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In unserem Betrieb müssen Arbeiten durchgeführt werden, die zu den gefährlichen Arbeiten gemäß der DGUV-Regel 100-001 (Punkt 2.7.1) zählen. Ist es dann zwingend notwendig, dass die Arbeiten in Anwesenheit mehrerer Personen durchgeführt werden?

KomNet Dialog 42807

Stand: 14.08.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gestaltung von Arbeitsplätzen > Einzelarbeitsplätze, Alleinarbeit

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Frage:

In unserem Betrieb müssen Arbeiten durchgeführt werden, die zu den gefährlichen Arbeiten gemäß der DGUV-Regel 100-001 (Punkt 2.7.1) zählen. Da bei uns die Hilfsmaßnahmen nicht innerhalb von 15 Minuten eingeleitet werden können, dürfen Personen-Notsignal-Anlagen nicht eingesetzt werden. Ist es dann aus Ihrer Sicht zwingend notwendig, dass die Arbeiten in Anwesenheit mehrerer Personen durchgeführt werden?

Antwort:

Unter dem Punkt 2.7.2 der DGUV Regel 100-001 ist folgendes nachzulesen:


"Alleinarbeit liegt vor, wenn eine Person allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeiten ausführt.


Grundsätzlich sollte eine „gefährliche Arbeit“ nicht von einer Person allein ausgeführt werden. Ausnahmsweise kann es aus betrieblichen Gegebenheiten notwendig sein, eine Person allein mit einer „gefährlichen Arbeit“ zu beauftragen. In diesem Fall hat der Unternehmer in Abhängigkeit von der Gefährdung an Einzelarbeitsplätzen geeignete Maßnahmen zur Überwachung zu treffen. Diese Überwachung kann durch technische oder organisatorische Maßnahmen umgesetzt werden.


Zu den technischen Maßnahmen gehört z. B. die Verwendung geeigneter Personen-Notsignal-Anlagen. Weitergehende Informationen sind in der DGUV Regel 112-139 „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“ enthalten.


Zu den organisatorischen Maßnahmen zählen z. B. Kontrollgänge einer zweiten Person, zeitlich abgestimmte Telefon-/Funkmeldesysteme oder ständige Kameraüberwachung."


Es ist nur zulässig die Arbeit in Alleinarbeit durchführen zu lassen, wenn eine organisatorische Maßnahme, wie z. B. Kontrollgänge einer zweiten Person, zeitlich abgestimmte Telefon-/Funkmeldesysteme oder ständige Kameraüberwachung, möglich sind. Ist dies nicht möglich, sind die Arbeiten von mehr als einer Person durchzuführen.