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"Gemäß § 3 Absatz 6 Satz 6 [Betriebssicherheitsverordnung] BetrSichV hat der Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen, die von ihm mit den Prüfungen von Arbeitsmitteln nach den §§ 14, 15 und 16 BetrSichV zu beauftragen sind. Dabei gilt § 2 Absatz 6 BetrSichV. Hierbei hat der Arbeitgeber zu gewährleisten ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 18758
zum Heben von Lasten genannt. Eine schriftliche Beauftragung fordert die BetrSichV nicht.Laut § 29 der DGUV Vorschrift 52 „Krane“ muss ein Kranführer beauftragt werden. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss diese Beauftragung schriftlich erfolgen. Der Unternehmer darf als Kranführer nur beauftragen, wer1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,2. körperlich und geistig geeignet ist,3. im Führen ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 6655
verbunden, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese nur von hierzu beauftragten Beschäftigten verwendet werden (§ 12 Absatz 3 BetrSichV)Konkretisierungen finden sich u. a. in der DGUV-Vorschrift 68 "Flurförderzeuge":"§ 7 Abs.1:Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die 1. mindestens 18 Jahre alt sind, 2 ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 23422
zu Frage 1:Entsprechend der TRBS 2121 Teil 1 Punkt 5.3 muss jeder Gerüstnutzer eine Inaugenscheinnahme durch eine qualifizierte Person durchführen lassen. Die sogenannte "Sichtprüfung" obliegt keiner Dokumentationspflicht.zu Frage 2:Eine mündliche Beauftragung der qualifizierten Person(en) ist ausreichend. Aus Gründen der Rechtssicherheit und um einen Überblick zu haben, welche qualifizierten Pers ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 43756
Die Rechtslage der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- ist klar und unmissverständlich. Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind (ArbStättV § 5). Mit der Regelung in § 5 der Arbeitsstättenverordnung ist nunmehr der Arbeitgeber verpflichtet, tätig zu wer ...
Stand: 29.08.2019
Dialog: 9640
mit einer „gefährlichen Arbeit“ zu beauftragen. In diesem Fall hat der Unternehmer in Abhängigkeit von der Gefährdung an Einzelarbeitsplätzen geeignete Maßnahmen zur Überwachung zu treffen. Diese Überwachung kann durch technische oder organisatorische Maßnahmen umgesetzt werden.Zu den technischen Maßnahmen gehört z. B. die Verwendung geeigneter Personen-Notsignal-Anlagen. Weitergehende Informationen sind in der DGUV ...
Stand: 14.08.2019
Dialog: 42807
diese Verpflichtungen fachkundig durchgeführt werden, kann der Arbeitgeber auch entsprechend qualifiziertePersonen damit beauftragen. Eine Delegation dieser Aufgaben an den oder die Telearbeitnehmer/ in ist nicht möglich. Deshalb sollte in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein, dass dem Arbeitgeber und den Personen, die den Arbeitgeber in Fragen der Arbeitssicherheit oder auch des Datenschutzes ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 4267
Schimmel an den Wänden von Innenräumen kann Befindlichkeits- und Gesundheitsstörungen,u.a. Geruchsbelästigung, Schleimhautreizungen, tränende Augen, Atembeschwerden, Kopf- und Gliederschmerzen, aber auch massive Erkrankungen, u.a. Mykosen und allergische Reaktionen wie Rhinitis, Asthma, Alveolitis hervorrufen.Ursachen für die Schimmelbildung sind fast immer bauliche Mängel, z.B. Konstruktionsfehle ...
Stand: 14.12.2018
Dialog: 1174
- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeiten ausführt.Grundsätzlich sollte eine „gefährliche Arbeit" nicht von einer Person allein ausgeführt werden. Ausnahmsweise kann es aus betrieblichen Gegebenheiten notwendig sein, eine Person allein mit einer „gefährlichen Arbeit" zu beauftragen. In diesem Fall hat der Unternehmer in Abhängigkeit von der Gefährdung an Einzelarbeitsplätzen geeignete Maßnahmen ...
Stand: 30.04.2019
Dialog: 5826
Es gibt für den in der Frage geschilderten Fall (Einsatz von Beamern in einer Kontrollzentrale) keine speziellen, schriftlich fixierten, Arbeitsschutzregelungen. Es ist aber grundsätzlich so, dass der dauerhafte Einsatz von elektronischen Bildgeräten unter die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fällt, auch wenn es sich nicht um Monitore handelt. Entsprechend § 3 ArbStättV besteht in jedem Fall ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 4358
, die zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können, bei besonders gefährlichen Tätigkeiten und bei Tätigkeiten, die durch eine Wechselwirkung mit anderen Tätigkeiten Gefährdungen verursachen können, ein Arbeitsfreigabesystem mit besonderen schriftlichen Anweisungen des Arbeitgebers anzuwenden ist. Die Arbeitsfreigabe ist vor Beginn der Tätigkeiten von einer hierfür verantwortlichen Person ...
Stand: 24.08.2022
Dialog: 24596
und entsprechend dem Ergebnis die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Bei Fragen der Hygiene ist immer der Betriebsarzt zu beteiligen. Kommt der Arbeitgeber zu dem Ergebnis (wovon auszugehen ist), dass eine Toilette erforderlich ist, könnte z. B. eine entsprechende (schriftliche) Vereinbarung mit dem/einem Hausmeister, einer Gaststätte, einem Kaufhaus oder einer Tankstelle geschlossen werden, mit dem Ziel ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 19564
und/oder den technischen Regelwerken muss er in der schriftlichen Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung hinreichend begründen. ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 22390
und Behandlungsmethoden bewerten zu können und andererseits den konkreten Arbeitsplatz und Tätigkeit des Betroffenen kennt und bewerten kann. Der Betriebsarzt wird in seiner Bewertung zu einer Empfehlung hinsichtlich der Belastung und der zu treffenden Schutzmaßnahmen kommen und dem Arbeitgeber geeignete Lösungsmöglichkeiten vorschlagen. Der Arbeitgeber muss eine Ablehnung dieser Maßnahme schriftlich begründen ...
Stand: 20.09.2024
Dialog: 12306
gemäß § 4 Absatz 5 Satz 3 ist vom Gerüstnutzer eine qualifizierte Person zu beauftragen."Im Abschnitt 5.3 „Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle vor dem Gebrauch" ist Folgendes nachzulesen:„Jeder Arbeitgeber, der Gerüste oder Teilbereiche von Gerüsten von Beschäftigten gebrauchen lässt, hat zuvor eine Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls eine Funktionskontrolle durch eine qualifizierte ...
Stand: 07.03.2025
Dialog: 43805
keine Stolpergefahren ergeben. Ob es sich um einen begehbaren Bereich handelt oder nicht, kann nur vor Ort durch den Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- in Verbindung mit § 3 ArbStättV ermittelt werden. Dieser hat dann die entsprechenden Maßnahmen festzulegen und schriftlich zu dokumentieren. Dabei kann er sich durch die Fachkraft ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 19611
der Arbeitgeber nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 ArbStättV eine Gefährdungsbeurteilung schriftlich vorzunehmen und eigenverantwortlich die Maßnahmen des Arbeitsschutzes umzusetzen. Hierbei ist auch die Größe der Bildschirme zu betrachten. Die von Ihnen genannten Notebooks erfüllen nicht den Anspruch an eine ausreichende Größe für die genannten Tätigkeiten ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 19487
Abweichung ist schriftlich zu dokumentieren. Hinweise: Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk finden Sie unter www.dguv.de/publikationen. Auf die Informationen unter "ergo-online" möchten wir hinweisen. ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 25273
Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festzulegen. Ein solches Abweichen von den gesetzlichen Vorgaben und/oder den technischen Regelwerken muss er in der schriftlichen Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung hinreichend begründen. Im Zweifelsfall empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Aufsichtsbehörde. ...
Stand: 06.06.2017
Dialog: 29444
der vorschriftsmäßigen Montage oder Installation und der sicheren Funktion dieser Arbeitsmittel,2. die rechtzeitige Feststellung von Schäden,3. die Feststellung, ob die getroffenen sicherheitstechnischen Maßnahmen geeignet und funktionsfähig sind. Das Ergebnis der Überprüfung ist schriftlich zu dokumentieren.Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person finden sich in der TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte ...
Stand: 02.06.2023
Dialog: 43779