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Die Übertragung von Arbeitgeberpflichten im Sinne des § 13 Abs. 2 ArbSchG beinhaltet immer eine Delegation von "oben nach unten", also auf bestimmte Personen der direkt nächstunteren Führungsebene. Dabei sind die Aspekte der Auswahlverantwortung zu berücksichtigen (Eignung, Befähigung, Zuverlässigkeit usw.). Diese Delegation erfolgt schriftlich durch den entsprechenden Vorgesetzten/Arbeitgeber ...
Stand: 25.10.2015
Dialog: 25097
Aus einer Übertragung von Arbeitgeberpflichten beim betrieblichen Arbeitsschutz ergeben sich für den Verpflichteten die gleichen Konsequenzen wie für den Arbeitgeber. Hinsichtlich der Haftung bei Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten/Wegeunfällen greift die gesetzliche Unfallversicherung (vgl. §§ 104ff. SGB VII).Das Sozialgesetzbuches VII (Gesetzliche Unfallversicherung) regelt im 4. Kapitel ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 4617
Die Aufgabenaufzählung des § 6 ASIG ist im Zusammenhang zu sehen mit § 5 ASIG: "der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen die Aufgaben nach § 6 ASIG zu übertragen, soweit dies für den Betrieb erforderlich ist." Bei der Bestellung und Übertragung der Aufgaben sind alle Aspekte zu prüfen, die bei der Übertragung von Aufgaben wichtig sind, wie Fach ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 28180
erfolgen.Das gleiche gilt bei Unternehmerwechseln: jeder Arbeitgeber entscheidet für sich, wie er die Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz und den Verordnungen wahrnehmen und organisieren will. Danach kann die Beauftragung geeigneter Personen erfolgen. So bleibt es ihm auch freigestellt, die bestehende Organisation erst einmal zu übernehmen, aber auch dies muss schriftlich mitgeteilt werden.Die ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 42548
Der Arbeitgeber kann im Rahmen der Betriebsorganisation Arbeitgeberpflichten auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG auf Dritte übertragen. Grundsätzliche Informationen zu der Thematik sind der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A1) (Kapitel 2.12; http://publikationen.dguv.de) zu entnehmen. Wesentlich ist, dass der Arbeitgeber/Unternehmer denjenigen, der Arbeitgeberpflichten ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15650
Bestellung- Zuverlässigkeit- Fachkundeerfüllt sein (vgl. im einzelnen DGUV Regel 100-001) . Die DGUV Regel 100-001 enthält auch ein Muster für die Übertragung von Unternehmerpflichten.Im Regelfall ist die Übertragung auf betriebsinterne Personen die adäquatere Wahl, vor allem mit Blick auf die verbleibenden Instruktions- und Überwachungspflichten des Arbeitgebers, aber auch auf die Frage der angemessenen ...
Stand: 13.11.2020
Dialog: 29882
. § 2 ASiG bestellt, soll der Arbeitgeber vorrangig diesen oder diese auch mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragen.Nach § 3 Abs. 4 der ArbMedVV hat der Arbeitgeber eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat.Fazit:Der Arbeitgeber besitzt die Möglichkeit zu einer Delegation seiner Arbeitgeberpflichten nach § 13 ...
Stand: 16.11.2023
Dialog: 18826
Umfangreiche Informationen bietet die A006 "Verantwortung im Arbeitsschutz - Rechtspflichten, Rechtsfolgen, Rechtsgrundlagen" der BG RCI.Unter der Nummer 2.1.3 "Delegation von Unternehmerpflichten (Pflichtenübertragung)" wird u. a. ausgeführt:"...Verantwortung zu tragen setzt die Möglichkeit voraus, sicherheitswidrige Zustände und vorschriftswidriges Verhalten selbst durch geeignete Maßnahmen abzu ...
Stand: 29.09.2022
Dialog: 43607
. Diese Pflichtenübertragung muss zwingend schriftlich vorgenommen und von beiden Seiten unterschrieben werden. Grundlage dafür ist u.a. § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und Ziff. 2.12 der DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention .Grundsätzlich muss der Arbeitgeber gemäß § 7 ArbSchG und § 7 DGUV Vorschrift "Befähigung für Tätigkeiten" bei der Übertragung von Aufgaben je nach Art ...
Stand: 03.09.2020
Dialog: 11333
Sicht hier eine Arbeitgeberpflicht besteht, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Das ArbSchG gibt dem Arbeitgeber nicht vor, wie die Forderung im Unternehmen umgesetzt wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung sollten am Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung interessiert sein. Kommt eine Betriebsvereinbarung nicht zu Stande, entbindet dieses den Arbeitgeber jedoch ...
Stand: 15.05.2013
Dialog: 18513
zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Beauftragung ist ihm auszuhändigen.In der DGUV Regel 100-001 ist unter Nummer 2.12 folgendes zur Form und Inhalt der Pflichtenübertragung nachzulesen:"Die Pflichtenübertragung bedarf der Schriftform (siehe nachstehendes Muster für die Übertragung von Unternehmerpflichten); dieses ist den vorgesehenen Aufgaben des Verpflichteten so anzupassen, dass die Aufgabenverteilung ...
Stand: 15.01.2021
Dialog: 43165
Eine Übertragung von Unternehmerpflichten ist unter bestimmten Bedingungen auch auf ehrenamtlich tätige Personen möglich.In der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" sind alle Arbeitgeber und Versicherte angesprochen. Dies schließt die ehrenamtlichen Beschäftigten mit ein. Die Pflichtenübertragung ist im § 13 der DGUV Vorschrift 1 und unter Nr. 2.12 der DGUV-Regel 100-001 beschrieben ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 42308
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten -OWiG, § 13 Abs. 2 ArbSchG und§ 13 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".Weitere Informationen zur Delegation von Unternehmerpflichten finden Sie in der Broschüre "Verantwortung im Arbeitsschutz (A006)" der BG RCI und in der DGUV Information 211-001 "Übertragung von Unternehmerpflichten".Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk (DGUV Vorschriften ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 23440
Nach § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Eine separate schriftliche Pflichtenübertragung an den technischen Leiter (ppa) ist dann nicht mehr nötig, wenn bereits aufgrund seines Arbeitsvertrages ihm Arbeitgeberpflichten obliegen (s ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 6590
hinzuweisen. Es ist aber grundsätzlich sinnvoll und zulässig, dass der Bauherr die Übertragung von Aufgaben auf den Koordinator mit der Übertragung von Befugnissen verbindet. Das kann so weit gehen, dass er dem SiGeKo alle Befugnisse überträgt, die er als Auftraggeber und in seiner Eigenschaft als Hausherr gegenüber den ausführenden Bauunternehmen hat. Im äußersten Fall hätte der SiGeKo dann z.B ...
Stand: 12.01.2021
Dialog: 1203
. Sie unterstützen die im Betrieb für den Arbeitsschutz verantwortlichen Personen nach dem Motto: "Vier Augen sehen mehr als zwei". Daraus ergibt sich, dass Personen mit Führungsverantwortung, z.B. Meister, Vorarbeiter, Gruppenleiter, nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden sollten. Unterweisungen sind originäre Arbeitgeberpflicht und nicht Aufgabe der Sicherheitsbeauftragten ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 13465
Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" ermittelt werden. Die Übertragung von Teilaufgaben aus dem ASiG/DGUV Vorschrift 2 ist nicht zulässig, wenn durch diese die Wahrung der Aufgaben nach § 6 gefährdet wird. In diesem Fall käme der Arbeitgeber seiner Verpflichtung aus dem ASiG nicht nach. Möglich ist die Übertragung von einzelnen Aufgaben nur, wenn mehrere Fachkräfte ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 17424
Die Pflicht zum Unterweisen der Beschäftigten obliegt gemäß Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG bzw. § 4 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" dem Arbeitgeber. Verantwortlich für die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten ist der im § 13 Abs. 1 ArbSchG genannte Personenkreis.Anderen Personen können nach Maßgabe des § 13 Abs. 2 ArbSchG Arbeitgeberpflichten und damit auch die Pflicht ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 12537
In Ihrem Fall ist eine Arbeitsschutz-Ausschuss-Sitzung durchzuführen.Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) findet auf "Mobile Work" bzw. Telearbeitsplätze voll Anwendung. Es ist auch dort Arbeitgeberpflicht, für geeignete und sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen.Die Tätigkeit und der Arbeitsplatz in "Mobile Work" muss ...
Stand: 02.10.2024
Dialog: 43937
Grundsätzlich ist es gemäß § 7 Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG und § 7 DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A 1) Aufgabe des Arbeitgebers, bei der Übertragung von Aufgaben an die Beschäftigten je nach Art der Tätigkeiten zu gewährleisten, dass die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten ...
Stand: 10.02.2015
Dialog: 13753