpflichtet den Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15445
In § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist geregelt, dass der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen unterweisen muss. Diese Arbeitgeberpflicht kann er delegieren. Gemäß § 13 Abs.2 ArbSchG kann er zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dem ArbSchG in eigener ...
Stand: 02.04.2020
Dialog: 17061
genannten Arbeitgeberpflichten obliegen grundsätzlich den unter § 13 Abs. 1 ArbSchG genannten Personen.Zu 1. In dem gemieteten Gebäude ist im Regelfall der Vermieter für die Einhaltung der Vorschriften, für die im Mietvertrag eingeschlossenen Gegenstände zuständig (z.B. Tore, Beleuchtung, Aufzüge). Auf seinem Grundstück ist er Garant für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 6599
im vorliegenden Fall, dass der Arbeitgeber, dessen Monteure die Stapler auf fremdem Grund nutzen sollen, sicherstellen muss, dass er seinen Beschäftigten nur geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung stellt.Unter Punkt A 5.3 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung- LV 35 wird die Frage der Verantwortlichkeit zu den Arbeitgeberpflichten beim Überlassen von Arbeitsmitteln folgendermaßen erläutert ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 2959
mit der Übernahme von Arbeitgeberpflichten schriftlich beauftragten (§ 13 Arbeitsschutzgesetz).Der Arbeitgeber der Beschäftigten, die im Werkvertrag im fremden Betrieb tätig werden, muss für die Tätigkeiten seiner Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung (§§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz) durchführen. Die Gefährdungsbeurteilung muss sich in diesem Fall auch auf die Tätigkeit des Beschäftigten bei der Arbeit ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 13454
, die nicht im gesetzlichen Aufgabenkatalog des § 6 ASiG bzw. der DGUV Vorschrift 2 enthalten sind, übertragen werden. Die Übertragung zusätzlicher Aufgaben kann aus betrieblicher Sicht notwendig sein, wenn die gesamte zu erbringende Einsatzzeit geringer als die Jahresarbeitszeit ist (i.d.R. 1.600 Stunden). Solche Fachkräfte nehmen in kleinen und mittleren Betrieben vielfach gleichzeitig betriebliche Führungsaufgaben wahr ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42556
Nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen und zu beraten. Die Beratungstätigkeiten lassen sich an den Arbeitgeberpflichten ausrichten. Diese ergeben sich aus den §§ 3 ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11693